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Der Zarewitsch
31.10.04, 07:37
Viele Titel aus der Geschichte sind uns geläufig und meist glauben wir ihre Bedeutung und ihren Ursprung zu kennen.

Doch sicher ist sicher! ;)

Aus diesem Grunde dieser thread zur Erklärung historischer Titel.

Der Zarewitsch
31.10.04, 07:42
Kaiser

Der deutsche Begriff Kaiser und das russische bzw. slawische Wort Zar, beide abgeleitet vom lateinischen Eigennamen Caesar, stellten in Europa die höchsten Titulaturen für Monarchen dar. Analog wurde der Titel Kaiser auch auf die Herrscher Persiens, Äthiopiens, Chinas, Japans, Koreas und Annams (Vietnams) angewandt.

Entwicklung des Titels Kaiser
Der Wandel des Eigennamens Caesar zum Herrschertitel erfolgte in einem fast 100 Jahre dauernden Prozess vom Tod Gaius Julius Caesars 44 v. Chr. bis zum Amtsantritt des Kaisers Claudius im Jahr 41. Zur vollen römischen Herrschertitulatur gehörten seit Augustus die drei Bestandteile Imperator, Caesar und Augustus.

In der Folge wurde einer von ihnen zur Bezeichnung für den höchsten Herrschertitel schlechthin, wobei aber je nach Zeit und Sprache ein anderer Bestandteil gewählt wurde.

Nach dem Ende der Antike übernahmen die meisten germanischen Sprachen die griechische Form von Caesar, Kaisaros, als Bezeichnung für die höchste Herrschergewalt, woraus sich dt. Kaiser entwickelt hat.

In den romanischen Sprachen bezeichnet dagegen ein von Imperator entlehntes Wort, vgl. franz. empereur, ital. imperatore, den Kaiser. Dasselbe gilt für das albanische Wort mbret "König"; das englische emperor ist hingegen aus dem Französischen entlehnt.


Entstehung des Kaisertitels im antiken Rom
Nachdem Gaius Julius Caesar in den Jahren 49-45 v. Chr. im Bürgerkrieg die Alleinherrschaft über Rom errungen hatte , wagte er es nicht, sich den bei den Römern verpönten Königstitel zuzulegen. Da die frühe Römische Republik aber für Notzeiten das außerordentliche Amt des Diktators gekannt hatte, ließ sich Caesar vom Senat zum Dictator perpetuus ("Diktator auf Lebenszeit") wählen. Zudem trug er den Titel Imperator, der sich von dem Begriff imperium herleitete und ursprünglich die militärische Befehlsgewalt über eine Legion bezeichnete. Zur Zeit der Republik konnte jeder Befehlshaber einer Legion von seinen Truppen zum Imperator ausgerufen werden. Später blieb der Titel allein den Kaisern vorbehalten. Er bezeichnete die tatsächliche Quelle ihrer Macht, die Militärgewalt.

Als erster Kaiser der Geschichte gilt aber nicht Caesar, sondern sein Großneffe Gaius Octavius, der spätere Augustus. Dieser nahm nach Caesars Ermordung 44 v. Chr. dessen Namen an, da der Diktator ihn testamentarisch adoptiert hatte. Er nannte sich von 42 v. Chr. bis 38 v. Chr. Gaius Julius divi filius Caesar (also "... Sohn des Vergöttlichten..."), dann bis 27 v. Chr. Imperator Caesar divi filius.

Nachdem auch er alle Konkurrenten um die Macht ausgeschaltet hatte, verschleierte er seine faktisch königsgleiche Stellung durch den bescheiden klingenden Titel princeps, was ursprünglich "wer als erster (von der Kriegsbeute) nimmt" bedeutet hatte, nun aber den "Ersten Bürger" bezeichnete. (Daraus ging das französische Wort prince "Fürst" hervor; aus diesem wiederum das deutsche "Prinz".) Für die angebliche "Wiederherstellung der Republik" verlieh ihm der Senat 27 v. Chr. den Ehrentitel Augustus, der "Erhabene", unter dem er in die Geschichte eingegangen ist. Nicht nur seine Beinamen Caesar und Augustus sowie sein Titel Imperator, sondern auch seine Staatsämter, die höchsten in Rom, wurden in seiner Familie erblich, so dass der Prinzipat de facto eine Monarchie darstellte.

Seit Kaiser Claudius wurde der Name Caesar endgültig zum Bestandteil der römischen Herrschertitulatur.


Sonderbedeutungen des Titels "Caesar"
Seit der Zeit von Kaiser Hadrian wurde der Titel Caesar auf den designierten Nachfolger des Herrschers angewendet. Die Reichsreform unter Kaiser Diokletian sah eine Vierherrschaft (Tetrarchie) von jeweils zwei Seniorkaiser (Augusti) und zwei diesen untergeordneten Juniorkaisern (Caesares) vor. Valentinian I. erhob seinen Sohn Gratian gleich zum Augustus.

Im byzantinischen Reich blieb Caesar Teil der offiziellen Kaisertitulatur bis Justinian II.. Anschließend taucht er weiterhin als besonderer Ehrentitel auf, fast ausschließlich innerhalb der kaiserlichen Familie. Unter Alexios I. Komnenos verliert der Titel diese Bedeutung und wird später zu einem Ehrentitel abgewertet.


Sakrale Stellung des Kaisertums
Zu den höchsten Staatsämtern im antiken Rom hatte auch das des Oberpriesters, des Pontifex Maximus gehört, das schon Caesar innegehabt hatte. Es verlieh seinen und Augustus' Nachfolgern neben ihrer säkularen auch eine sakrale Würde. Nach der Christianisierung unter Konstantin dem Großen, übertrugen die Kaiser diesen eigentlich heidnischen Titel auf den Papst als Bischof von Rom.

Gleichwohl leiteten später die byzantinischen Kaiser, die russischen Zaren und die Kaiser des Heiligen Römischen Reichs aus dieser sakralen Würde eine priestergleiche Stellung ab sowie den Anspruch, weltliche Oberhäupter der Kirche, wenn nicht der gesamten Christenheit zu sein. Dies führte im Abendland im 11. Jahrhundert zu einem schweren Konflikt zwischen deutschem Kaisertum und römischem Papsttum, dem Investiturstreit, in dem letzteres sich weitgehend durchsetzte. Im Osten - sowohl in Byzanz als auch in Russland - gelang es den Kaisern und den Zaren dagegen stets, den Vorrang vor den Patriarchen ihrer jeweiligen orthodoxen Kirchen zu wahren.


Der Kaisertitel im Fränkischen Reich und in Deutschland
Nach dem Untergang des Weströmischen Reichs und der Absetzung seines letzten Kaisers Romulus Augustulus im Jahr 476 riss die Kaisertradition im Westen zunächst ab. Die Kaiserkrönung des Frankenkönigs Karls des Großen am Weihnachtstag des Jahres 800 in Rom wurde von seinen Zeitgenossen aber als Wiederherstellung des Römischen Reichs (restauratio imperii) betrachtet. Im Jahre 812 erlangte Karl der Große schließlich die Anerkennung der Gleichrangigkeit seines Kaisertitels auch vom byzantinischen Kaiser. Karl nannte sich serenissimus Augustus a deo coronatus magnus, pacificus, imperator romanum gubernans imperium, qui et per misericordiam dei rex Francorum et Langobardorum, "allergnädigster, erhabener, von Gott gekrönter, großer, Friede bringender Kaiser, der das römische Reich regiert, durch Gottes Barmherzigkeit auch König der Franken und Langobarden". Danach brach die Tradition des karolingischen Kaisertums nicht mehr ab. 813 krönte Karl seinen Sohn Ludwig I. zum Kaiser und 816 wiederholte der Papst diese Krönung mit der Krone Konstantins des Großen. 817 krönte Ludwig wiederum seinen Sohn Lothar in Aachen zum Kaiser. Nach Ludwigs Tod erhält dessen Sohn Ludwig II. die Kaiserkrone. Nach einem Zwischenspiel, in dem die Kaiserkrone wieder mit Karl dem Kahlen an das westfränkische Reich fällt, gewinnt Karl der Dicke die Kaiserkrone wieder für das ostfränkische Reich, für das Arnulf von Kärnten im Jahre 896 vom Papst zum Kaiser gekrönt wird.

In dieser Tradition des römischen und des Ostfrankenreichs sah auch der deutsche König Otto der Große seine Kaiserkrönung mit der Reichskrone im Jahr 962. Daher betrachteten sich alle deutschen Herrscher bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation im Jahr 1806 als Nachfolger der römischen Caesaren und als weltliche Oberhäupter der Christenheit. Zwischen ihrer Wahl und ihrer Krönung zum deutschen König trugen sie den Titel "Römischer König". Dies war daher auch der Titel der Thronfolger, sofern sie schon zu Lebzeiten ihres Vorgängers gewählt worden waren. Zum "Römischen Kaiser" machte sie ursprünglich erst die Krönung durch den Papst in Rom. Bis auf Karl V. verzichteten allerdings seit Maximilian I. alle Kaiser auf den Romzug und nannten sich nach der Krönung in Frankfurt am Main "Erwählter Römischer Kaiser".

Auch der Titel "Augustus" ("Erhabener") blieb den Herrschern des Heiligen Römischen Reichs erhalten. Allerdings leitete man im Mittelalter, das Wort von seiner ursprünglichen lateinischen Verbform augere (für vermehren, vergrößern) her. Daher wird der Titelbestandteil "Semper Augustus" der römisch-deutschen Kaiser im Mittelalter in der Regel mit "Allzeit Mehrer des Reichs" übersetzt, in der Neuzeit auch mit "Allzeit erhabener Kaiser .


Der Titel "Deutscher Kaiser"
Einen "Deutschen Kaiser" hat es dem Titel nach im 1806 untergegangenen Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation nie gegeben. Erst König Wilhelm I. von Preußen nahm 1871 als Oberhaupt des neu gegründeten Deutschen Reichs diese Titulatur an. Nur der Kaisertitel stellte gegenüber den Königen von Bayern, Sachsen und Württemberg eine Rangerhöhung dar, die diese akzeptieren konnten.

Zwischen Wilhelm I. und seinem Ministerpräsidenten Otto von Bismarck kam es noch unmittelbar vor der Kaiserproklamation in Versailles am 18. Januar 1871 zu einer schweren Auseinandersetzung um den genauen Titel. Da der König sich weniger als Deutscher sondern als Preuße verstand, bevorzugte er den Titel "Kaiser von Deutschland". Dies hätte aber als Anspruch auf nicht zum Reich gehörige, deutschsprachige Gebiete - etwa Österreichs - ausgelegt werden können. Um dieses mögliche Konfliktpotenzial von vorneherein auszuschalten, bestand Bismarck auf die Titulatur "Deutscher Kaiser und König von Preußen".

Ergänzt wurde dieser Titel in dem von Bismarck entworfenen Manifest zur Kaiserproklamation durch einen Rückgriff auf die mittelalterliche Form des "Semper Augustus". Der neue Kaiser wurde darin bezeichnet als Allzeit Mehrer des deutschen Reiches, nicht an kriegerischen Eroberungen, sondern an den Gütern und Gaben des Friedens auf dem Gebiete nationaler Wohlfahrt, Freiheit und Gesittung.

Der letzte Deutsche Kaiser war Wilhelm II., der am Ende des 1. Weltkriegs abdanken musste.


Der Kaisertitel in Byzanz
Im Oströmischen oder Byzantinischen Reich bestand die Kaisertradition nach dem Ende der Antike nahezu ununterbrochen noch rund 1000 Jahre fort - bis zur Eroberung Konstantinopels durch die Türken im Jahr 1453. Unter Herakleios wird anstatt dem lateinischen Augustus Imperator der griechische Titel Basileus eingeführt, was jedoch nur der stärker werdenden Gräzisierung des Reiches Rechnung trug. Den staatsrechtlich begründeten Anspruch, Rechtsnachfolger der antiken römischen Kaiser zu sein, gaben sie nie auf. Mit der seit 812 erweiterten Titulatur Basileus ton Rhomaion, "Herrscher der Römer", machten die Kaiser in Konstantinopel diesen Anspruch noch einmal deutlich, eventuell in besonderer Abgrenzung zum westlichen Kaisertum (in der Forschung umstritten). Titel der Hauptkaisers war auch Autokrator, während Basileus auch an Mitkaiser vergeben wurde (wohl seit dem 10. Jahrhundert).

Während der Kreuzzüge wurde Konstantinopel auf betreiben Venedigs von den Kreuzfahrerheeren eingenommen. Es entstanden 3 Kaiserreiche: Das Lateinische Kaiserreich Konstantinopel war ein von Rom und Venedig kontrollierter Kreuzfahrerstaat. Als Nachfolger des Byzantinischen Kaiserreiches bildeten sich das Kaiserreich Nikäa sowie das Kaiserreich Trapezunt. Während ausgehend von Nikäa, das Byzantinische Reich restituiert werden konnte, wurde aus Trapezunt ein Vasallenstaat des Sultanats Ikonium und spielte für die weitere byzantinische Geschichte keine Rolle mehr.


Kaisertitel in Russland
So wie sich zunächst die fränkischen und später die deutschen Könige als Nachfolger der Weströmischen Kaiser sahen, so betrachteten sich die Großfürsten von Moskau seit dem Fall von Konstantinopel als rechtmäßige Erben des oströmischen Kaisertums. Sie waren nun die angesehensten Herrscher orthodoxen Glaubens, und Großfürst Iwan III. hatte 1472 Sofia (Zoe), eine Nichte des letzten Kaisers von Byzanz Konstantin XI. Paläologos geheiratet. Im Jahr 1547 nahm Großfürst Iwan IV. der Schreckliche offiziell den Titel Zar von ganz Russland an, den seine Nachfolger bis zum Sturz des letzten Herrschers aus dem Haus Romanow, Nikolaus' II., im Jahr 1917 trugen.


Das französische und das österreichische Kaisertum
Im Jahr 1804 versuchte Napoléon Bonaparte, bis dahin 1. Konsul der Französischen Republik, eine eigene monarchische Tradition zu begründen, indem er sich in der Kirche Notre Dame in Paris im Beisein - aber ohne Mitwirkung - des Papstes Pius VII. mit eigener Hand zum Kaiser der Franzosen krönte. Unter seinem Neffen Karl Louis Bonaparte, der sich Napoléon III. nannte, kam es nach dem Ende des bourbonischen Königtums und der 2. Französischen Republik zu einer Restauration des bonapartistischen Kaisertums. Das 2. Kaiserreich endete mit Frankreichs Niederlage im Deutsch-Französischen Krieg von 1870/71.

