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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Die Union und die faktische Missachtung des Bundesverfassungsgerichtes


von Stollberg
16-02-2006, 10:58
Kaum ist §14 III des Luftsicherheitsgesetz aus dem Jahr 2005 vom
Bundesverfassungsgericht für NICHTIG erklärt worden, fangen die
Forderungen nach Änderungen des GG wieder an.

In letzter Zeit habe ich das Gefühl das unsere Politker keinen Wert
mehr auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes sowie das
Grundgesetzt selbst legen.

Wie sonst wäre zu erklären, dass Spitzenpolitiker wie Wolfgang
Schäuble, oder auch sein Vorgänger im Amt Otto Schily, auch nach
Dämpfern und teils klare Absagen durch das BVG immer noch an
bestimmten Gesetzesinitiativen festhalten.

Sie scheinen sich selbst und ihre Entscheidungen höher anzusehen als
das Grundgesetz. Warum dies noch niemand bemängelt hat, und wieso
viele von diesen nach meiner Meinung gefährlichen Tendenzen wissen
wollen ist mir unbegreiflich.

Muss erst ein viertes Reich gegründet werden, damit einige Leute den
Sinn und Zweck der Gewaltenteilung und des Grundgesetzes begreifen?

Reicht das Gedächtnis einiger Personen wirklich nur, um sich zu
merken was man gestern im Fernsehen gesehen hat?


Auch Günther Beckstein, derzeit Bayrischer Innenminister und
ebenfalls Unions Mitglied (CSU), schlägt in die gleiche Kerbe wie
Wolfgang Schäuble.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/69676

Günther Beckstein möchte am liebsten ebenfalls das Grundgesetz
ändern. Im schien wohl ebenfalls die Absage des
Bundesverfassungsgerichtes zu missfallen.

Wenn in Zukunft jeder Politiker das Grundgesetz ändern darf, wenn es
ihm nicht in den Kram passt, dann brauchen wir es nun wirklich nicht
mehr.

Ich hoffe das solchen Politikern in Zukunft offensiver entgegen
getreten wird, und solchen Forderungen eine klare Absage erteilt
wird.

Wenn wir die Bundeswehr schon aus Personalmangel bei der Poliezei
benötigen, frage ich mich, wieso man überhaupt bei der Polizei
soviele Stellen streicht/gestrichen hat. Ich hätte nix dagegen wenn
wieder deutlich mehr Polizisten Dienst tun würden. Dann hätten wir
eventuell auch mal wieder Beamte die sich um einfache
Diebstahlsdelikte kümmern könnten. Das ist nämlich oft nicht mehr
möglich bei einigen Revieren hier um Umkreis.

Fritz d. Eisbär
16-02-2006, 11:06
In diesem Fall gehört das Grundgesetz auch geändert. Man stelle sich ein gekapertes Flugzeug vor das Kurs auf einen Atomreaktor nimmt. Nur aus Prinzip dieses nicht abzuschießen und tausende Tote in Kauf zu nehmen ist doch wohl pervers.

Man muss das Grundgesetz teilweise den neuen Gegebenheiten anpassen. Zu der Zeit als es gemacht wurde gab es noch keinen islamischen Terror.

Boltar
16-02-2006, 11:33
In diesem Fall gehört das Grundgesetz auch geändert. Man stelle sich ein gekapertes Flugzeug vor das Kurs auf einen Atomreaktor nimmt. Nur aus Prinzip dieses nicht abzuschießen und tausende Tote in Kauf zu nehmen ist doch wohl pervers.

Man muss das Grundgesetz teilweise den neuen Gegebenheiten anpassen. Zu der Zeit als es gemacht wurde gab es noch einen islamischen Terror.

Ob man dafür eine Änderung des GG braucht ist umstritten. Doch nehmt bitte zur Kenntins, das es nicht nur islamischen Terror gibt und das Terror keine Erfindung von heute ist. Denkt an die RAF, die ETA, die IRA usw.

Immer nur auf die Muslime eintreschen bringt uns keinen Micrometer weiter.

MfG

Arminus
16-02-2006, 11:44
Ich verstehe jetzt nicht, wo die faktische Mißachtung des Verfassungsgericht liegen soll. Das Verfassungsgreicht hat gesagt, geht nicht weil es der Verfassungs widerspricht, so ist die logische Konsequenz doch, die Verfassung zu ändern. Das darf man versuchen und man darf darüber sprechen. Gelingen wird es ihnen eh nicht...

[B@W] Abominus
16-02-2006, 11:47
Dann soll die Regierung statt einer GG-Änderung eine Polizeitruppe im Flugzeugfliegen ausbilden. Im Grunde geht es doch auch darum, daß die Bundeswehr nicht für Anti-Terror-Maßnahmen genutzt werden darf. Die Polizeit IST aber keine Bundeswehr, und sie KANN gegen den Terror eingesetzt werden. Warum nicht auch Polizisten im Luftkampf ausbilden, Hubschrauber dürfen sie auch fliegen.

P.S.: Eine Grundgesetztänderung wäre nur rechtens, wenn sie aus Deutschland eine Monarchie macht und ich Kaiser werde.

Arminus
16-02-2006, 11:56
@Abo: Das würde aber bedeuten, dass die Landespolizeien (oder das BKA oder die Bundespolizei) über eigene Luftwaffen verfügen bzw. diese dauerhaft von der Bundeswehr ausleihen müßten, diese wiederum nicht zur Landesverteidgung einsetzen dürften bzw. diese dann wieder der Bundeswehr überstellen müßten, man zudem parallel den Schutz unseres Luftraums für die Landesverteidigung und für den Kampf gegen Terror koordinieren müßte. Das wäre teuer und bürokratisch ziemlich :wirr:.

Alfredus
16-02-2006, 11:58
In diesem Fall gehört das Grundgesetz auch geändert. Man stelle sich ein gekapertes Flugzeug vor das Kurs auf einen Atomreaktor nimmt. Nur aus Prinzip dieses nicht abzuschießen und tausende Tote in Kauf zu nehmen ist doch wohl pervers.

Noch perverser ist es, wenn der Staat über Rechtsgüter befindet, die definitiv außerhalb seines Verfügungsbereichs liegen! Die Passagiere sind weder Mitstörer oder Täter, sondern Opfer. Und der deutsche Staat mag vieles sein, ein Richter über Leben und Tod ist er nicht.

"Bonum commune est melius quam bonum unius" (Gemeinwohl ist besser als das Wohl des Einzelnen) kann in einem solchen Falle nicht gelten. Damit wurde ja auch der finale Rettungsschuss tlw. begründet, was imho so in Ordnung geht. Alleine der Widerspruch "Nulla poena sine lege"(Keine Strafe ohne Gesetz) i.V mit des verfassungmäßigen faktischen Verbots der "Todesstrafe" auf der einen Seite und der Tötung von Menschen auf der Grundlage eines Gesetzes auf der anderen Seite, zeigt doch wie unausgegoren das Gesetz ist. Es hat sich schlicht einfach nicht mit den verfassungsrechtlichen Aspekten befasst.

Man muss das Grundgesetz teilweise den neuen Gegebenheiten anpassen. Zu der Zeit als es gemacht wurde gab es noch einen islamischen Terror.

Öhm. Es gibt im GG zwei Artikel die unabänderlich sind. Artikel 1 und 20 sind fest (GG Art. 79 Abs.1). Das haben sich die Gründerväter genau überlegt! Das Flugsicherheitsgesetz verstößt laut Kommentaren von Verfassungsrechtlern, gegen GG Art. 1 und folglich auch gegen GG Art. 19.

Zum Thema Grundgesetz:

Das GG ist keine tendenziöse Ansammlung von Rechtsauffassungen der jeweiligen Legislative. Es stellt vielmehr den Geist und die Grundlage dieses Staates dar. Wer eine Änderung des GG fordert, muss sich über die Auswirkungen/Wechselwirkungen im klaren sein.
Alle anderen Gesetze haben sich dem GG unterzuordnen. Wer ein Gesetz einbringt, was dem GG entgegen steht, muss damit rechnen das es kassiert wird. Ein nachträgliche Änderung des GGs ist ein Armutszeugnis und ein Missbrauch des selbigen.