Um zu verhindern, dass Napoleon I. 1804 zu seiner Krönung die Insignien des Heiligen Römischen Reichs benutzte und sich so in dessen altehrwürdige Tradition stellte, hatte Kaiser Franz II. die Reichskleinodien von Nürnberg nach Wien überführen lassen, wo sie - abgesehen von einer Unterbrechung während der Nazi-Zeit, als sie kurzfristig nach Nürnberg zurückkehrten - bis heute in der Schatzkammer der Hofburg aufbewahrt werden. Kaiser Franz II. selbst legte 1806 die Krone des Heiligen Römischen Reiches nieder und erklärte es für aufgelöst. Da er protokollarisch nicht hinter Napoleon und dem russischen Zaren zurück stehen wollte, nahm er, angesichts des zerfallenden Heiligen Römischen Reiches, schon im Jahr 1804 den Titel eines Kaisers von Österreich an. Dessen letzter Träger, Karl I., dankte 1918 ab.


Kaiser außerhalb Europas
Seit der frühen Neuzeit hat es sich in Europa eingebürgert, auch die Herrscher bedeutender außereuropäischer Reiche als Kaiser zu bezeichnen: so den chinesischen Sohn des Himmels, den japanischen Tenno, den indischen Großmogul, den Schah von Persien und den Negus Negesti (König der Könige) von Äthiopien, aber auch die Herrscher von Korea und Annam. Die englischen Könige trugen von 1878 bis 1948 den Titel "Kaiser von Indien".

Daneben gab es von 1822 bis 1889 zwei aufeinanderfolgende Kaiser von Brasilien, die auf das portugiesische Königshaus zurückgingen, sowie das kurzlebige Kaiserreich von Mexiko unter dem Bruder von Kaiser Franz Joseph I. von Österreich, deren Kaisertitel durchaus auf europäische Traditionen aufbauten und von anderen Monarchen anerkannt wurden.

Das kurzlebige Kaiserreich in der Zentralafrikanischen Republik (1977-1979) wurde von keiner anderen Monarchie anerkannt und konnte auch nicht aufgrund irgendeiner Tradition auf den Kaisertitel Anspruch erheben. Ähnlich verhielt es sich im 19. Jahrhundert mit den ebenfalls kurzlebigen Kaisern von Haiti.

Das einzige heute noch bestehende Kaiserreich ist Japan.


Liste der Kaiserreiche

Europäische Kaiserreiche:
Rom
Byzanz
Heiliges Römisches Reich deutscher Nation
Deutsches Reich
Österreich
Russland
1. Französisches Kaiserreich
2. Französisches Kaiserreich

Außereuropäische Kaiserreiche:
China
Japan
Indisches Mogulreich
Brasilien
Persien
Äthiopien
Annam (heute Vietnam)
Korea
Mexiko

Nicht anerkannte Kaiserreiche:
Haiti
Zentralafrika

Der Zarewitsch
31.10.04, 07:48
Herzog

Herzog, von althochdeutsch: herizogo "der vor dem Heer zieht", ist ein Adelstitel.

- Ursprünglich waren Herzöge germanische Heerführer, die für die Dauer eines Kriegszuges von Stammesfürsten durch Wahl oder durch Los bestimmt wurden.

- In der Merowingerzeit waren Herzöge königliche Amtsträger mit vorwiegend militärischen Aufgaben, denen der König ein Herzogtum mit Oberhoheit über Land- und ggf. Markgrafschaften verliehen hatte.

- Im Frühmittelalter entstanden im Raum des fränkischen Reiches erbliche Stammesherzogtümer, die von den Karolingern aufgehoben wurden, mit dem Niedergang der königlichen Zentralgewalt Ende des 9. Jahrhunderts aber wieder auflebten. Die Stammesherzöge im Ostfrankenreich zu Zeiten Heinrichs I. waren Erben bestimmter Herrscher-Dynastien.

- Unter der Politik der Kaiser im Heiligen Römischen Reich wandelten sich im 12. und 13. Jahrhundert die Stammesherzogtümer zunehmend in Territorial- und Titular-Herzogtümer. Ein Herzog war danach Herrscher über bestimmte ggf. räumlich zerrissene Territorien oder Träger des vom König verliehenen Adelstitels. Die Herzogswürde wurde vom König als Lehen vergeben und konnte auch wieder entzogen werden (siehe Heinrich der Löwe, 1180).

Auf diese Weise wurde der ursprünglich auf ein Stammesgebiet bezogene Titel eines "Herzogs von Sachsen" nach 1180 aufgespalten und regional völlig neu zugeordnet, indem die Erzbischöfe von Köln den Titel eines "Herzogs von Westfalen" (einer bis dahin zu Sachsen gehörigen Region, quasi West-Sachsen) erhielten, während das Fürstenhaus der Askanier den Titel eines "Herzogs von Sachsen" für den Ostteil des bisherigen Herzogtums erhielt (seit 1356 auch als Kurfürsten von Sachsen mit Sitz in Wittenberg). Durch Aussterben der Wittenberger Askanier 1423 ging der Kurfürsten- und sächsische Herzogstitel an die viel weiter östlich sitzenden Markgrafen von Meißen über, wodurch der ursprünglich auf das heutige "Niedersachsen" zentrierte Herzogstitel und Landesnahme in das heutige "Land Sachsen" geriet, mit dem er bis dahin überhaupt nichts zu tun hatte.

Während sich in Bayern der stammesbezogene Herzogstitel seit 1180 auf die Ländereien der Wittelsbacher beschränkte, die ihn seither führten, kam der schwäbische Herzogstitel völlig außer Gebrauch, und der fränkische führte als eher bedeutungsloser Ehrentitel der Fürstbischöfe von Würzburg ein Schattendasein bis 1802/03.

Zugleich aber traten im Spätmittelalter durch Rangerhebungen verschiedener Fürsten neue Herzogtümer hinzu: Den Anfang machten die 1180 der von ihnen besetzten Stammesherzogtümer Sachsen und Bayern verlustig gegangenen Welfen, die im 13. Jahrhundert für ihre Erbbesitzungen in Norddeutschland den Titel eines "Herzogs von Braunschweig" erhielten. Im 14. Jahrhundert wurden z.B. die Fürsten von Mecklenburg, im 15. Jahrhundert der Graf von Württemberg vom Kaiser zu Herzögen "befördert". In der Frühen Neuzeit ebbte diese Form der Rangerhöhung ab; statt dessen versuchten nun etliche Herzöge, den noch höherwertigen Kurfürsten-Titel (mit dem Recht der Teilnahme an der Kaiserwahl) zu erlangen, was dem Herzog von Braunschweig-Lüneburg 1692 gelang, dem konkurrierenden Herzog von Württemberg jedoch erst 1803.

Mit der Zerschlagung des "Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation" zwischen 1803 und 1806 und der Herrschaft Napoleons I. über Deutschland erfolgte eine weitere Folge von Rangerhöhungen für anpassungsbereite deutsche Fürsten: Bisherige Herzöge wurden - wie der von Württemberg - erst zu Kurfürsten, dann zu Königen befördert, bisherige Fürsten - wie die diversen von Anhalt - stiegen zu Herzögen auf. Nach dem Sieg über Napoleon führte der Wiener Kongreß der Siegermächte zu einer weiteren, letzten Welle solcher Rangerhöhungen. Meist bedingt durch Verwandtschaft mit mächtigen Monarchen Europas, insbesondere mit dem russischen Kaiser oder dem König von Preußen, stiegen in Deutschland bisherige Herzöge 1815 zu "Großherzögen" auf (Sachsen-Weimar-Eisenach, Oldenburg, Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz, Luxemburg).

Regierende Herzöge in Deutschland (mit dem Prädikat "Hoheit") waren zwischen 1815 und 1918 nur noch: der Herzog von Braunschweig (Linie Wolfenbüttel bis 1886, Linie Hannover ab 1913), der Herzog von Anhalt (ab 1863, davor zwei bzw. drei Teilherzogtümer), der nur bis 1866 regierende Herzog von Nassau, der bis 1864 als Herzog von Schleswig und Holstein regierende König von Dänemark sowie die (in dieser Dreier-Kombination ab 1826 in Thüringen herrschenden) Herzöge von Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Altenburg.

Innerhalb Europas existierten ab 1815 souveräne Herzogtümer lediglich noch innerhalb Italiens (Modena, Parma und zeitweilig Lucca), die 1859/60 im Zuge der italienischen Einigung verschwanden.

Der Zarewitsch
31.10.04, 07:54
Graf

Graf war ein (deutscher) Adelstitel (von althochdeutsch grafio, gravo, vielleicht von griechisch grapheus, „Schreiber“), lateinisch comes, französisch comte. Zu römischer Zeit war Comes die Bezeichnung eines hohen Offiziersrangs der römischen Legionen.

Der Graf ist Stellvertreter eines Königs an der Spitze einer bestimmten Verwaltungseinheit im Merowinger- und Frankenreich (Grafschaft, Gau). Der Graf war zunächst mit Wehrhoheit, im Frankenreich auch mit Gerichtsbarkeit, Finanz- und Verwaltungshoheit ausgestattet. Die Grafschaftsverfassung des Frankenreichs wurde von England (county), Frankreich, Spanien, Italien und Ungarn (Komitat) übernommen.

Der deutsche Adel teilte sich früher in zwei Klassen, den Hohen und Niederen Adel. Grafen waren die niedrigsten Mitglieder des Hohen Adels. Die Nachfahren von Grafen erhielten ebenfalls den Titel "Graf" oder "Gräfin". Im Allgemeinen wurden Grafen mit "Eure Erlaucht" angeredet.

Es gab auch den Grafentitel "zweiter Klasse". Nur der Besitzer eines Fideikommisses kam in den Grafenstand, seine Kinder blieben Freiherren bzw. Freiinnen. Nach dem Tod des Grafen folgte meistens der älteste Sohn, der dann Graf wurde, seine Geschwister blieben im Freiherrenstand. Nach 1919 ging somit bei einigen freiherrlichen Familien der Grafentitel verloren, da die Titel als Bestandteile des Namens festgeschrieben wurden.

Seit 1919 ist in Deutschland der Grafentitel nur noch Bestandteil eines Familiennamens.


Landgraf

Landgraf (lat. comes magnus, comes principalis) war der Adelstitel königlicher bzw. kaiserlicher Amtsträger, die Territorien bzw. Stammesgebiet innerhalb des Reiches zum Lehen hatten. Landgrafen waren für die regionale Verwaltung innerhalb der Landesgrenzen zuständig, während Markgrafen die Grenzgebiete gegen äußere Feinde zu sichern und zu verteidigen hatten. Bekannt ist der Titel z. B. durch die Landgrafen von Thüringen. Der Chef des Hauses Hessen ist Moritz Landgraf von Hessen. Weitere Landgrafschaften: Baar, Breisgau, Hegau, Heiligenberg, Leuchtenberg, Nellenburg, Stühlingen Der Landgraf ist im HRR dem Rang nach den Herzögen gleich gestellt.

Markgraf

Markgraf (engl.: Marquess, frz.: Marquis, nl.:Markies, Markgraaf, it.:Marchese, pt.: Marquês, sp.:Marqués) war der Adelstitel königlicher bzw. kaiserlicher Amtsträger, die eine Mark zum Lehen hatten. Als Mark wurde ein Grenzland im Fränkischen Reich und im Ostfrankenreich bezeichnet (z. B. Mark Brandenburg).

Das Amt des Markgrafen wurde von Kaiser Karl dem Großen um 800 eingeführt und von seinen Nachfolgern lange Zeit beibehalten. Karls Ziel war es, die Grenzen des in z. T. blutigen und langen Kriegen (siehe auch Sachsen (Volk)) erweiterten Reiches gegen Angriffe von außen zu sichern.

Zur Erfüllung dieser risikoreichen Aufgabe erhielten die Markgrafen diese Gebiete vom Kaiser direkt als Lehen. Die Markgrafen hatten besondere Befugnisse: Sie konnten selbst den Heerbann aufbieten und erhielten eine größere Zahl an fränkischen Vasallen zur Unterstützung zugewiesen. Wehrhafte Bauern wurden im ganzen Frankenreich zur Ansiedlung in den Marken angeworben, so dass die Markgrafen über z. T. beträchtliche Heere verfügen konnten. Die Markgrafen wurden vom Kaiser durch besondere Sendboten kontrolliert.

Zahlreiche Markgrafen, die ursprünglich aus einfacheren Adelsverhältnissen kamen, konnten sich in den Marken eine mächtige Position aufbauen, die später auch für machtpolitischen Einfluss innerhalb des Reiches genutzt wurde. Dementsprechend stammen einige Königshäuser von Markgrafen ab, z. B.

- die Wettiner (Markgrafschaft Meißen)
- die Hohenzollern (Markgrafschaft Brandenburg)

Vom 12. Jahrhundert an wurden die meisten Markgrafschaften in Reichsfürstentümer umgewandelt. Im deutschen Sprachraum blieb der Titel des Markgrafen regierenden (aber auch nicht regierenden)1 Fürsten vorbehalten (z. B. den Markgrafen von Baden, den preußischen Königen als Markgrafen von Brandenburg, dem österreichischen Kaiser als Markgraf von Mähren2). In anderen Ländern wurde der Markgraf (im Rang zwischen Graf und Fürst) auch als bloßer Adelstitel vergeben. Ausländische Adlige werden im Deutschen mit dem französischen Titel Marquis bezeichnet: z. B. Marquis von Salisbury, Marquis von Pombal; literarisch: Marquis von Posa, Marquis von Keith).

Seit 1385 ist Marquess der zweithöchste Rang im englischen Adel.

Pfalzgraf

Die Pfalzgrafen (lat. palatinus: "der im Palast bzw. bei Hofe") waren Amtsträger und Vertreter des Königs. Sie standen dem Hofgericht vor und hatten eine leitende Funktion allgemeiner Art inne. Außerdem fungierten sie auch als Verbindungsmann zwischen Bittstellern aus dem Reich und dem König.

In der Merowinger- und Karolingerzeit waren Pfalzgrafen leitende königliche Amtsträger bei Hofe mit vorwiegend administrativen und richterlichen Aufgaben. Mit dem Amt wurde Pfalzgrafen oft auch die Herrschaft über eine Königs- bzw. Kaiserpfalz mit Gefolge und zugehörigen Gütern verliehen. Diese burgähnlichen Pfalzen bzw. Königshöfe lagen verstreut über das Königreich in unterschiedlichen Herzogtümern.

In den Stammesherzogtümern des Ostfrankenreichs erhielten die Pfalzgrafen sehr weitgehende königliche Sonderrechte um den Zusammenhalt des Königtums politisch zu sichern und die mächtigen Herzöge in Schach zu halten. Dazu gehörte u. a. das Privileg der Königswahl.

Ende des 10. Jahrhunderts gab es in den Stammesherzogtümern Sachsen, Bayern, Schwaben und Lothringen Stammes-Pfalzgrafen als Vertreter und Wahrer der königlichen Rechte. Der mächtigste unter ihnen war Stellvertreter des Königs im Hofgericht, Reichsvikar bei Thronvakanzen und sogar Richter über den König.

Eine strikte Ämtertrennung z. B. zwischen Pfalzgrafen einerseits und anderen Fürstenämtern gab es nicht. Mächtige Pfalzgrafen waren oft auch Land- oder Markgrafen, Herzöge oder auch kirchliche Fürsten. Damit wuchs dem Herrschaftsbegriff Pfalz im Heiligen Römischen Reich eine neue Bedeutung zu. Pfalz bezeichnete danach nicht nur befestigte Königshöfe, sondern auch von Pfalzgrafen bzw. Kurfürsten beherrschte Territorien.

Später wurde die Bezeichnung zu einem erblichen Titel in verschiedenen deutschen Fürstenhäusern.

Der Pfalzgraf bei Rhein als Herrscher der Kurpfalz war einer der sieben Kurfürsten und während der Abwesenheit des Königs dessen Vertreter. Seit 1198 gehörte er dem Kurfürstenkollegium an, das den König wählte.

Burggraf

Der Burggraf (lat. praefectus oder castellanus) ist ein Amt aus dem Lehnswesen des Mittelalters. Es unterschied sich vom Grafen nur dadurch, dass der Amtsbezirk typischerweise kleiner war und an einem festen oder sonstwie bedeutenden Ort hing.

Die Befugnisse wechselten sehr oft im Verlaufe der mittelalterlichen Geschichte. Jedenfalls war der Burggraf zuständig für die Verwaltung und die Gerichtsbarkeit. Zunächst war es ein Reichsamt, später wurden auch kirchliche Würdenträger (z. B. Bischöfe) Burggrafen.

Wie die anderen Ämter des Lehnsstaats wurde auch der Burggraf bald erblich. Besonders bekannt sind die Burggrafen von Mainz, Meißen und Magdeburg sowie die von Nürnberg (Hohenzollern).

Freigraf

Der Freigraf ist der durch den Gerichtsherrn (Stuhlherrn) eingesetzte Vorsitzende eines Femegerichts.

Raugraf, Wildgraf

Raugraf war im Mittelalter der Name eines reichsgräflichen Geschlechts im Nahegau, das seinen Ursprung von den alten Gaugrafen ableitete. Graf Emichs VI. vom Nahegau Söhne Konrad und Emich (1140-60) teilten die Besitzungen des Geschlechts; ersterer nannte sich Wildgraf (comes silvester), letzterer nach der rauhen, gebirgigen Beschaffenheit seiner Herrschafften (Altenbaumberg, Ruwenberg, Stolzenberg) Raugraf (comes hirsutus).

Nachdem diese Besitzungen nach Erlöschen des raugräflichen Geschlechts an die Pfalz gekommen waren, erhob Kurfürst Karl Ludwig von der Pfalz (1648-1680) 1667 seine ihm 1658 morganatisch angetraute Gemahlin Marie Luise von Degenfeld (1634-1677) zur Raugräfin; deren dreizehn Kinder erhielten den gleichen Titel.

Der Zarewitsch
31.10.04, 07:56
Sultan

Sultan (arab. sultân = Herrschaft, Herrscher; auch Personenname) ist ein islamischer Herrschertitel, der in verschiedenen Epochen der Zeitgeschichte und in verschiedenen Gegenden der Welt benutzt wurde, z.B. in Indien oder im Osmanischen Reich. Der Titel beinhaltet sowohl moralisches Gewicht als auch religiöse Autorität, so wie die Rolle des Herrschers im Koran definiert ist, allerdings war der Sultan kein religiöser Lehrer.

Im byzantinischen Reich und im orthodoxen Christentum wurde eine vergleichbare Einheit von Kirche und Staat in der Person des Herrschers als Cäsaropapismus bezeichnet. Der letzte Herrscher in einer westlichen Kultur mit vergleichbarer Autorität war Nikolaus II., der letzte Zar von Russland.

Der erste, der diesen Titel trug, war der türkische Herrscher Mahmud von Gazna (998 bis 1030) in Nordwestindien. Später wurde Sultan der übliche Titel der seldschukischen und osmanischen Herrscher in der Türkei und der ayyubidischen und mameluckischen Herrscher in Ägypten. In der Türkei 1922 abgeschafft. Heute sind Oman und Brunei die einzigen souveränen Staaten, deren Oberhäupter noch den Titel "Sultan" tragen. Der Sultan von Marokko wandelte seinen Titel 1956 in "König" (arab. Malik) um. In Ostafrika wurde der Titel früher auch für Dorfhäuptlinge gebraucht

Der Zarewitsch
31.10.04, 08:01
Wesir

Der Ausdruck Wesir bezeichnet ein seit der Antike bis zu den Osmanen bestehendes Regierungsamt.

In Ägypten gab es schon im Alten Reich das Amt des tjite. Er stammte aus der Schreiberkaste und war erster und oberster Beamter nach dem Pharao. In der Neuzeit wurde für dieses Amt der Begriff Wesir verwendet. Im antiken Alten und im Mittleren Reich Ägyptens gab es einen Wesir. Im Neuen Reich gab es für die Reichsteile Oberägypten und Unterägypten jeweils einen Wesir.

Die Urform des Wortes Wesir ist Wazir, ein aus dem Arabischen kommendes Wort und eine ebenfalls aus dem Arabischen kommende Bezeichnung. Der Wazir war ein Helfer aber auch Repräsentant des Kalifen, der aus der sich im Kalifat bildenden Schreiberkaste hervorging. Diese Schreiberkaste bestand hauptsächlich aus Iranern und Fremden. Sie übten die weltliche Verwaltung und Gerichtsbarkeit im Namen des Kalifen aus und bildeten damit die Ergänzung der überwiegend durch den Islam geregelten Rechtsprechung. Der Wesir übernahm immer mehr Regierungsämter und übte damit im Laufe der Zeit ein mächtiges Hofamt aus. An der Wende vom 9. zum 10. Jahrhundert war der Wesir bereits der mächtigste Mann im Kalifenstaat und drängte den Kalifen in die Position des ausschließlichen geistlichen Oberhauptes. Die mächtige iranische Wesirfamilie der Barmakiden wurde erst von Harun ar-Raschid (786-809) im Jahre 803 entmachtet und aus den wichtigsten Ämtern entfernt.

In der osmanischen Türkei war der Großwesir der zweite Mann im Staate. In der Türkei wurde der Titel 1922 nach der Abschaffung des Sultanats durch den "Ministerpräsidenten" ersetzt.

Der Zarewitsch
31.10.04, 08:03
Emir

Emir (vom arabischen amīr -امير) bedeutet Fürst, Gouverneur oder Befehlshaber.

In frühislamischer Zeit befehligte ein Emir eine muslimische Soldatentruppe; nach Eroberungen nahm er dann den Platz des dortigen Gouverneurs ein. Mit zunehmender Macht herrschten später einige Emire mehr oder weniger souverän, strebten aber meist eine Anerkennung durch den Kalifen an.

Die wichtigsten Abwandlungen des Titels Emir sind:

- amīr al-mu’minīn - Befehlshaber der Gläubigen war seit Umar der Ehrentitel der islamischen Kalifen

- amīr al-umarā’ - Befehlshaber der Befehlshaber war unter den Abbasiden der Titel des Oberbefehlshabers. Im Osmanischen Reich mit der Bedeutung des Gouverneurs einer Grossprovinz.

Das deutsche Wort Admiral stammt vom arabischen amir ar-rahl, Befehlshaber der Flotte.

Der Zarewitsch
31.10.04, 08:04
Raja

Ein Raja ist ein muslimischer König (Radscha gesprochen). Die Verwendung des Wortes Raja ist zumeist in Indien und Hinterindien zu finden.

Rajastan / Rajasthan ist ein indischer Bundesstaat im Norden des Subkontinents,ein ehemals muslimisch beherrschtes Gebiet.

Es gab auch weiße Rajas: Die englischstämmigen Brookes herrschten im 19. und 20. Jahrhundert an der Nordküste Borneos, im heutigen malaysischen Bundesstaat Sarawak.

James Brooke bereiste um 1839 als Abenteurer die Küste von Borneo und war dem Sultan von Brunei behilflich, die Unruhen der Eingeborenen-Völker an der Küste zu befrieden. Als Brooke in vielen Verhandlungen und nach großer Akzeptanz durch die Küstenbewohner Erfolg hatte, machte ihn der Sultan zu seinem Lehnsmann. Die Brookes verwalteten daraufhin den Nordteil von Borneo (mit Ausnahme von Brunei selbst) praktisch eigenständig in drei Generationen. Sie wurden die weißen Rajas von Borneo genannt.

Der Zarewitsch
31.10.04, 08:06
Schah

Schah (m.) ist ein

- persischer Herrschertitel. Er wurde im heutigen Iran seit dem 16. Jahrhundert bis zur Abschaffung der Monarchie 1979 verwendet ("Der Schah von Persien").

- afghanischer Herrschertitel im 18. und frühen 19. Jahrhundert und wiederum im 20. Jahrhundert wurde der "Schah"-Titel (von 1926 bis zum Sturz im Jahre 1973) geführt

Der Zarewitsch
31.10.04, 08:08
Baron

Baron (althochdeutsch (liber) baro "(freier) Mann") ist ein Titel mancher Freiherren, vor allem Balten; als Anrede wird der "Baron" aber auch in Österreich, Bayern und im katholischen Westfalen gebraucht. Baron ist kein selbstständiger Adelstitel wie zum Beispiel Graf, sondern lediglich die lateinische und kürzere Form für Freiherr. Daher heißt es:

- Baronin, Gemahlin der Freiherren (Freifrau).
- Baroness, Tochter des Freiherren (Freiin).

Der Begriff "Baron" wird seit dem 13. Jahrhundert in Frankreich verwendet. Nach England kam der Titel im 14. Jahrhundert. Später wurde auch die Bezeichnung Baronet eingefügt. Seit dem 16. Jahrhundert gibt es diese Bezeichnung auch in Deutschland. Wenn der deutsche Kaiser eine Familie in den Freiherrenstand berief, durfte sie sich "Reichsfreiherr" nennen. Andere Landesfürsten konnten "nur" den Freiherrentitel vergeben.

Einige bekannte Titelträger:

- Baron Münchhausen (eigentlich Hieronymus Freiherr von M.)
- Charles de Secondat, Baron de Montesquieu
- Pierre de Coubertin (Begründer der Olympischen Spiele)
- Friedrich de la Motte Fouqué (Baron Fouqué; dt. Dichter)
- Roter Baron

Der Zarewitsch
31.10.04, 08:11
Pharao

Mit dem Wort Pharao wird in der Bibel und von den griechisch-römischen Schriftstellern der Herrscher Ägyptens bezeichnet. Dies ist auf eine Fehlinterpretation des ägyptischen Wortes "Per aa" (wörtl. "großes Haus") zurückzuführen, was aber weder ein Herrschertitel war, noch (wie es in der Bibel verstanden wird) ein Eigenname, sondern vielmehr die Bezeichnung für den Palast. Das „große Haus“ war zuständig für die Erhebung von Steuern von den kleineren „Häusern“ (perw) wie Tempelländereien und privaten Landgütern.

Die Bezeichnung Pharao für die Person des Königs kam erst ab Thutmosis III. auf. Als Titel von dem Herrschernamen ab Scheschonq I., die Schreibung in der Kartusche seit der 22. Dyn.. Der eigentliche Titel des Herrschers lautete "Nesut" oder "Nisut". Das bedeutet: Der von der Binse, bezeichnete allerdings nur den Herrscher Oberägyptens, also Südägyptens. Der Titel des Pharaos von Unterägypten war "Biti", das heißt: Der, von der Biene. Dennoch hielt sich die Bezeichnung "Pharao" in den meisten Sprachen bis heute.

In der Frühzeit und im frühen Alten Reich besaß der Pharao vermutlich göttlichen Status; in der 5. Dynastie tritt hier ein offensichtlicher Ideologiewandel ein: der Pharao galt nur noch als Sohn der Götter, zum Gott wurde er erst wieder nach seinem Tod. Erst viel später versuchten einzelne Pharaonen (Amenophis III., Ramses II.) sich wieder bereits zu Lebzeiten als Gott verehren zu lassen.

Die Verwaltung des Alten Reiches war nach modernen Maßstäben noch recht primitiv; innerhalb eines noch stark nach Stammesverbänden gegliederten Reiches wurden durch die Zentraladministration lediglich in regelmäßigen Abständen Abgaben und Arbeitsleistungen eingetrieben. Viele Forscher betrachten daher das Alte Reich noch nicht als Staat. Unabhängig davon fallen in diese Zeit die großen Pyramidenbauer, unter ihnen die bekanntesten wie Cheops, Chephren (eigentlich Cha-ef-Rê) und Mykerinos (Men-kau-Hor).

Erst ab dem Mittleren Reich wurde die Macht der Regionalfürsten zugunsten der Zentralmacht eingeschränkt, die dadurch einen viel höheren zivilen wie militärischen Organisationsgrad erlangen konnte. Dies zeigt sich in großangelegten Landgewinnungsmaßnahmen, dauerhaften Eroberungen angrenzender Länder, Festungsbau und militärischer Grenzsicherung sowie der Etablierung regelmäßiger see- und landgestützter Verkehrsverbindungen in die Staaten Vorderasiens.

Im Neuen Reich stieg Ägypten zeitweise (insbesondere unter Thutmosis III. und Ramses II.) zur Großmacht auf; dieser Status wurde jedoch durch zahlreiche innere Unruhen, besonders in der zweiten Hälfte der 18. Dynastie, wieder zunichte gemacht.

Die weitaus meisten Pharaonen Ägyptens waren männlichen Geschlechts, jedoch gab es in jeder Periode der ägyptischen Geschichte auch immer wieder weibliche Herrscher. Die bekannteste ist die Königin Hatschepsut aus der 18. Dynastie. In der Spätzeit Ägyptens bestiegen zahlreiche Ausländer den Thron der Pharaonen. Ab der 22. Dynastie bekämpften sich mehrere Familien libyscher Söldnerführer um die Krone; erst die Eroberung Ägyptens durch die Nubier, die anschließend die 25. Dynastie begründeten, brachte Ägypten die Einigkeit zurück. Nach der Eroberung Ägyptens durch Alexander den Großen von Makedonien herrschten die griechischen Ptolemäer als Fremdherrscher über das Land, deren bekannteste Vertreterin sicherlich Kleopatra VII. war.

Der Zarewitsch
31.10.04, 08:12
Basileus

Basileus (Basileios, Basileos) war der Titel der späten oströmischen (byzantinischen) Kaiser nach der Reichstrennung. Altgriechisch 'Gesalbter Herrscher' bzw. Herrscher in Gottes Auftrag. Der Basileus musste purpurgeboren, also herrschaftlicher Abstammung sein.

Kaiser Herakleios war der erste oströmische Herrscher, der diesen Titel wählte. Er zeigte damit sowohl eine Zuwendung zur griechischen Kultur, die sein Herrschaftsgebiet dominierte als auch eine Abkehr von der römischen Tradition. Durch ständige Eingriffe sowohl der Germanen als auch der oströmischen Herren waren die traditionellen römischen Herrschertitel wie Caesar, Imperator und Augustus entwertet und wurden inflationär gebraucht, zuletzt als reine Höflichkeitsbezeichnungen für Hochgestellte Familien.