Gruss
Alfredus

[B@W] Abominus
16-02-2006, 12:17
@Abo: Das würde aber bedeuten, dass die Landespolizeien (oder das BKA oder die Bundespolizei) über eigene Luftwaffen verfügen bzw. diese dauerhaft von der Bundeswehr ausleihen müßten, diese wiederum nicht zur Landesverteidgung einsetzen dürften bzw. diese dann wieder der Bundeswehr überstellen müßten, man zudem parallel den Schutz unseres Luftraums für die Landesverteidigung und für den Kampf gegen Terror koordinieren müßte. Das wäre teuer und bürokratisch ziemlich :wirr:.

Genau daran habe ich gedacht. Die BW leiht der Polizei die Flugzeuge aus, und gibt sie, wenn es keinen Terror mehr gibt (also wenn alle Menschen - all over the world - tot sind) zurück. :prost:

Wie gesagt, macht mich zum Kaiser, ich regel das.

phob
16-02-2006, 12:35
wieso fragt man nicht einfach die in der BRD stationierten F15 der Ami's in Spangdalem um Hilfe?

Die Maschinen können wenigstens Fliegen und werden nicht als Ersatzteillager missbraucht und die Piloten übertreffen auch Ihre 150 Stunden pro Jahr Nato Regel ohne Probleme während es bei den Piloten der Bundesluftwaffe dort wohl Mängel gibt.

Auch dürften sie sich weniger Gedanken um die Kollision mit dem Grundgesetz machen


btw... wie oft wird denn ein Flugzeug im Luftraum der BRD entführt? anderes btw...die Terroristen haben gesehen das es geklappt hat mit den Flugzeugen aber jetzt stürzt sich alles auf die Flugzeuge... da nimmt man doch besser etwas was jeder ignoriert weil er glaubt von dort drohe ihm keine Gefahr...

Golwar
16-02-2006, 12:37
Mir behagt das irgendwie gar nicht dass zwei Aspekte des Grundgesetzes miteinander verwoben werden.

* Einsatz der Bundeswehr im Inland
* Das Recht auf Leben

Letzterer Punkt kommt aber sowohl im Heise-Artikel als auch hier etwas zu kurz. Soweit ich es weiss, war aber gerade letzteres der tragende Pfeiler bei der Begründung zur Ablehnung des Abschusses von Passagierflugzeugen. Und gerade dieser Punkt dürfte wesentlich "problematischer" zum umgehen sein - man kann ja schliesslich schlecht den ganzen Passus über das Recht auf Leben streichen. Oder sollte man einfach einschränken "gilt nicht ab 100 Meter über dem Boden" ? ;)

Die Richter machen sich ( für mich überraschend ) doch etwas lächerlich. Was soll denn diese Wortklauberei bei solch entscheidenden Gesichtspunkten. Fest steht doch dass die Polizei keinerlei Möglichkeit hat, in der Luft unsere Sicherheit zu gewährleisten. Solche Spitzfindigkeiten die selbst den logischen Schritt dass die Luftwaffe diese Aufgabe der Luftsicherheit übernehmen muss ablehnen, schaden doch nur dem eigentlichen Ansinnen der Richter. Denn wenn jetzt die Verfassung deswegen geändert werden muss, öffnen sich damit auch automatisch die Schleussen für weitere "Zugeständnisse" an die Bundeswehr, was nun wirklich nicht sein sollte.

Noch makaberer finde ich aber den Vorwand "Recht auf Leben". Wenn mit Sicherheit feststeht dass Terroristen an Bord sind und die Maschine Kurs auf ein Ziel nimmt das noch viele weitere Menschenleben gefährdet, dann hat der Staat die Pflicht das Recht auf Leben eben dieser Menschen zu sichern. Soweit es dem Staat möglich ist wird & muss er sich natürlich auch um jene in den Flugzeugen bemühen. Aber wenn in dem Punkt keine Hoffnung mehr existiert, finde ich es völlig unangebracht noch weiter Leben zu opfern. Welchen Sinn soll das bitte haben ? Haben die Menschen in den Flugzeugen irgend etwas davon wenn sie erst 5 Minuten später sterben und die Terroristen somit ihr Ziel erreichen ?