Mit dem Titel Basileus meldete der Herrscher auch einen religiösen Führungsanspruch an, wie das die Staufer im Deutschen Reich taten. Im Gegensatz zum Investiturstreit blieb die religiöse Komponente des Amtes im Osten relativ unbeschadet. Der Titel Basileus wurde auch nach dem Fall von Byzanz in verschiedenen orthodoxen Nationalkirchen verwendet.

In der Blüte des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation wurde der Titel auch von den deutschen Kaisern getragen. Otto der Große wurde vom byzantinischen Kaiser Phokas als 'Mit-Basileus' anerkannt, nachdem dessen Sohn Otto II. Theophanu, die Nichte des Basileus geheiratet hatte.

Der Zarewitsch
31.10.04, 08:14
Fürst

Fürst (lat. princeps = der Erste, davon engl. u. franz. prince) ist in der hierarchischen Ordnung des Adelssystems im Alten Reich der höchste Titel, unter dem auch Herzöge und Landgrafen inbegriffen waren. Ethymologisch ist das deutsche Wort Fürst mit dem engl. the first = "der Erste" verwandt.

In den fränkischen Königreichen und später im Heiligen Römischen Reich (HRR) waren Fürsten die Landesherren nach dem König bzw. Kaiser, das heißt königliche Amtsträger mit teils erblicher Hoheit über einen weltlichen und ggf. auch kirchlichen Herrschaftsbereich.

Zum Fürstenstand zählten im Spätmittelalter Herzöge, Land-, Mark- und Pfalzgrafen. Als geistliche Fürsten wurden Erzbischöfe, Bischöfe und manche Äbte bezeichnet. Im Hochmittelalter wählten die Fürsten den König, später war dieses Recht den sieben Kurfürsten vorbehalten.

Mit dem Ende des Alten Reiches wurden viele deutsche Fürsten souveräne Herrscher ihres Landes. Die anderen, deren Territorium unter die Herrschaft eines anderen Staates kam, behielten den Fürstentitel als Ehrenprädikat.

Heute werden in Europa noch die beiden Kleinstaaten Monaco und Liechtenstein von Fürsten regiert.

Der Zarewitsch
31.10.04, 08:15
Dauphin

Der Dauphin war der älteste Sohn (Kronprinz) des französischen Königs und Erbe des französischen Throns unter den Dynastien der Valois und Bourbonen.

Guy VIII., Graf von Vienne hatte einen Delfin als Wappen und bekam dadurch den Spitznamen le Dauphin (französisch für Delfin). Dieser Titel wurde in seiner Familie bis 1349 immer weitervererbt, bis Humbert II. das Emblem, Dauphiné genannt, an König Philipp VI. unter der Bedingung verkaufte, dass der Erbe Frankreichs den Titel le Dauphin annahm.

Der erste französische Kronprinz, der le Dauphin genannt wurde, war Johann II., der Philipp auf den Thron folgte. Der letzte war der Duc d'Angoulême, Sohn von Karl X., der 1830 auf den Titel verzichtete.

Der Zarewitsch
31.10.04, 08:16
Infant

Infant (span./port. Infante (männlich) bzw. Infanta (weiblich)) ist der Titel, der ab dem 13. Jahrhundert von den Kindern der spanischen bzw. portugiesischen Monarchen getragen wurde. Der König konnte den Titel zudem an andere Mitglieder der königlichen Familie verleihen.

Der Titel leitet sich vom Lateinischen Infans ("Kind") ab.

Seit der Herrschaft von Johann I. von Kastilien (1379-90) wurde der älteste Sohn des spanischen Herrschers Príncipe de Asturias (Fürst von Asturien) und nicht Infante genannt.

Der Zarewitsch
31.10.04, 08:19
Prinz

Prinz ist ein Titel nicht regierender Glieder souveräner fürstlicher Königshäuser (z.B. der Kinder des Königs).

- Ein Prinzgemahl ist der Ehemann einer regierenden Fürstin.
- Ein Prinzregent nimmt die Regierung anstelle eines Monarchen wahr, z.B. wenn dieser für unmündig erklärt wurde.

Das deutsche Wort Prinz ist aus dem französischen prince "Fürst" entlehnt; dieses wiederum geht auf lateinisch princeps "Der Erste" zurück. Dieses wurde besonders von Kaiser Augustus als Herrscherbezeichnung verwendet.

Auch die weibliche deutsche Form, Prinzessin, geht auf das Französische zurück,vgl. princesse.

Der Prinz ist außerdem eine Figur aus dem Dreigestirn des Kölner Karnevals. :tongue:

Der Zarewitsch
31.10.04, 08:20
Woiwode

Woiwode (aus dem Slawischen; zusammengesetzt aus vojska Heer und vodja Führer) war ein slawischer Adelsrang unterhalb dem eines Fürsten (Knjas). Er bezeichnet einen Heerführer oder Militärstatthalter und ist in etwa vergleichbar mit dem germanischen Rang Herzog.
Der Titel Woiwode/Wojewode/Voivode wurde in Russland (inkl. Weißrussland und der Ukraine), Polen, Moldawien, Rumänien, Serbien, Kroatien und teilweise auch in Bulgarien und Ungarn verwendet.

In Polen ist der Woiwode (Wojewoda) seit dem späten Mittelalter bis heute der Titel des obersten Chefs der Verwaltung einer Woiwodschaft, etwa "Landeshauptmann". Der Woiwode wird vom Staat nominiert.

Der Zarewitsch
31.10.04, 08:23
Ataman

Ataman (vom turkotatarischen Nomen Ata = "Vater" und dem Suffix -man =
"-schaft"; vgl. hierzu auch türkisch: Otaman) bzw. Hetman (einem deutschen "Hauptmann" entsprechend) bezeichnet einen militärischen Rang der Kosaken, auch deren frei gewähltes Oberhaupt (Von Katharina II. von Russland abgeschafft).

Ataman ist der höchste Rang bei den russischen Kosaken, er entspricht dem Rang eines Hetmans bei ukrainischen Kosaken.

In Polen (bis 1795) als Großer Kronen-Hetman Oberbefehlshaber der königlichen Reiterei, Heerführer, sein Vertreter hieß Kronen-Feldhetman. (polnisch: Hetman Wielki/Hetman Polny Koronny). In Litauen während der Union mit Polen, (bis 1792): Großhetman und Feldhetman von Litauen. (Hetman Wielki/Hetman Polny Litewski).

Der Zarewitsch
31.10.04, 08:26
Shōgun

Shōgun (jap., vollständiger Titel:Seii Taishōgun, in etwa Großer General und Besieger der Barbaren) war ein japanischer Militärtitel für Anführer aus der Kriegerkaste der Samurai. Ursprünglich entsprach ein Shogun ungefähr einem europäischen Herzog, im Laufe der Zeit wurde er jedoch zum eigentlichen Herrscher Japans, der anstelle des Kaisers (Tennō) die Macht innehatte.

Das Shogunat bezeichnete zunächst nur den Haushalt, später auch den Verwaltungsapparat des Shogun. Auf japanisch wurde es bakufu genannt (wörtl. Zeltregierung im Sinne von „Militäradministration“).

Der Zarewitsch
31.10.04, 08:32
Daimyō

Daimyō ist ein japanisches Wort und bedeutete am Anfang diejenigen, die ihren Einfluß geltend auf dem Land machten. Seit um 12. Jahrhundert wurde das Wort nach und nach eine Bezeichnung für eine Position innerhalb der Samurai. Während der Muromachi-Zeit erschienen Syugo-Daimyō als Beamte des Ashikaga-Shogunates und während der Sengoku-Zeit Sengoku-Daimyo, die auf die Vereinheitlichung Japans zielten.

Nach dem Anfang der Edo-Zeit wurde das Wort eine Bezeichnung für einen Samurai, der Lehnsmann Shoguns ist, und auch dessen Reiseinkommen mehr als 10.000 Koku ist.

Daimyō in der Edo-Zeit wurden nach den folgenden Faktoren klassifiziert.

1. Kakaku: Klasse der Familie
2. Kan'i: Amtsrang im Kaiserhof
3. Kokudaka: Reiseinkommen
4. Yakushoku: Stelle im Edo-Shogunat

Zum Beispiel wurden Samurai in Zusammenhang mit der Familie Tokugawa folgend klassifiziert.

1. Shimpan: Verwandte
2. Fudai-Daimyō: Diejenigen, die vor der Schlacht von Sekigahara Vasallen wurden.
3.Tozama-Daimyō: Diejenigen, die nach der Schlacht von Sekigahara Vasallen wurden.

Die Daimyō wurden durch strenge Gesetze von Edo-Shogunat kontrolliert. Etwa 300 Daimyō waren in der Edo-Zeit. Das Land Daimyōs wurde Han genannt.

Ein Daimyō ist ein feudaler Fürst in der Feudalstruktur des japanischen Mittelalters. Der japanische Adel setzte sich aus Hofadligen, dem Schwertadel (Samurai) und den Feudalfürsten in ihren Provinzen zusammen. Die Kriegerkaste der Samurai unterteilte sich selber wieder in mehrere unterschiedliche Ränge. Ein Daimyo stand einer Provinz vor, hatte viele Samurai als Untergebene und konnte aus eigener Machtfülle Bürgerliche in den Stand des Samurai erheben. Über dem Daimyō stand an sich nur der Kaiser (Tenno), von dem alle weltliche und geistliche Macht ausging, allerdings regierte ein starker Shōgun, der selber an sich nur ein Daimyō war, durch seine größere Macht im Namen des Kaisers seine Kollegen.

Nach Edo-Shogunate aufgehoben wurde, in der frühen Meiji-zeit 1869 hat die Regierung den Daimyō empfehlen, ihre Regierungsrecht über Land und Leuten dem Hof zurückzugeben. Jeder Daimyō folgten diese Empfehlung und danach wurde Chihanji (Govourner des Hans). 1871 sich entschied die Regierung Han abzuschaffen, und am 17. Juli machte sie Chihanji in Tokyo sammeln und zeigte ihnen die Ordnung Kaisers, dass Han abgeschaffen wurde und dastatt Präfekturen gegründet wurde. Zu damaligen Daimyō gab die Regierung den Rand von Kazoku den Edelstatus folgend die Größe jeder damaligen Land.

Der Zarewitsch
31.10.04, 08:34
Zarewitsch :)

Zarewitsch (russisch Царевич = Zarensohn, Kaisersohn) ist ursprünglich im älteren Russland (16. bis frühes 18. Jahrhundert) die Bezeichnung für einen männlichen Nachkommen des russischen Zaren nach der Annahme des Zarentitels durch Iwan den Schrecklichen, Großfürst von Moskau, im Jahre 1547.

Mit der Hinrichtung des Zarewitsch und Thronfolgers Alexei Petrowitsch im Jahre 1718 durch dessen Vater Zar Peter den Großen (reg. 1682-1725) kam dieser Titel zeitweilig außer Gebrauch, männliche Nachfahren oder Verwandte des Zaren oder der Zarin wurden im 18. Jahrhundert statt dessen mit dem Titel "Großfürst" (Weliki Knjas) bezeichnet.

Im Jahre 1797 führte Zar Paul I. (reg. 1796-1801) den Titel "Zarewitsch" als besondere Bezeichnung für den jeweiligen Thronfolger des russischen Kaiserreiches wieder ein. Dabei stellt "Zarewitsch" nur die alltägliche Kurzform des Titels dar, offiziell wurde der russische Thronfolger von 1797 bis 1917 als "Seine Kaiserliche Hoheit der Zesarewitsch-Thronfolger" (Jewo Imperatorskoje Wyssotschestwo Zesarewitsch-Naslednik) bezeichnet. Erster Zarewitsch dieser Kategorie war der älteste Sohn Pauls I. und spätere Zar Alexander I. (reg. 1801-1825), der letzte Zarewitsch der bluterkranke einzige Sohn des letzten Zaren Nikolai II. (reg. 1894-1917), Alexei Nikolaiewitsch (1904-1918), der gemeinsam mit seinen Eltern und Schwestern im Juli 1918 von Bolschewisten ermordet wurde.

Jüngere männliche Angehörige der Zarendynastie trugen hingegen seit dem 18. Jahrhundert weiterhin den Titel eines "Großfürsten". Zar Alexander III. (reg. 1881-1894) beschränkte angesichts einer unterdessen erheblich vergrößerten Dynastie in einer Reform des Familiengesetzes der Romanows den Großfürstentitel auf leibliche Söhne und Enkel eines Zaren, während entferntere männliche Angehörige der Dynastie seither nur noch den Titel eines "Fürsten" ("Hoheit"/Wyssotschestwo) führen durften.

Der Zarewitsch
31.10.04, 08:39
Aedil

Die Aedilen (dt. Ädil) bekleideten ein niederes Amt der Ämterlaufbahn (cursus honorum) der Römischen Republik der Antike. Sie wurden jeweils auf ein Jahr gewählt.

Seit 494 v. Chr. gab es zwei plebejische Aedile (aedilis plebei), die die Polizeigewalt in der Stadt Rom innehatten und zu deren Aufgaben insbesondere die Bewachung des Archivs im Cerestempel gehörte. Diese Posten wurden von Plebejern bekleidet. Seit 367 v. Chr. wurden ihnen zwei kurulische Aedilen beigestellt (aediles curules), die von den Patriziern gestellt wurden und insbesondere für die großen Spiele verantwortlich waren und die Aufsicht über die Tempel führten. Alle vier Aedile hatten zudem die Aufsicht über öffentliche Gebäude, die Thermen, die Aquädukte, die Straßen, den Verkehr, das Bauwesen und die Märkte und übten die Marktgerichtsbarkeit aus. Zu den aufwendigsten Aufgaben gehörte die Verteilung der Getreiderationen an Bedürftige.

Unter Gaius Julius Caesar wurde die Zahl der Aedilen auf sechs erhöht. Das Mindestalter für die Bewerbung um eine Aedilamt betrug 37 Jahre.

Das Amtsjahr als Aedil war Voraussetzung für die Bewerbung zur Prätorenamt (Praetur).

Der Zarewitsch
31.10.04, 08:40
Quaestor

Die Quaestur war das niedrigste Amt der Ämterlaufbahn (cursus honorum) der römischen Republik. Quaestoren wurden vom Volk auf ein Jahr gewählt.

Ursprünglich waren die Quaestoren den Consuln als Gehilfen zugeordnet. Mit der Zeit wurde aber ihr Aufgabenbereich erweitert und neben der Tätigkeit als Untersuchungsrichter waren sie auch mit der Verwaltung der Staatskasse betraut, der Eintreibung von Steuern und Pachten und der Betreuung des Staatsarchives. Während der Kaiserzeit waren die Quaestoren auch für die Ausrichtung der Gladiatorenspiele verantwortlich.

Mit der Ausweitung der Pflichten eines Quaestors wurde auch deren Zahl vergrößert. Waren es Anfangs nur zwei, so betrug ihre Zahl seit 421 v. Chr. vier, seit 267 v. Chr. acht, seit den Sullanischen Reformen 82 v. Chr. 20 und unter Gaius Julius Caesar wurde ihre Zahl auf 40 erhöht. Das Mindestalter für die Bewerbung um eine Quaestur betrug 30 Jahre. Die Quaestur war Voraussetzung für die Bekleidung des Amtes als kurulischer Aedil (meist durch Patrizier) oder als Volkstribun (meist durch Plebejer).

Der Zarewitsch
31.10.04, 08:42
Praetor

Die Praetur (lat. prae-ire: vorangehen) war eines der höheren Ämter der Ämterlaufbahn (cursus honorum) der römischen Republik. Die Amtsinhaber wurden Praetoren genannt. Sie wurden vom Volk auf ein Jahr gewählt.

Ursprünglich waren die Praetoren sogar die höchsten Beamten der Republik, bis diese, wohl in der Mitte des 5. Jahrhunderts v. Chr., den Titel Consul bekamen. Die genauen Einzelheiten sind, wie vieles in der Geschichte der frühen römischen Republik, aufgrund der unsicheren Quellenlage in der Forschung umstritten.

Ab 367 v. Chr. gab es einen jährlich neu gewählten Praetor urbanus, der für die Gerichtsbarkeit in der Stadt Rom zuständig war. 242 v. Chr. kam der Praetor peregrinus hinzu, der in Rechtsstreitigkeiten zwischen Römern und Ausländern tätig war. Für die Verwaltung der ersten römischen Provinzen (Sizilien, Sardinien, Spanien) wurden weitere Praetoren eingesetzt, so dass ihre Gesamtzahl im 2. Jahrhundert v. Chr. sechs betrug.

Sulla erhöhte die Zahl der Praetoren auf acht und beschränkte ihre normale Zuständigkeit auf die Rechtsprechung in Rom. Caesar und Augustus fügten weitere Praetoren (bis zu 16) hinzu.

In der senatorischen Ämterlaufbahn (cursus honorum) folgte die Praetur im Regelfall dem Tribunat oder dem Amt als Ädil und kam vor dem Consulat. Seit 180 v. Chr. war ein Mindestalter von 40 Jahren vorgeschrieben.

Praetoren gehörten zu den Magistraten, die wie die Consuln ein imperium besaßen, d.h. vor allem ein Heer kommandieren durften. Besonders in Ausnahmesituationen wurde Praetoren ein militärisches Kommando übertragen, für das bei längerer Dauer die Amtsgewalt über das normale Jahr hinaus verlängert werden konnte; die Magistrate führten dann den Titel pro praetore.

Die Praetoren waren die Stellvertreter der Consuln und insbesondere für die Interpretation der Gesetze und die Rechtspflege im Allgemeinen verantwortlich. Sie spielten eine wichtige Rolle bei der Entwicklung des Römischen Rechts, da sie die jeweils geltenden Verfahrensvorschriften festlegen mussten (Praetorisches Edikt).

In der Kaiserzeit bestand das Amt als Bestandteil der senatorischen Laufbahn fort, konnte aber schon in jüngeren Jahren bekleidet werden als in der Republik.

Der Zarewitsch
31.10.04, 08:43
Censor

Der Name "Censor" (v. lat. censere zählen) geht auf ein zum Ende der Königsherrschaft in Rom eingerichtetes Amt zurück. Im Rahmen der Ämterlaufbahn, dem so genannten cursus honorum, der römischen Republik folgte das Amt des Zensors, die censura, auf das Consulat, das jeder, der Zensor werden wollte, zuvor bekleidet haben musste.

Seit 443 v. Chr. wurden zwei Zensoren, zunächst auf fünf, später auf anderthalb Jahre bestimmt. Am Ende der achtzehnmonatigen Amtszeit der Zensoren wurde eine feierliche Entsühnung des Vilges (lustratio) mit großen Tieropfern durchgeführt.

Ihre Aufgabe war es, alle fünf Jahre die Schätzung, also die Volkszählung (census civium) vorzunehmen und die Vermögenserklärungen der Bürger anzunehmen. Dies war zuvor noch Aufgabe des Königs.

Weiterhin oblag ihnen die Besetzung des Senats und die Kontrolle der Sitten (cura morum). Wer einem unmoralischen Lebenswandel nachging, wurde durch die nota censoria bestraft. Er wurde aus dem Senat oder der Ritterschaft ausgestoßen oder aber aus der ländlichen Tribus in eine städtische bzw. gänzlich aus der Tribus ausgestoßen.

Schließlich waren sie dafür zuständig, öffentliche Aufträge zu vergeben, die Staatsländereien zu verpachten und die öffentlichen Bauten instandzuhalten. In den einzelnen Kolonien wurden zu diesem Zweck eigene Zensorenämter geschaffen.

Der Zarewitsch
31.10.04, 08:45
Consul

Das Consulat (Latein: consulatus) war das höchste zivile und militärische Amt der Ämterlaufbahn (cursus honorum) der römischen Republik. Die zwei Consuln wurden vom Volk auf ein Jahr gewählt.

Eingeführt wurde das Consulat 509 v. Chr. mit dem Sturz des letzten römischen Königs. Lucius Iunius Brutus war der erste Consul Roms. Anfangs mussten die Amtsträger dem Stand der Patrizier angehören, das änderte sich erst 367 v. Chr. durch die Lex Licinia, die auch den Plebejern den Zugang ermöglichte.

Voraussetzung für eine Bewerbung um das Amt des Consul war die Bekleidung der Ämter des cursus honorum. Bewerber mussten gegen Ende der Republik ein Mindestalter von 43 Jahren haben. Um eine Alleinherrschaft und Machtmißbrauch zu verhindern war die Ausübung des Amtes auf ein Jahr begrenzt und gleichberechtigt auf zwei (teilweise sogar vier oder fünf) Consuln aufgeteilt. Starb ein Consul während der Ausübung seiner Tätigkeit oder legte sein Amt zurück, so wurde ein consul suffectus (Suffektkonsul = Ersatzkonsul) nachgewählt. In der Republik wurde der Consul von den Centuriatskomitien gewählt. Seit 153 v. Chr. war ihr Amtsantritt am 1. Januar eines jeden Jahres. Nach den Amtsinhabern wurden die Jahre benannt, siehe: Liste der römischen Consuln (fasti consulares), die Consuln waren also Eponyme (Namensgeber für einen Zeitraum). Die Namen der beiden Consuln wurden hintereinander im Ablativ angegeben, z.B. bedeutet Gn. Domitio C. Sosio consulibus im Jahre 32 v.Chr. Jeder Consul konnte mit seinem Veto (lat. Ich verbiete) die Entscheidungen des anderen aufheben.

Die Consuln hatten mit den Praetoren gemeinsam als einzige Magistrate (bis auf den kurulischen Aedilen in der späteren Zeit der Republik) das Imperium inne. Das heißt innerhalb ihrer Amtsführung konnte nur von ihrem jeweiligen colega, vom Senat oder vom Tribunus Plebis eine Entscheidung rückgängig gemacht, bzw.gestoppt werden.

Die Consuln hatten den Vorsitz des Senates, worin sie sich monatlich abwechselten. Ihnen stand der militärische Oberbefehl zu, bei dem sie sich im Kriegsfall täglich gegenseitig abwechselten. Sie brachten Gesetzesanträge ein, deren Ausführung die Quaestoren überwachen mussten. Zu ihren Aufgaben gehörte die Einweihung von Tempeln, die Vollziehung von Opfern und die Auspizien. Die den Consuln zustehenden Verwaltungsaufgaben wurden zunehmend auf andere Amtsträger übertragen, so dass das Consulat vor allem ein politisches Amt war. Ein großer Teil der gewählten Amtsträger entstammte den alteingesessenen Familien, die bereits irgendwann einen Consul gestellt hatten. Äußere Erkennungsmerkmale eines Consuls waren das Anrecht auf den kurulischen Stuhl, die Toga Praetexta und zwölf Liktoren.

Die ehemaligen Amtsinhaber wurden als Statthalter mit militärischem Kommando (pro consule) in die Provinzen entsandt (im Gegensatz zu den ehemaligen Praetoren, die als Statthalter ohne militärisches Kommando entsandt wurden). Die ehemaligen Consules - Consularen genannt - bildeten eine sehr einflussreiche Fraktion im römischen Senat.

Im Oströmischen/Byzantinischen Reich unter Kaiser Justinian I. 542 abgeschafft.

Der Zarewitsch
31.10.04, 08:46
Tribun

Tribun (lat. Tribunus) war im alten Rom ein Titel von Beamten, Offizieren und Volksvertretern. Ursprünglich war es eine Bezeichnung für die Vorsteher des Stammtribus. Später wurden als Tribune auch die Vorsteher von Abteilungen größerer Gemeinschaften bezeichnet.

Die Anführer von Abteilungen der Reiterei unter den römischen Königen hießen Tribuni celerum. Die Anführer der Legionen wurden Tribuni militares (Militärtribunen) genannt. Von ihnen gab es in jeder Legion sechs, was bei vier Legionen insgesamt 24 Tribune ergab. Sie führten den Oberbefehl abwechselnd zwei Monate und waren zudem für die Aushebung, die Führung der Listen und andere ähnliche Geschäfte verantwortlich.

Die Militärtribunen wurden anfangs von den Konsuln ernannt. Von 362 v. Chr. bis 207 v. Chr. ging die Wahl der Militärtribunen aber nach und nach auf das Volk über. Wurde außerordentlicher Weise eine größere Zahl von Legionen ausgehoben, erfolgte die Ernennung der zusätzliche Tribunen jedoch weiter durch die Konsuln.

Die Tribuni aerarii (Ärartribune)) zogen Kriegssteuern und Tribute ein und zahlten den Sold an die Soldaten aus.

Eine besondere Art von Tribunen waren die Kriegstribunen mit konsularischer Gewalt (tribuni militum consulari potestate), die nach einem 445 v. Chr. gegebenen Gesetz bis 366 v. Chr. öfters statt der Konsuln ernannt wurden, um auch den Plebejern, die für dieses Amt wählbar waren, den Zugang zu der höchsten obrigkeitlichen Gewalt zu eröffnen.

Geschichtlich am bedeutsamsten waren die Volkstribunen (tribuni plebis). Der genaue Zeitpunkt der Einsetzung dieser Institution, der Umfang ihrer Macht, der ursprüngliche Wahlmodus sowie die anfängliche Anzahl der Volkstribunen ist ungewiss. Ab 471 v. Chr. wurden die Volkstribunen von der Versammlung der Plebejer (concilium plebis) gewählt, über die sie den Vorsitz hatten. 457 v. Chr. wurde ihre Zahl auf zehn erhöht. Ihre Amtszeit dauerte ein Jahr.

Die Volkstribunen wurden ursprünglich eingesetzt, um Plebejer gegen den Missbrauch der Amtsgewalt von Seiten der damals ausschließlich patrizischen Konsuln Schutz zu gewähren. Zu diesen Zweck wurden sie unter besonderen religiösen Feierlichkeiten für unverletzlich (sacrosancti) erklärt. Anfangs beschränkte sich ihre Macht auf den Einspruch (intercessio) zu Gunsten einzelner von Maßregeln der Magistrate bedrohter Plebejer, die ihnen übrigens auch nur in der Stadt und innerhalb einer römischen Meile im Umkreis derselben zustand. Sie dehnten dieselbe indessen, auf ihre Unverletzlichkeit gestützt, immer weiter aus. Sie richteten ihre hindernde Einsprache gegen Amtshandlungen jeder Art, sie luden selbst Patrizier vor das Gericht der Tributkomitien, sie wohnten den Sitzungen des Senats bei und verhinderten Beschlüsse desselben durch ihr Verbot (veto). Als die Tributkomitien 449 v. Chr. das Recht erlangt hatten, das ganze Volk bindende Beschlüsse zu fassen, benutzten sie dieselben, um in ihnen Gesetze im Interesse der Plebejer zu beantragen und durchzusetzen. Dagegen stand den Patriziern nur das einzige Mittel zu Verfügung, das Veto eines Tribuns gegen seine Kollegen zu gewinnen, da dadurch das Vorgehen der übrigen verhindert werden konnte.

Als nach den Punischen Kriegen der Gegensatz zwischen Patriziern und Plebejern im wesentlichen aufgehoben war, änderte sich die Macht der Tribunen dahin, dass nicht mehr das Interesse der Plebejer gegen die Patrizier, sondern das des niederen Volkes gegen die Nobilität zu vertreten hatten, obwohl es mit dem fortschreitenden Verfall der Republik immer mehr dahin kam, dass das Tribunat nur zu persönlichen ehrgeizigen Zwecken gesucht und benutzt wurde. Indessen blieb es auch später noch Regel, dass das Amt des Tribun nur von Plebejern bekleidet werden durfte.

Unter Sullas Diktatur (82 v. Chr.-79 v. Chr.) wurde das Tribunat auf seine anfängliche geringe Macht eingeschränkt. Pompeius setzte es aber in seinem ersten Konsulat 70 v. Chr. wieder in alle seine Rechte ein. Unter den römischen Kaisern wurde den Tribunen ihre Bedeutung entzogen, sie wurden aber beibehalten, bis Konstantin der Große ihre Abschaffung verfügte.

Im Mittelalter wurde noch einmal ein kurzer Versuch gemacht, das Tribunat wiederherzuhellen, indem vom römischen Volk 1347 die Republik erklärt und Cola di Rienzi zum Tribun erhoben wurde.

Das in Frankreich nach Napoleons Staatsstreich vom 18. Brumaire (9. November) durch die Verfassung von 1799 eingeführte Tribunat bestand aus 100 Mitgliedern und übte mit dem gesetzgebenden Körper die gesetzgebende Gewalt aus, indem es Gesetzentwürfe der Regierung beraten, der letztere aber dieselben ohne Diskussion verwerfen oder annehmen sollte. Durch Senatuskonsult vom 18. Mai 1804 wurde es umgestaltet, indem der größere Teil seiner Mitglieder dem gesetzgebenden Körper einverleibt wurde, die Generalversammlungen aufhörten und nur drei Tribunatsektionen für das Innere, die Gesetzgebung und die Finanzen übrig blieben. Diese Schattengewalt wurde durch Senatuskonsult vom 19. August 1807 beseitigt, indem an die Stelle der Tribunatsektionen drei Kommissionen des gesetzgebenden Körpers traten.

Der Zarewitsch
31.10.04, 08:48
Tyrann

Tyrann (v. lat.: tyrannus aus gleichbed. gr. τυραννoς týrannos) ist ein im antiken Griechenland geprägter Begriff, der eine Person mit uneingeschränkter Macht (Alleinherscher) bezeichnet. Der Tyrann war Führer der Tyrannis, einer antik-griechischen Staatsform.

Die Verwendung und Bedeutung des Tyrannen glitt im Laufe der Zeit immer mehr in die Richtung des willkürlichen Gewaltherrschers, wodurch sich dann die Wendung jemanden tyrannisieren ergab. Entsprechend nennt man heutzutage Herrschaftsformen mit Tyrannen an der Spitze Tyrannei, die Bedeutung geht dabei in Richtung "Gewaltherrschaft".