Mein Fazit:
* Abschuss von Flugzeugen sollte legitim sein
* die Verfassung sollte NICHT geändert werden müssen, der Verlust wäre zu hoch

Aber mein Fazit ist ja seit gestern bereits Wunschdenken :(

[B@W] Abominus
16-02-2006, 12:41
Haben die Menschen in den Flugzeugen irgend etwas davon wenn sie erst 5 Minuten später sterben und die Terroristen somit ihr Ziel erreichen ?

Du kannst nicht zu 100% davon ausgehen, daß die Terroristen auch wirklich einen Absturz provozieren.

Ich würde das analog sehen zur Todesstrafe. Sowas kann man nicht mehr rückgängig machen, auch wenn die "bestrafte" Person dann tot ist.

Alfredus
16-02-2006, 12:48
Haben die Menschen in den Flugzeugen irgend etwas davon wenn sie erst 5 Minuten später sterben und die Terroristen somit ihr Ziel erreichen ?

Haben die 300 Menschen etwas davon, wenn sie zum Gunsten von drei Schafen und einem alterschwachen Schäfer geopfert werden, weil das Flugzeug aus Spritmangel auf dem Acker niedergeht?
Wo ist da die Logik? In Zukunft sollten wir die Geiseln erschiessen, um den Bankraub unattraktiv zu machen! :???:

Gruss
Alfredus

Golwar
16-02-2006, 13:02
Dachte mir schon dass der Punkt solche Reaktionen hervorruft. Nur denke ich dass die Alternative einfach alles sich ergehen zu lassen, egal was kommt auch nicht gerade wünschenswert sein kann.

Es wäre also daran Regelungen zu finden wann und unter welchen Umständen welche Entscheidungen zu treffen sind. Wann steht unausweichlich fest dass es Terroristen und nicht nur Flugzeugentführer sind ? Ab wann ist klar dass keine Kooperation möglich ist und sie sich im Anflug auf ein kritisches Ziel befinden ?
Logisch dass es hart & schwer ist da ein Maß zu finden, aber wozu ist Politik denn bitte sonst da ? Eine Gesellschaft findet nunmal so einen gemeinsamen Nenner. Wenn die Realität einem solch "unbequeme" Umstände aufzwingt, kann man sich nicht einfach hinstellen und Lemmings spielen. Wenn der erste die Klippe runterfällt ist man verpflichtet diejenigen zu retten bei denen es einem möglich ist.
Sich nur hinzustellen und abzuwarten was passiert ist die feigste und inhumanste aller Optionen - sehe ich zumindest so.

Das Beispiel mit den Geisseln ist übrigens völlig am Thema vorbei. Außer den Geisseln ist schliesslich niemand gefährdet den man binnen Minutenfrist alternativ retten müsste / könnte. Und Geisseln sind auch nicht unausweichlich des Todes, wie es eben Flugzeugpassagiere 5 Min vor einem terroristioschen Anschlag zwangsläufig sind.

Arminus
16-02-2006, 13:11
Wann steht unausweichlich fest dass es Terroristen und nicht nur Flugzeugentführer sind ?Wenn das Flugzeug eingeschlagen ist.


Werter Golwar, vor Terroranschlägen kann man sich nur bedingt schützen, auf der anderen Seite haben sie aber auch nicht die Kraft, unsere Gesellschaft zu vernichten. Zumindest nicht mit Jumbojets, wie dicht auch immer Deutschland besiedelt sein mag. Und ehrlich gesagt ist es mir lieber, wenn ein Flugzeug zur Terrorwaffe wird, als dass mehrere "aus Versehen" abgeschossen werden.

Alfredus
16-02-2006, 13:12
Dachte mir schon dass der Punkt solche Reaktionen hervorruft.

Nein, dass war keine Reaktion, sondern pure zugespitzte Polemik meinerseits. Das ist das andere Ende der Eskalationstufe "Flugzeuge auf Atomkraftwerke".
In Deutschland werden Phobien gepflegt, wie es nur die Amerikaner machen. Daraus wird dann abgeleitet, dass der Rechtstaat nicht immer und überall gelten muss und auch mal die Exekutive ordentlich zulangen darf. :(

Und Geisseln sind auch nicht unausweichlich des Todes, wie es eben Flugzeugpassagiere 5 Min vor einem terroristioschen Anschlag zwangsläufig sind.

Hmm. Wer sagt denn das? Zweifelsfrei kann nur die Vergangheit bewertet werden. Die Zukunft wird maximal durch Prognosen erfüllt. Und aus diesen die Tötung von Menschen abzuleiten, ist m.E. sehr gewagt.

Gruss
Alfredus

Golwar
16-02-2006, 13:16
Also man kann es auch mit Absicht blauäugig sehen :)
Wenn ein Flugzeug den Kurs wechselt direkt auf ein AKW. Man dazu noch per Funk oder Handy erfährt dass es Terroristen sind - wäre das vielleicht mal einem der werten Moralisten gut genug um es aktiv zu verhindern ? ;)

Ich bin auch kein erst schiessen, dann fragen Typ. Aber die an den Tag gelegte Einstellung dass man doch einfach alles in Gottes Hand legen solle erinnert mich irgendwie ans Mittelalter :D

Sir H. Dowding
16-02-2006, 13:23
Auch hier in Österreich kommt es mir in letzter Zeit so vor, dass da einige Politiker eindeutige Verfassungssprüche einfach ignorieren.

Haider: In Kärnten soll es laut Verfassung und Staatsvertrag (1955) in Gebieten mit slowenischer Minderheit zweisprachige Ortstafeln geben. Eine Grenze ab wann ist natürlich nicht gegeben worden, deshalb sieht es Haider nun als seine Funktion an neue Ortstafeln (ich glaube der Verfassunggerichtshof sprach von 15% Slowenenanteil, ab dem Ortstafeln zweisprachig sein müssen) zu verhindern. Er verwies (ich hab das Interview gehört) darauf, dass daraus "slowenische Gebietsforderungen" bis hin zu einem "Großslowenischen Reich" folgen könnten.
Nachdem der Verfdassungsgerichtshof Kanzler und Bundespräsident aufgefordert haben das Urteil umzusetzen, hat Haider sich entschlossen einen Trick anzuwenden. Er verrückte die Ortstafeln, die ausgetauscht werden sollten, um 6 Meter, so entgingen sie dem Urteil (wieso genau weiß ich nicht, aber der Trick funktioniert scheinbar).

Sehr viele scheinen die Grundsätze, dass die Verfassung heilig ist und einfach nicht in Frage gestellt werden dürfen, vor allem nicht geändert werden dürfen, damit ein Gesetz durchgeht (Anlassgesetzgebung!!!!), irgendwie nicht mehr zu gelten.

An Schreckensbeispielen mangelt es den Befürwortern einer Grundgesetzänderung mal wieder nicht. "Ja, aber was wenn..."
Die ersten, die entführte Passagiermaschinen entführt haben und mit ihnen ein Gebäude angegriffen haben (nämlich die Attentäter des 11.9.2001), warum sind die wohl nciht in ein Atomkraftwerk geflogen? Sie hatten doch alle Möglichkeiten offen? Vielleciht, weil's nicht sehr erfolgreich schien, weil mit hoher Wahrscheinlichkeit keine großartigen Supergaue ausbrechen würden?
Es ist schon sehr heftig und pervers (jetzt durfte ich's auch mal sagen :D ) eine Änderung der Grundlage des Rechtsstaates zu fordern, damit der Herr Schäuble sein juristisch verkrüppeltes Gesetz durchbringen kann, deren Abschreckwirkung nicht einmal feststeht. Fakt ist, das kein einziger Terroranschlag der seit dem 11.9. verübt wurde auch nur irgendwie in die Nähe eines AKW kam. Bahnhöfe, U-Bahnen, Bürotower, Synagogen und Urlaubsorte. Warum?