Die Tyrannenherrschaft hat, sieht man allein auf die durch Revolution und Gegenrevolution hervorgebrachten Kunstformen, die teils durch die Unterdrückung des Volkes, teils durch die intensive Förderung einer oder vieler Musen durch den Herrscher aus der jeweiligen Epoche hervor gingen, eigene künstlerische Einflüsse erzeugt. Diese sind aber immer dem narzistischen oder politischen Interesse des Herrscher untergeordnet.

Der Zarewitsch
31.10.04, 08:51
Ephoren

Ephoren (griech. εφορος "Aufseher") waren Beamte im antiken Sparta. Die Funktion des Ephorates ist nicht genau bekannt. Die Posten der Ephoren wurden wahrscheinlich auf Drängen der Apella geschaffen, um die Macht der Gerusie und der Könige etwas entgegen zu setzen. Die Ephoren riefen die Volksversammlung ein und organisierten die Debatte. Die Könige überließen den Ephoren Teile der zivilen Rechtsprechung. Die Ephoren traten auch als Ankläger in schweren Vergehen und staatlichen Prozessen in der Gerusie auf. Sie überwachten die Ernährung und die Gesundheit wie auch das Aussehen der jungen Männer.

Gewählt wurden die fünf Ephoren von jedermann, auch konnte sich ein jeder Vollbürger zur Wahl stellen. Hiervon ging ein besonders partizipativer Reiz des ganzen Systems aus, da für andere Posten starke Beschränkungen galten (Abstammung der Könige, Alter über 60 der Gerusien).

Die Könige und das Ephorat waren Garanten für den Bestand des Staates, diese Aufgabe wurde zwischen diesen beiden Institutionen durch einen monatlichen Eid stets aufs Neue bekräftigt. Es wurden jedes Jahr fünf neue Ephoren gewählt. Ihre Entscheidungen fällten sie mehrheitlich in ihrem Gremium.

Die Ephoren spielten in der Außenpolitik eine bedeutende Rolle. Sie führten die Verhandlungen mit ausländischen Delegationen und bestimmten, wer von den Gesandten vor der Apella sprechen durfte.

Die Spartaner zeigten ihre Wertschätzung für die Ephoren, in dem sie das laufende Jahr nach dem Vorsitzenden der Ephoren nannten. Die Ephoren wurden im Laufe der Zeit zu einflussreichen Beamten. Zwei von ihnen begleiteten auch die Könige bei deren Kriegszügen. Ob das der Überwachung des Herrschers diente, ist ebenso unbekannt.

Es sind Fälle bekannt, in denen die Ephoren schwere Strafen bis zur Verbannung gegen spartanische Könige aussprachen. Dass die Ephoren ihre Macht nicht missbrauchten lag an ihrer einjährigen Dienstzeit, deren Verlängerung nicht möglich war. Genossen die Ephoren während ihrer Dienstzeit Immunität, erlosch diese nach einem Jahr. Jetzt konnten sie wegen Amtsvergehen belangt werden. Verdiente bzw. angesehene ehemalige Ephoren konnten nach ihrer Amtszeit zum Geronten ernannt werden.

Unter der Herrschaft der Makedonier und später und den Römern verschwand das Ephorat aus dem Leben Spartas.

Der Zarewitsch
31.10.04, 08:53
Geronten

Im antiken Sparta war die Gerusia (Gerusie) der Ältestenrat, bestehend aus 28 Geronten, die alle über 60 Jahre alt sein sollten, und den zwei Königen (Doppelkönigtum). Die Gerusie des klassischen spartanischen „Kosmos“ (6.-4. Jahrhundert v. Chr.) war Gericht und vorberatendes Gremium, deren Mitglieder auf Lebenszeit von der Volksversammlung (Apella) gewählt wurden. Die Geronten stammten aus einflussreichen Familien, die eine Kontinuität in der spartanischen Politik gewährleisteten.

Der Zarewitsch
31.10.04, 08:55
Archon

Ein Archon war Mitglied in einem der obersten Gremien im klassischen Athen.

Wahrscheinlich im 8., spätestens aber im frühen 7. Jahrhundert v. Chr. war in Athen die Monarchie der Herrschaft des Adels gewichen. Das Jahr 682 v. Chr. markiert den beginn der attischen Archontenliste: Das jährlich wechselnde Kollegium der adeligen Archonten hatte die Macht in der Polis übernommen. Es gab folgende Ämter:

- 1 Archon Eponymos: allgemeine Leitung; nach ihm wurde das Jahr benannt
- 1 Basileus: oberster Kultbeamter
- 1 Polemarchos: oberster Feldherr
- 6 Thesmotheten: Gerichtsbeamte, Interpretation des Rechts

Die klassische Anzahl von neun athenischen Archonten ist wohl Ergebnis einer längeren Entwicklung. Ursprünglich gab es wohl nur den Archon Eponymos und den Basileus. Nach Ablauf ihres Amtsjahres traten die Archonten dem Adelsrat (Areopag) bei

In der Ordnung von Solon blieb das Archontat das höchste Exekutivgremium, verlor jedoch durch die Reform der attischen Demokratie von Kleisthenes 507/508 an Bedeutung. Ab 488/487 v. Chr. wurden die Archonten per Los bestimmt, was Kämpfe um das Amt verhinderte. Zu dieser Zeit lag die wirklich Macht im Staat schon lange in den Händen der gewählten Strategen.

Der Zarewitsch
31.10.04, 08:57
Stratege

Strategen (sgl. strategos, pl. strategoi) waren gewählte Anführer jeweils einer der zehn Phylen im antiken Athen. Sie führten die athenischen Heere und Flotten in Kriegszeiten an. Doch auch in Friedenszeiten hatten sie großen Einfluss, da sie im Gegensatz zu den anderen Beamten wiederwählbar waren.

Die Strategen waren dadurch in der Lage, die Politik Athens in ihrem Sinne zu lenken, wenn es ihnen gelang, das mächtigste Gremium der athenischen Demokratie, die athenische Volksversammlung, auszumanövrieren (siehe Perikles, Alkibiades etc.).

Nach den Athener Strategen sind die Begriffe Stratege und Strategie benannt.

Der Zarewitsch
31.10.04, 09:01
Diadochen

Diadochen (griech. "Nachfolger", eigentlich "die etwas für einen anderen übernehmen"). Ehemalige Generäle Alexanders des Großen und deren Söhne (die Epigonen), die nach dessen unerwarteten Tod und der ungeklärten Nachfolge (323 v. Chr.) das Alexanderreich aufteilten und sich mit wechselnden Bündnissen in insgesamt sechs Diadochenkriegen bekämpften.

Folgende Diadochenreiche (Diadochen) gab es nach Alexanders Tod:

Ägypten (Ptolemaios)
Areia (Stasandros)
Armenien (Neoptolemos)
Babylon (Seleukos)
Gedrosien-Arachosien (Sibyrtios)
Grossmedien (Pheiton)
Kappadokien (Nikanor)
Karien (Asandros)
Karmanien (Tieptolemos)
Kilikien (Philoxenos)
Lydien (Kleitos)
Makedonien (Antipater)
Medien (Atropates)
Mesopotamien (Amphimachos)
Parapanisaden (Oxyartes)
Parthien (Philippos)
Persis (Peukastes)
Phrygien (Antigonos)
Phrygien am Hellespont (Leonnatos)
Susa (Antigonos)
Syrien (Laomedon)
Thrakien (Lysimachos)

Der Zarewitsch
31.10.04, 09:12
Khan

Unter Khanat (auch Chanat) versteht man einen mittelalterlichen Feudalstaat der Turkvölker und Mongolen, dem ein Khan (bzw. Chan) vorstand. Bekanntestes Beispiel ist das Khanat der Goldenen Horde, dem im 13. Jahrhundert Batu Khan vorstand.

Der Titel ist unter den mittelasiatischen Volkschaften bereits vor ihrem Eintritt in die Weltgeschichte verbreitet, wurde aber erst durch die im 6. Jahrhundert an die Grenzen Roms drängenden Awaren, Bulgaren und so weiter bekannt.

Begriffsgeschichte

Khaghanat (turko-mongolisch: Qaqanlyk, Khaghanlyk bzw. türkisch: Kağanlık) war die altaische Bezeichnung eines Reiches.

Der Herrscher dieses Gebietes wurde Khaghan genannt und dieses Wort führt sich auf das alttürkische qanedan bzw. khanedan zurück, was wohl ursprünglich eine einfache Sippengemeinschaft bezeichnete: der Sippenälteste war demnach der "Khaghan".

Dieser Titel wurde zuerst von den Rouran verwendet. Möglicherweise verwendeten die Xianbei ihn früher. Damals wurde das Wort als Khaghan ausgesprochen. Der gh-Laut schwand allmählich, so dass es im späteren Mongolisch Khan ausgesprochen wurde.

Die Geheime Geschichte der Mongolen unterscheidet deutlich Khaghan und Khan. Allein Dschingis Khan und seine Erben wurden "Khaghan" genannt; andere Fürsten führten "Khan" im Titel.

(Dschingis Khan selbst nahm nie den "Khagan-Titel" für sich in Anspruch, sondern führte stets nur den schlichteren Namen "Khan" im Titel, erst sein Nachfolger Ögädai führte offiziell den Titel des "Khagan".)

Die Mongolenherrscher Persiens nannten sich Ilchan, das bedeutete "der Landesherr".

Khan (mongolisch; auch türkisch) ist damit ein Herrschertitel, der in etwa einen König oder Führer bezeichnet.

Dschingis ist ebenfalls ein Titel und kein Eigenname.

Häufige Schreibvarianten: Khan, Chan, Khagan, Khaghan - Dschingis, Tschingis, Genghis - u.a.

Einzelne Khane und Khanate

Die bekanntesten Khane waren Temudschin, der Gründer des Mongolenreiches und sein Enkel Kublai, der Gründer der türkischen Dynastie in China bekannt als Yuan-Dynastie.


Khaghan ist ein türkischer Titel, der in etwa mit dem mongolischen Khan oder dem europäischen König gleichzusetzen ist. Das Reich der Chasaren im frühmittelalterlichen Osteuropa wurde von einem Khagan regiert.

Die frühen Rus verwendeten anfänglich auch den Titel Khaghan, um sich mit dem Prestige des damals mächtigen Chasarenreichs zu schmücken.


Der Khan-Titel wurde auch von den Seldschuken-Dynastien des Nahen Ostens zur Bezeichnung des Oberhauptes eines Stammes, Clans oder Volkes verwendet, dazu zählte Atabeg.

Osmanisches Reich und Persien

Im Osmanischen Reich durfte nur der Sultan diesen Titel Khan führen.

In Persien dagegen und ebenso bei den schiitischen Tataren bezeichnete er einfach einen Herrn von gewissem Rang, wie dem türkischen Bej.

Muslimische Orden

Den Titel tragen auch Oberhäupter gewisser muslimischer Organisationen oder Orden:

- Hazrat Inayat Khan
- Aga Khan

Khaganat im Sowjetreich

Die Führerschaft im Sowjetreich hatte, wie die Geschichtsbücher uns überliefern, nominell die sowjetische Führung, nach Lenin z.B. Stalin. Weniger bekannt ist, dass Stalin zwar offiziell herrschte, aber nur als Bek, also als weltlicher Herrscher und Kriegsherr, die geistige Führerschaft im Sowjetreich hatte der Khagan Kaganowitsch, Lazar Moisejiwitsch. Beide zusammen bildeten die oberste Führung der Sowjetunion lange Jahre lang. Nur selten mischte sich der Khagan, Lazar Kaganowitsch, in weltliche Dinge ein, z.B. als es darum ging, die verhasste "Christus-König-Kirche" auf dem Kreml-Vorplatz abzureißen. Der dafür Verantwortliche war nicht Stalin und auch für die Kulaken-Liquidierung war Kaganowitsch der eigentliche Verantwortliche. Seit der russischen Wende 1990 ist diese berühmte Kirche mit der goldenen Kuppel komplett wiederaufgebaut, eingeweiht und mit weltweiter Beachtung vom Volk wieder angenommen worden als christliches Gotteshaus. Aus begreifbaren Gründen wird Lazar Kaganowitsch geschichtlich im Hintergrund gehalten, obschon bekannt ist, dass eine Schwester von ihm, die Ajujewa, mit Stalin verheiratet war. Engste familiäre Bande, geteilte politische Aufgaben.

Der Zarewitsch
31.10.04, 09:16
Doge

Der Doge (von lateinisch Dux) war das oberste Staatsorgan der Republik Venedig. Ursprünglich ein lokaler Stellvertreter des Exarchen von Ravenna, der wiederum der Statthalter des Byzantinischen Reiches in Norditalien war, wurde er mit der Emanzipation Venedigs von Byzanz zum Herrscher einer Stadtrepublik.

Er vereinigte sowohl militärische als auch richterliche Funktionen, so dass das Amt im frühen Mittelalter eine fast uneingeschränkt Macht besaß. Dies wurde 1132/1148 geändert, als dem Dogen der Große Rat und später der Rat der Zehn zur Seite gestellt wurden, letzterer war so etwas wie die oberste Kontrollinstanz. Von da an war das Amt des Dogen eher repräsentativ, der militärische Oberbefehl blieb ihm aber. Ausgelöst worden waren diese Änderungen durch den Versuch der Familie Orsoleo, das Dogenamt erblich zu machen.

Gewählt wurde der Doge vom Großen Rat aus einer der patrizischen Familien. Er musste ein bestimmtes Alter erreicht haben, oft waren die Dogen über siebzig Jahre alt. Für jeden Kandidaten gab es eine Urne, in die kleine Wachskügelchen zum Zeichen der Wahl geworfen wurden. Um die Wahl geheim zu halten, musste die Faust der Wähler in jede Urne gesteckt werden. Es wurde auf dem Markusplatz ein etwa zehnjähriger Knabe (der Balottino) ausgesucht, der die Kügelchen in den Urnen auszählte; nach der Wahl gehörte er zum Gefolge des Dogen.

Der Doge konnte von der Signoria abgesetzt werden, es war ihm aber verboten zurückzutreten. Die Amtszeit galt unbegrenzt bis zum Tod des Dogen.

Zur Amtstracht des Dogen gehörte neben seinem Ornat die Dogenmütze, eine versteifte phrygische Mütze aus Goldbrokat mit einem Metallstirnband rundherum. Nachgewiesen ist sie seit dem frühen 14. Jahrhundert, sie wird einerseits auf die Kopfbedeckung der Fischer, andererseits auf den Herzogshut zurückgeführt.

Im 14. Jahrhundert wurde nach venezianischem Vorbild auch in der Republik Genua ein Dogenamt eingeführt, die Amtszeit war aber auf zwei Jahre begrenzt.

Der letzte Doge, Ludovico Manin, dankte am 12. Mai 1797 ab.