Es gibt schon Analoga zur Todesstrafendebatte. Wieder soll der Staat jemanden umbringen, angeblich auch zu unser aller Heil und Glück ...

Hesse
16-02-2006, 13:31
Also das BVErfG hat ja auch ganz klar gesagt, daß ein Flugzeug, bei dem ausschließlich Terroristen an Bord wären, durchaus zur Gefahrenabwehr abgeschossen werden dürfte. Jedoch eben nicht durch die Bundeswehr, da momentan ein solcher Einsatz eben nicht durch das GG legitimiert werden kann. Hier darf man eben die Bundeswehr im Inland nur bei Unglücksfällen oder dem Katastrophenschutz einsetzen. Hier wiederum handelt es sich nicht um einen solchen Fall, da es eben nicht Sinn der Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Inland ist, daß für den Militäreinsatz spezifische Waffen (Bordkanonen der Flugzeuge) eingesetzt werden, sondern eben die logistische und technische Hilfe der BW bzw. polizeiliche Tätigkeiten. Darunter fällt eben nicht der Kampfeinsatz von Kampfflugzeugen. Das ist meiner Ansicht nur richtig und sinnvoll, da man ansonsten die Bundeswehr quasi bei jedem deklarierten Ausnahmezustand mit Waffengewalt einsetzen könnte. Man hat in der Geschichte ja schon gesehen, wozu solche Einsätze des Militärs führen können. Die Aufgabe der Bundeswehr ist eben primär die Landesverteidigung und das ist auch gut so.

Weiter hat das Luftsicherheitsgesetz schon formal versagt, da es der Bundesregierung den Einsatz der Bundeswehr bei einer Flugzeugentführung automatisch zugestanden hat. Jedoch wird die Bundeswehr bei regionalen Unglücksfällen/Katastrophen zunächst vom Land angefordert, erst bei überregionalen Fällen, wenn mehrere Bundesländer betroffen sind, dann hat der Bund die Zuständigkeit die Bundeswehr selbstständig zu entsenden. Da eben die Bundeswehr in einem solchen Fall die Landespolizei unterstützen soll, ist das auch nur richtig. Beim Luftsicherheitsgesetz aber wird von Anfang an ausschließlich der Bundesregierung die Machtbefugnis zum Einsatz der Bundeswehr zugeschoben. Das ist eben nicht mit dem GG vereinbar.

Dann ist es eben auch nicht mit 100% Sicherheit zu sagen, daß alle Menschen an Bord eines entführten Flugzeuges, alleine die Annahme das es mit 100% Wahrscheinlichkeit in ein sensibles Objekt stürzt ist schon sehr vage, auch wirklich ums Leben kommen. Solche Annahmen kann man eben nicht treffen, wenn es um unschuldige Menschenleben geht.

Ansonsten haben Alfredus und Dowding ja schon einiges hierzu gesagt.

Meiner Ansicht nach war es nur richtig, das dieses Luftsicherheitsgesetz für nichtig erklärt wird. Hier haben es sich die Herren und besonders die Juristen des Bundes zu einfach gemacht. Wenn man so ein Gesetz einbringen will, dann sollte man vorher die rechtlichen Zuständigkeiten und materiellen und formale Vereinbarkeit mit dem GG überprüfen. Jeder Jurastudent hätte hier mindestens einen Punkt gefunden, indem das Gesetz gegen das GG verstößt! Dabei ist es keine Frage, ob das Gesetz hier nun notwendig wäre oder nicht. Wenn es mit dem GG nicht vereinbar ist, dann ist es eben nicht vereinbar. So ist eben zum Glück das deutsche Rechtssystem!

Was die Änderung des GG anbelangt, so frage ich mich wirklich, wozu wir ein solches Gesetz brauchen. Hier werden als einzigste Punkte einer Gefährundg der Flieger über Frankfurt (ein verwirrter Typ in einem Motorsegler (!)) und die WM angebracht. Das sind für mich zwei Punkte, bei denen ich mich wirklich frage, warum hier der Luftraum zusätzlich militärisch gesichert werden soll. Die Panikmache, daß Terroristen in Flugzeugen nur darauf warten sich in unsere Stadien und in die vielen Hochhäuser (muß man lange fliegen, bis man ein adäquates Ziel findet) zu stürzen, finde ich übertrieben und pure Panikmache. Der Einsatz der Nato-AWACS ist schon umstritten genug und auch ist es gar nicht sicher, ob die 2 Phantom F-4 rechtzeitig in einem solchen Notfall am Einsatzort wären.

Ich habe das Gefühl, daß seit den ersten Kampfeinsätzen der Bundeswehr im Ausland das Bedürfnis bei unseren Politikern sehr groß ist, sich auch auf militärischem Wege entsprechend auf "Weltmachtniveau" zu produzieren. Einigen Herren wäre es nur zu gerne recht, wenn sie Bundeswehr jederzeit im Inland einzusetzen, Abschiebungen ohne Nachfragen, Folter von potentiellen Terroristen und eine Vorbeugehaft ohne Anklage vornehmen könnten. Wahrscheinlich noch besser in jedem Haushalt eine Videokamera mit Direktschalte zum BND. Nene, irgendwo ist mal mit dem "Kampf gegen den Terror" Schluß. Meiner Ansicht nach ist es genauso wahrscheinlich, daß ein Anschlag in Deutschland aus der Luft während der WM passiert, wie jetzt während der Olympiade, aber da ist es wohl den Terroristen zu kalt :rolleyes:.

Bezüglich der Idee, Landespolizei mit Kampfflugzeugen auszurüsten, bezweifel ich wirklich, ob das mit den Aufgaben und Zuständigkeiten der Polizei vereinbar wäre ;).

Arminus
16-02-2006, 13:35
Wenn ein Flugzeug den Kurs wechselt direkt auf ein AKW. Man dazu noch per Funk oder Handy erfährt dass es Terroristen sind - wäre das vielleicht mal einem der werten Moralisten gut genug um es aktiv zu verhindern ?Kommen wir zur rechtlichen Handhabe: Wer sammelt diese Daten, wo fließen sie zusammen, wer darf darüber entscheiden, dass diese Situation eingetreten ist und dann den Befehl geben, das Flugzeug abzuschießen? Wenn wir das in einen Gesetzestext packen, fangen wir von vorne an, und schauen nun, was die durch das Gesetz ermächtigte Person denn sonst noch mit der Ermächtigung machen könnte. Und wir haben immer noch die Probematik, dass der Staat so zum Richter über Leben und Tod wird, etwas, was unser Grundgesetz schlicht und einfach nicht zu läßt. (Auch durch eine Verfassungänderung geht das nicht...) So läuft das in unserer Demokratie halt.

Aber die an den Tag gelegte Einstellung dass man doch einfach alles in Gottes Hand legen solle erinnert mich irgendwie ans Mittelalter.Nun ja, im Mittelalter hätte man sicherlich weniger Skrupel gehabt, auch wenn die keine Flugzeuge hatten. :D Und ja, wenn Ihr meint, ich lege mein Leben in Gottes Hand, dann ist das so. Ich halte es eher für blauäugig zu glauben, dass der Staat alles richten kann, alles richten darf, alles richten muß. Vor eine Terrorangriff kann Euch nichts absolut schützen, von daher kann eine Rückversicherung für danach gar nicht so schlecht sein. ;)

Golwar
16-02-2006, 13:52
Arminus, wir beide haben da schon eine spaßig-konträre Haltung die wir an den Tag legen ;)

Ich behaupt ja nirgends dass ich von Menschen der Weisheit letzter Schluss erwarte. Und ich bin auch gläubig, so Gott will wird es also eh nicht dazu kommen dass wir die Theorie in die Praxis umsetzen müssen. Das einzige dass ich grundverschieden sehe im Gegensatz zu den meisten hier, ist eben dass man sich nicht wegen möglicher Fehler & Unzulänglichkeiten dem Thema einfach von vornherein verweigern darf.