Der Zarewitsch
31.10.04, 09:17
Exarch

Exarch ist im 6. Jahrhundert die Bezeichnung für einen höheren römischen Offizier. Ende des 6. Jahrhunderts wurde die byzantinische Verwaltung im Westen von Kaiser Maurikios (582-602) reorganisiert. Da die Gebiete in Africa und Italien Vorpostencharakter hatten, wurde ihre Verwaltung stärker als üblich zentralisiert und militarisiert. Nur so war es möglich, dass die beiden Exarchate Karthago und Ravenna noch bis 697/698 bzw. 751 weiter existieren konnten. Und dies trotz der schwindenden Macht Konstantinopels, dessen Kräfte an allen Fronten gleichzeitig gebunden waren: Im Osten gegen die Sassaniden bzw. später gegen die Araber (siehe Islamische Expansion), auf dem Balkan gegen Awaren und Slawen, in Italien gegen Langobarden und arabische Piraten. In Afrika zudem gegen die Berber und Araber. Die Exarchate werden in der Forschung als Vorstufe der Thematas angesehen. Sie verschwanden erst mit dem Zusammenbruch der byzantinischen Herrschaft im Westen und dem Aufkommen der Themenorganisation.

Der Zarewitsch
31.10.04, 09:19
Sheriff

Ein Sheriff ist ein hoher Verwaltungsbeamter in einer englischen oder irischen Grafschaft.
Im angelsächsischen England war der Reeve ein vom König ernannter Vogt, der die öffentliche Angelegenheiten eines Ortes zu regeln hatte. Ein hochrangiger Beamter, der Shire-reeve war der Repräsentant der königlichen Gewalt in einem shire (Grafschaft). Unter den Normannenkönigen, vor allem unter Heinrich I. wurden die Sheriff-Ämter meist mit Männern vergleichsweise einfacher Herkunft besetzt. Sie bildeten die Grundlage für den englischen Landadel, die Gentry.

Der Zarewitsch
31.10.04, 09:22
Häuptling

In Gesellschaften, in denen kein ausgeprägtes Staatswesen existiert, wie z.B. Naturvölkern, Stammesgesellschaften und vielen historischen europäischen Völkern sind Häuptlinge die Führer einer Gemeinschaft.

Diese Leitungsfunktion kann sich über gesellschaftliche, politische, militärische und religiöse Felder erstrecken. Je nach Kultur wird die Funktion eines Häuptlings von einem Mann, einer Frau oder unabhängig vom Geschlecht wahrgenommen.

Häuptlinge verdanken ihre Würde ihrer Abstammung, ihrem persönlichen Besitz oder ihrer persönlichen Überlegenheit als Krieger, Jäger oder Redner. Die Macht der Häuptlinge wird oftmals überschätzt. Zum Beispiel bei etlichen indianischen Ethnien haben Häuptlinge keine Möglichkeiten, ihre Forderungen durchzusetzen. Jeder Indianer kann frei entscheiden, ob er dem Häuptling Folge leisten will oder nicht.

Tacitus schreibt den in Volksversammlungen gewählten germanischen Häuptlingen Rechtsprechung und einfache exekutive Aufgaben zu, soweit sie nicht vom Volke selbst erledigt werden. Im 13. und 14. Jahrhundert standen in Ostfriesland gewählte Häuptlinge als Vorsteher einzelner Ortschaften oder Regionen vor und übernahmen Rechts- und Verwaltungsaufgaben.

Der Zarewitsch
31.10.04, 09:24
Mufti

Ein Mufti (arabisch: Entscheider) ist ein islamischer Rechtsgelehrter der Sunniten, der ein Gutachten (Fatwa oder Fetwa) darüber abgibt, wie eine Sache mittels "Fiqh" in Hinblick auf die Schari'a zu entscheiden ist. Diese Fetwas können von Privatpersonen oder von Richtern erbeten werden. In Heirats-, Scheidungs- und Erbangelegenheiten sind sie bindend, ansonsten können sie auch außer Acht gelassen werden.

Im Osmanischen Reich setzte die Regierung für jede Provinz einen Mufti ein. In den meisten arabischen Staaten ist das auch heute noch so, auch wenn im Prinzip jeder gebildete und angesehene Mann eine Fetwa verfassen kann. Der oberste Mufti eines Landes wird oft als Großmufti bezeichnet.

Die Tatsache, dass die Muftis dadurch natürlich oft ihre Unabhängigkeit verlieren, trägt nicht unbedingt zu ihrem Ansehen bei. Dies nutzen heute Personen aus, denen man aufgrund ihres Einsatzes mit Leib, Leben und Vermögen für den Islam oft eine höhere Autorität zubilligt als den "Marionetten" einiger Regierungen, z.B. den eigentlich traditionell hoch angesehenen Gelehrten der Al-Azhar-Universität in Kairo. Deshalb kann ein Osama bin Laden eine relativ hohe Autorität außerhalb jeder Institution (und auch ohne Nachweis irgendwelcher tieferen Kenntnisse des Islam) gewinnen.

Welch ein Ansehen viele Muftis auch unter Muslimen hatten und haben, kann man an der im Französischen, aber auch im Deutschen und Niederländischen vorkommenden Redewendung "par ordre du Mufti" erkennen. Sie meint eine undurchsichtige von oben herab erlassene Verordnung.

Canaris
31.10.04, 11:39
Sehr interessant, aber warum schreibt ihr teilweise verkehrt herum?
(Komisch, wenn ich es kopiere und einsetze erscheint alles wieder richtig):

Einen "Deutschen Kaiser" hat es dem Titel nach im 1806 untergegangenen Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation nie gegeben. Erst König Wilhelm I. von Preußen nahm 1871 als Oberhaupt des neu gegründeten Deutschen Reichs diese Titulatur an. Nur der Kaisertitel stellte gegenüber den Königen von Bayern, Sachsen und Württemberg eine Rangerhöhung dar, die diese akzeptieren konnten.

Joseph I
31.10.04, 22:40
Erzherzog war bis 1919 der Titel aller Prinzen der Häuser Habsburg und Habsburg-Lothringen.


Erfunden wurde dieser Titel in der Form Pfalzerzherzog von Herzog Rudolf IV. im Privilegium Maius 1359. Die Goldene Bulle Karls IV. 1356 hatte bestimmt, welche Reichsfürsten das Recht hätten den Kaiser zu wählen, dies war mit einer Reihe anderer Privilegien verbunden. Da Österreich in der Goldenen Bulle leer ausgegangen war, ließ Rudolf kurzerhand ein eigenes Privileg fälschen (Privilegium Maius), das ihn unter anderem den Titel Pfalzerzherzog verlieh und damit den Kurfürsten de facto gleichstellte. Dieser Titel wurde jedoch vom Kaiser nicht anerkannt. Erst Kaiser Friedrich III. bestätigte diesen Titel 1453 und machte ihn damit zu geltendem Recht. Seither war Österreich ein Erzherzogtum und der Titel ein Charakteristikum des Hauses Habsburg. Der Titel Erzherzog nimmt Bezug auf die Kurfürsten, die auch als Erzfürsten bekannt waren. Erzherzog Ernst der Eiserne führte als erster diesen Titel.

Auf dem Portrait Rudolfs IV. ist dieser mit einer "Erzherzogskrone" abgebildet, diese hat es aber nicht wirklich gegeben. Ernst der Eiserne ließ eine weitere solche Krone anfertigen und auch beim Tod des Erzherzogs Ferdinands von Tirol 1595 wurde eine hergestellt. Die definitive Landeskrone des Erzherzogtums Österreich, der Erzherzogshut wurde jedoch 1616 vom Statthalter von Tirol Maximilian III. anfertigen lassen und wird seither im Stift Klosterneuburg aufbewahrt. Jedesmal zur Erbhuldigung eines neuen Landesfürsten wurde sie nach Wien gebracht, zuletzt 1835. Daneben sind noch zwei andere Erzherzogskronen erhalten, in Maria Stein nahe Wörgl in Tirol und in der Steiermark. Von einer weiteren Krone, die Joseph II. für seine Krönung zum Römischen König anfertigen ließ, ist nur noch die Karkasse erhalten.

Österreich blieb bis 1918 Erzherzogtum - dies bezog sich auf die heutigen Länder Ober- und Niederösterreich, die schon länger getrennt verwaltet wurden. Für die Gesamtheit der Habsburgischen Länder wurde 1804 der Titel Kaisertum Österreich geschaffen, dem das Erzherzogtum Österreich untergeordnet war. In der Titulatur der regierenden Habsburger nahm der Erzherzogstitel gleichwohl immer eine prominente Position ein.

Joseph I
31.10.04, 22:43
Großherzog (franz. Grand-duc, engl. Grand duke, ital. Grandúca, lat. magnus dux) ist ein Titel für Fürsten im Rang zwischen König und Herzog bzw. Kurfürst..

Papst Pius V. verlieh 1569 dem Herzog Cosimo I. von Florenz zuerst diesen Titel, mit welchem 1699 das Prädikat Königliche Hoheit verbunden war, nachdem er von Florenz auf Toskana übergegangen war. Bis zum frühen 19. Jahrhundert war dies das erste und einzige Großherzogtum der Welt. Nach dem Aussterben der Medici fiel Titel und Land infolge eines Beschlusses der europäischen Mächte dem bisherigen Herzog von Lothringen, Franz Stephan, zu, der als Gemahl der Habsburger-Erbin Maria Theresia zum Stammvater des Kaiserhauses Habsburg-Lothringen wurde. Nach seinem Tode regierte zwischen 1765 und (mit Unterbrechungen) bis 1859 eine Sekundogenitur dieser Dynastie das Großherzogtum Toskana, bevor dieses 1860 im vereinigten Königreich Italien aufging.


Napoleon I. inflationierte im frühen 19. Jahrhundert diesen Großherzogs-Titel in seinen deutschen Herrschaftsgebieten. Er übertrug (1805) zunächst seinem Schwager Joachim Murat die Würde eines Großherzogs von Berg, woraufhin 1806 auch der Landgraf von Hessen-Darmstadt, der Kurfürst von Baden und der Kurfürst von Würzburg infolge ihres Beitritts zum Rheinbund als souveräne Fürsten diesen Titel annahmen. Nach den Bestimmungen des Wiener Kongresses führten außer den genannten Staaten (bis auf Würzburg, das 1814 an Bayern fiel) auch die Regenten von Sachsen-Weimar-Eisenach, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz und Oldenburg (letzterer faktisch erst seit 1829) diesen Titel. Ferner führten, neben ihren anderen Titeln, der Kaiser von Österreich als Großherzog von Toskana und Krakau und der König von Preußen als Großherzog vom Niederrhein und von Posen den Titel Großherzog. Auch der König der Niederlande führte bis 1890 in Personalunion den Titel Großherzog von Luxemburg, dem einzigen heute noch bestehenden Großherzogtum, das seit 1890 von einer anderen Linie des Hauses Nassau (bzw. heute eigentlich Bourbon-Parma) regiert wird.

Im Englischen und Französischen wurden auch die kaiserlichen Prinzen Rußlands, die seit dem 18. Jahrhundert bis zum Sturz der Zarenherrschaft 1917 eigentlich aber den Titel "Großfürst" (Veliki Knaz) führten, etwas irreführend als "Grandduke" oder "Grand-duc" bezeichnet.

Derzeitig ist Henri von Luxemburg Großherzog Luxemburgs. Er ist verheiratet mit Großherzogin Maria Teresa Mestre

Joseph I
31.10.04, 22:48
Ein Kurfürst (lat.: princeps elector imperii oder elector) gehörte zu der begrenzten Zahl jener Fürsten des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, die das Kurfürstenkollegium bildeten und denen seit dem 13. Jahrhundert das alleinige Recht zur Wahl (mittelhochdeutsch: kur oder kure) des deutschen Königs und römischen Kaisers zustand

Zusammensetzung des Kurfürstenkollegiums
Im Spätmittelalter und der frühen Neuzeit gehörten dem Kurfürstenkollegium sieben Reichsfürsten an, drei geistliche und vier weltliche:
der Erzbischof von Mainz
der Erzbischof von Köln,
der Erzbischof von Trier
sowie
der Pfalzgraf bei Rhein
der Herzog von Sachsen
der Markgraf von Brandenburg und
der König von Böhmen
Im 17. Jahrhundert wurde das Kollegium um die Herzöge von Bayern und Braunschweig-Lüneburg erweitert. Nach 1803 erhielten vier weitere Reichsfürsten (s.u.) die Kurwürde, die sie aber vor dem Ende des alten Reiches 1806 nicht mehr ausüben konnten.


Geschichte des Kurfürstenkollegiums
Ursprünge
Die vergleichsweise häufigen Dynastiewechsel im ostfränkischen, später römisch-deutschen Reich – von den Karolingern über die Liudolfinger und Salier zu den Staufern - machten regelmäßig die Wahl eines neuen Königs und eines neuen Herrschergeschlechts erforderlich. Anders als die meisten übrigen Staaten Europas war Deutschland daher eine Wahlmonarchie geblieben, so wie es ursprünglich alle germanischen Nachfolgestaaten des römischen Reichs gewesen waren. Auch der Sohn eines regierenden deutschen Königs brauchte zu seiner Anerkennung als dessen rechtmäßiger Nachfolger stets die Wahl und Zustimmung der sogenannten Großen des Reichs, die oft noch zu Lebzeiten des Vaters erfolgte.
Ursprünglich waren alle Reichfürsten zur Wahl des neuen Herrschers berechtigt. Allerdings gab es seit je her einen kleinen Kreis von Vorwählern (laudatores), denen eine Vorentscheidung zustand. Zu diesen Vorwählern gehörten nicht notwendigerweise die mächtigsten, sondern die vornehmsten Fürsten des Reichs, die an Rang und Würde dem König am nächsten kamen. Zu ihnen gehörten die drei Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier sowie der Pfalzgraf bei Rhein, weil ihre Territorien auf altem fränkischen Reichboden lagen. Eine Wahl war nur dann rechtmäßig, wenn auch die Vorwähler ihr zugestimmt hatten. Wahrscheinlich hat sich das spätere Kurfürstenkollegium aus dieser Gruppe von Vorwählern heraus entwickelt.


Entwicklung bis 1356
Mit dem Tod Kaiser Heinrichs VI. (1190-1197) scheiterte auch endgültig dessen Erbreichsplan, der letzte Versuch, das Reich in eine erbliche Monarchie umzuwandeln. Im daraufhin ausbrechenden welfisch-staufischen Thronstreit, bei dem es 1198 zur Doppelwahl zweier Thronkandidaten kam, warf sich Papst Innozenz III. zum Schiedsrichter auf. Da seit der Kaiserkrönung Ottos des Großen 962 das deutsche Königtum mit der römischen Kaiserwürde verbunden war, hatten die Päpste stets ein hohes Interesse an einem Mitwirkungsrecht an der deutschen Königswahl. Innozenz setzte sich 1198 mit der Auffassung durch, dass für eine rechtmäßige Wahl die Zustimmung der drei rheinischen Erzbischöfe und des Pfalzgrafen bei Rhein unerlässlich sei.
Zu Beginn des 13. Jahrhunderts wird diese Kerngruppe um den Herzog von Sachsen und den Markgrafen von Brandenburg erweitert. Im Sachsenspiegel des Eike von Repgow aus dem Jahr 1220 heißt es: “Bei des Kaisers Kur soll der erste sein der Bischof von Mainz, der zweite der von Trier, der dritte der von Köln.“ Dann folgen die drei weltlichen Fürsten, während der Sachsenspiegel dem König von Böhmen das Wahlrecht noch ausdrücklich abspricht, “weil er kein Deutscher ist“.

Als feste Institution, die alle übrigen Reichsfürsten von der Wahl ausschließt, tritt das Kurfürstenkollegium erstmals 1257 nach dem Tod des Königs Wilhelm von Holland auf. Auch der König von Böhmen nimmt an der nachfolgenden Wahl teil, kann aber seine dauerhafte Zugehörigkeit zu dem Kollegium erst 1289 durchsetzen. Später, während der Hussitenkriege im 15. Jahrhundert, ruhte die böhmische Kurwürde erneut.

Im Jahr 1338 schlossen sich die Kurfürsten im Kurverein von Rhens enger zusammen, um sich künftig vor Königswahlen miteinander abzustimmen. Aus dem Kurverein ging später der Kurfürstenrat des Reichstags hervor. Zudem bestimmten die Kurfürsten in Rhens, dass dem Papst kein Approbationsrecht zustehe und dass der von ihnen gewählte „Römische König“ nicht dessen Zustimmung benötige. Alle Rechte und Pflichten der Kurfürsten hatten sich bis dahin gewohnheitsrechtlich herausgebildet. Unter Kaiser Karl IV. wurde in der Goldenen Bulle von 1356 das Prozedere der deutschen Königswahl endgültig rechtlich fixiert. Die Goldene Bulle bildete bis 1806 die Grundlage der Verfassungsordnung des alten Reichs.

Von großer Bedeutung für die weitere Entwicklung des Reichs ist, dass die Kurfürsten seit dem Tod des Stauferkaisers Friedrich II. vom dynastischen Prinzip – also von der Wahl eines Mitglieds der herrschenden Dynastie – zu „springenden Wahlen“ übergingen. Damit gehörte praktisch jeder Reichsfürst zu den möglichen Thronkandidaten. Die Kronprätendenten mussten sich die Wahl durch umfangreiche Zugeständnisse erkaufen, etwa mit der Verleihung von Privilegien an die Kurfürsten, die in Wahlkapitulationen genau festgehalten wurden. Dies stärkte Macht und Unabhängigkeit der Landesfürsten im Reich auf Kosten der königlichen Zentralgewalt und hatte eine fortschreitende territoriale Zersplitterung Deutschlands zur Folge.


Erweiterungen im 17. Jahrhundert
Zur ersten Erweiterung des Kurfürstenkollegiums kam es zu Beginn des Dreißigjährigen Krieges. Herzog Maximilian I. von Bayern verlangte für die Hilfe, die er Kaiser Ferdinand II. bei der Vertreibung des „Winterkönigs“, des pfälzischen Kurfürsten Friedrich V., aus Böhmen geleistet hatte, die Kurwürde seines wittelsbachischen Vetters. Mit der Oberpfalz wurde dem Herzog die pfälzische, die vierte Kur übertragen – 1623 zunächst nur ihm persönlich, 1628 auch für seine Nachkommen. Der Streit um die pfälzische Kur spielte eine wichtige Rolle bei den Verhandlungen zum Westfälischen Frieden. Beigelegt wurde er schließlich 1648 durch die Errichtung einer neuen, achten Kur für die Pfalzgrafen.
Für seine Waffenhilfe im Pfälzischen Erbfolgekrieg gegen Frankreich verlangte 1692 Herzog Ernst August von Braunschweig-Lüneburg 1692 für sein Haus die Einrichtung einer neunten Kur. Kaiser Leopold I. gab trotz der Proteste der übrigen Kurfürsten nach. Wegen deren Widerstands konnte die neunte Kur aber erst seit 1708 ausgeübt werden. Da die neuen Kurfürsten 1714 mit Georg I. durch Erbfolge auf den britischen Thron gelangten, hatten im 18. Jahrhundert die Könige von England ein Mitspracherecht bei der deutschen Königswahl.


Ende der Kurfürstentümer
Während der Napoleonischen Kriege annektierte Frankreich das gesamte linke Rheinufer und damit weite Gebiete der vier rheinischen Kurfürsten. Im Reichsdeputationshauptschluss von 1803 wurden daher die geistlichen Kuren und die pfälzische Kur aufgehoben. Die Mainzer Kurwürde wurde auf das Fürstentum Regensburg-Aschaffenburg übertragen. Für das Erzbistum Salzburg, das Herzogtum Württemberg, die Markgrafschaft Baden und die Landgrafschaft Hessen-Kassel wurden vier neue Kuren eingerichtet. All dies blieb aber ohne praktische Bedeutung, da das Heilige Römische Reich Deutscher Nation schon 1806 aufhörte zu bestehen und in der Zwischenzeit kein neuer Kaiser mehr zu wählen war. Obwohl die Kurwürde also ihre Bedeutung verloren hatte, behielt Hessen-Kassel die Bezeichnung Kurfürstentum bei (siehe auch: Kurhessen).

Wahlbestimmungen, Rechte und Pflichten
Die Wahl des deutschen Königs durch die Kurfürsten musste ursprünglich einstimmig erfolgen. Erst der Kurverein von Rhens einigte sich 1338 auf das Mehrheitsprinzip. Die Wahl des Nachfolgers konnte auch schon zu Lebzeiten des regierenden Königs stattfinden. War dies nicht geschehen, musste nach den Bestimmungen der Goldenen Bulle der Erzbischof von Mainz die übrigen Kurfürsten oder ihre Stellvertreter spätestens vier Monate nach dem Tod des Herrschers zur Wahl eines Nachfolgers nach Frankfurt am Main zusammenrufen. Dabei hatte der Vertreter von Kurtrier das Recht, seine Stimme als erster abzugeben. Die mitunter entscheidende, letzte Stimme stand dem Vertreter von Kurmainz zu. Die Krönung fand ursprünglich in Aachen durch den Erzbischof von Köln statt. Von der Wahl Maximilians II. 1562 bis zur letzten deutschen Kaiserwahl 1792 erfolgten aber alle Krönungen unmittelbar nach dem Wahlakt in Frankfurt.
Bei der Krönung übten die Kurfürsten – später nur noch ihre Stellvertreter - die sogenannten Erzämter (archiofficia) aus, die fest mit der Kurwürde verbunden waren: die weltlichen Kurfürsten von der Pfalz, von Sachsen, Brandenburg und Böhmen fungierten jeweils als Erztruchsess, Erzmarschall, Erzkämmerer und Erzmundschenk. Die drei geistlichen Kurfürsten von Mainz, Trier und Köln waren Erzkanzler für die drei Reichsteile Deutschland, Burgund und Italien.

Nach der Goldenen Bulle standen den Kurfürsten eine Reihe von Privilegien zu: Sie besaßen das Münzregal und andere Königsrechte, sie wurden mit 18 Jahren großjährig, Angriffe auf sie galten als Majestätsverbrechen, und ihre Territorien, die Kurlande, waren unteilbar. Gegen Urteile ihrer obersten Gerichte konnte niemand Berufung beim Reichskammergericht oder beim Reichshofrat einlegen. Der König wiederum konnte keinen unter ihre Jurisdiktion fallenden Rechtsstreit an sich ziehen.

Joseph I
31.10.04, 23:26
Der König ist der Souverän einer Monarchie. In manchen Völkern ist er zugleich geistliches Oberhaupt. Die Machtübertragung auf einen König geschieht durch Krönung, das heißt, dem König wird von einem Dritten eine Krone aufgesetzt. Demgegenüber ist das geschichtlich wiederholt bezeugte Selbstaufsetzen der Krone bei der Krönung ein unerhörter Vorgang, mit dem der König kund tut, dass er nur sich selbst unterworfen ist.

Auch Jesus Christus bezeichnete gemäß den Evangelienberichten der Bibel sich selbst als König, allerdings "nicht von dieser Welt".

[B@W] Abominus
02.06.05, 15:44
Ich danke den Herren für diese Auflistung. Vielleicht könnte man einen Stickythread machen mit den Links zu allen Auflistungen des Zarewitsch :).

Joseph I
29.07.05, 00:38
Baron (althochdeutsch (liber) baro "(freier) Mann") ist im modernen deutschen Sprachgebrauch in erster Linie eine Bezeichnung und die Anrede für Angehörige freiherrlicher Familien (Freiherren), als Titel gab es den Baron für Angehörige deutscher Familien allein im Zarenreich, die freiherrlichen Familien des Baltischen Adels Balten tragen daher zum Teil den Titel Baron. Als ehrerbietige oder schlicht höfliche Anrede wird der "Baron" aber auch in Österreich, Bayern und im katholischen Westfalen sowie in Norddeutschland verwendet, besonders für Mitglieder des Ur- und Landadels. Baron ist im Deutschen also zumeist kein selbstständiger Adelstitel wie zum Beispiel Graf, sondern lediglich die elegantere, lateinische und kürzere Form für den Freiherren. Daher heißt es in der Anrede:

Baronin, Gemahlin der Freiherren (Freifrau).
Baronesse, Tochter des Freiherren (Freiin).
Der Begriff "Baron" wird seit dem 13. Jahrhundert in Frankreich verwendet. Nach England kam der Titel im 14. Jahrhundert. Im Mittelalter sind die Barone die Vasallen mit großem Landbesitz und weitgehenden Rechten, die im Einzelfall der königlichen Gewalt die Stirn bieten können. Beim Begriff Baron schwingt diese Vorstellung von Unabhängigkeit noch mit (Bsp. : Industriebaron). Später wurde auch die Bezeichnung Baronet eingefügt. Seit dem 16. Jahrhundert gibt es die Bezeichnung Baron auch in Deutschland. Wenn der deutsche Kaiser eine Familie in den Freiherrenstand berief, durfte sie sich "Reichsfreiherr" nennen. Andere Landesfürsten konnten "nur" den Freiherrentitel vergeben.

Die Besitzungen eines Barons werden Baronie oder Baronat genannt

Joseph I
29.07.05, 00:40
Vizekönig
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Als Vizekönig (oder Vizekönigin) wird die Person bezeichnet, die den Monarchen vertritt, wenn dieser nicht in der Lage ist, seine Pflichten wahrzunehmen. Gründe dafür können beispielsweise sein Ableben, Gefangennahme oder Krankheit sein.

Da in den Länder der Krone von Aragon (Valencia, Katalonien, Mallorca, Sardinien und Neapel-Sizilien) schon seit längere Zeit das System der Vizekönige eingeführt wurde, übertrug man dies auch auf spanischen Kolonien in der Neuen Welt. Der Vizekönig war der oberste Vertreter der Krone in einem der Vizekönigreiche in Amerika. Erster Vizekönig der neu zu entdeckenden Länder in "Westindien" war Christoph Columbus. Spanisch-Amerika war zunächst in zwei, später in vier Vizekönigreiche gegliedert (Vizekönigreich Neuspanien und Vizekönigreich Peru, dann auch Vizekönigreich Neugranada und Vizekönigreich des Río de la Plata).

Portugal hatte nur einen Vizekönig (Vizekönig von Indien) in Goa, die übrigen Kolonien wurden von Gouverneuren regiert.

Im britischen Kolonialreich waren die Vizekönige von Indien die obersten Repräsentanten der Krone in Britisch-Indien.

Joseph I
29.07.05, 00:43
Imperator (lateinisch) bezeichnete in der römischen Republik ursprünglich den Träger einer militärischen Gewalt (imperium). Schon früh aber wurde es speziell für einen militärischen Kommandeur verwendet, den seine Soldaten nach einem Sieg zum Imperator ausgerufen hatten (Akklamation). Dieser Ehrentitel erlosch, wenn der Imperator nach Rom zurückkehrte und das Pomerium überschritt. Im Regelfall geschah dies in einem feierlichen Triumphzug, zu dem der Imperatorentitel berechtigte. Viele römische Feldherren bezeichneten sich in ihren Provinzen aber als Imperatoren, ohne dazu ausgerufen worden zu sein.

Oktavian, der spätere Augustus, nahm 38 v. Chr. Imperator als Vorname (statt seines ursprünglichen Namens Gaius) an (praenomen imperatoris). Die nachfolgenden Kaiser verzichteten darauf, aber ab Nero wurde Imperator wieder fester Beginn der kaiserlichen Titulatur, in der Regel abgekürzt zu Imp. und verbunden mit dem Titel Caesar (Beispiel: Imp. Caesar M. Aurelius Commodus Antoninus Augustus). Bei einem militärischen Erfolg ihrer Legionen erhielten die Kaiser, auch wenn sie persönlich nicht beteiligt waren, weiterhin die imperatorische Akklamation, die mit ihrer Zählung ebenfalls in der Titulatur erschien (imp. III, also zum dritten Mal).

Aus dem Titel Imperator entstand in vielen Sprachen, beispielsweise im Englischen (emperor) und Französischen (empereur), der Begriff für einen Kaiser.

biene
03.10.08, 14:00
Wenn das Chinesische Title fehlt und ich das Title Huangdi von China vorstellen darf.
Diese Titel besteht aus zwei Zeichen, Huang und Di.(Chinesische Zuschauer: Das ist Labern!!)
Es gab in der Legend von China 3 Huang und 5 Di, solche Title waren hoeher als das hoechste Titel in der Zhou-Dyastie Wang, als Koenigreich(Streitenkoenigreich) Qin und Qi ihre eigne Herrscher als Di genannt hatten, fand Qin Shi Huang(Yin Zheng) das wie ein Gebrauchtswagen und der wollte ein neues, als ob die System meldet:"Diese Username wurde bereits vergeben,bitte suchen Sie sich fuer eine neue Username aus "
So nannt er sich Huangdi und seit dem nannt jede hoechste Herrscher von China sich Huangdi.
Dann fuellt er die Formel weiter:
Passwort: **** Passwort wiederholen ****
Bitte die Zeichen von dem Bilder wieder eingeben
110V3U:cool::rot::???:
Ihre Zeitzone: GMT +6 Shaanxi

X Ich stimme mit der Forumsregel zu.

nachdem:
Benutzername:Qin Shi Huang
Registiert: bc221
Ihre Titel: Huang Di
Sie kommen aus : China

Jede Huangdi wurde mit einem Titel verleihen nach seinem Tot,(Konto aufgeloescht) es bezeichnet wie gut der Kaiser war.(Kommentar)


Jetzt hau ich rein und diese Thema durchzulesen ciao. :)

Habe ich viele gelabbert ne??:):)

Kaktus23
16.01.09, 18:51
Einfach bei Wikpedia gucken:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kanzler
http://de.wikipedia.org/wiki/Präsident

Frankenland
27.10.13, 10:39
Es geht um das Dragoner Regiment Nr.5 Bayreuth unter dem alten Fritz. Waren die Soldaten aus Bayreuth oder war das nur ein Titel zu ehren seiner Schwester?

Private_S
27.10.13, 10:48
Weder noch, wie mir Google sagt, sondern weil die Chefs von dort kamen.
http://www.preussenweb.de/regiment5.htm
http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCrassier-Regiment_%E2%80%9EK%C3%B6nigin%E2%80%9C_(Pommersches)_Nr._2

Frankenland
27.10.13, 11:48
Habt Dank für die Info.