Wie wollt Ihr bitte denn im schlimmsten Fall sagen wir mal hundertausenden Hinterbliebenen erklären, dass Ihr nicht einmal andenken wolltet ihre Liebsten zu retten ? Haben die kein Recht auf Leben ? Der Staat hat nicht nur die Pflich das Recht auf Leben zu schützen wenn sich die Frage stellt einen Flieger vom Himmel zu holen. Das Recht auf Leben muss auch schon in Vorkehrung auf mögliche Bedrohungen gesichert werden. Und das schliesst eben eine Diskussion um Fallentscheidungen ein.
Und das lässt sich dann ebenso wenig nachträglich beheben wie diese Todesstrafe die mal als Beispiel für die Gegenseite genannt wurde.

Pyrrhus
16-02-2006, 14:00
Also es ist doch völlig egal, ob es dieses Gesetz gibt oder nicht. Warum? Weil es viel zu lange dauert, ehe ein Abfangjäger oder ähnliches in Eingreif-Reichweite ist:

- Ersteinmal muss irgendwer mitbekommen, dass das Flugzeug entführt wurde,
- dann muss diese Information herunterdelegiert werden, bis sie schliesslich einen Fliegerhorst erreicht und
- dort dann die Piloten, die sich in Bereitschaft befinden wiederum in ihre Maschinen springen und diese starten und
- dann in die Nähe des enführten Flugzeuges gelangen (wenigstens in die Waffenreichweite),
- in der Zwischenzeit muss der entsprechende Verantwortliche auch erreicht werden, damit er dann auch den Abschuss "legitimieren" kann und diese Information muss dann auch wieder zum betreffenden Piloten zurück.

Derzeit fliegt das Flugzeug natürlich unvermindert weiter mit seiner hohen Geschwindigkeit und keiner weiss zudem, was die Terroristen vor haben und wo sie hin wollen. Ich erinnere an das Kleinflugzeug über dem Regierungsviertel in Berlin, das hätte genügend Zeit gehabt, noch ein Erinnerungsfoto vom Reichstag zu schiessen, bevor es sich, mit Sprengstoff vollgeladen, auf ihn gestürzt hätte. Die Terroristen sind ja nicht dumm, die entführen eine Maschine ja nicht schon kurz nach dem Start sondern erst dann, wenn sie kurz vor ihrem Ziel sind - und dann ist die Reaktionszeit zum Abfangen schon viel zu lang.

Hesse
16-02-2006, 14:13
Werter Golwar,

hier wird aber auch wieder ein "Horrorszenario" aufgestellt, was mit der momentanen Realität nicht übereinstimmt. Abgesehen von der Unvereinbarkeit mit dem GG, ist es doch hier arg theoretisch einen Angriff von Terroristen mit einem Passagierflugzeug auf ein Atomkraftwerk (!) anzunehmen, bei dem dann auch noch zig Tausende Opfer zu beklagen sind. Das ist dasselbe theoretische Gedankspiel, was die Folterbefürworter anbringen.

Meiner Ansicht sollte man nicht immer solche fiktiven Horrorszenarien ins Spiel bringen, wenn es um den Alltag und die Rechte der Bürger geht. Mit dem Luftsicherheitsgesetz wird gegen die die persönlichen, unveräußerlichen Menschenrechte des GG verstoßen und zudem auch gegen formale Zuständigkeiten des GG.

Wenn ein Gesetz offensichtlich damit gegen alles verstößt, was unser Rechtstaat als letzte Instanz zum Schutz der Bevölkerung hat, wer soll da die Bürger noch vor Unrecht schützen? Möchtet Ihr von Politiker regiert werden, die gegen die Gesetze verabschieden, die gegen die gesamte Grundordnung der Bundesrepublik verstoßen? Ich nicht!

Ein solches extremes Horrorszenario, wie der 11. Sept. muß eben im Vorfeld ausgeschlossen werden. Die US-Behörden hatten damals schon entsprechende Hinweise, haben diese aber nicht verstanden zusammenzuführen. Auch bestand wohl keine Möglichkeit die Terroristen in der Luft von ihrem Vorhaben abzuhalten, außer bei der einen Maschine, in der die Passagiere sich selbst geopfert haben, um die Terroristen zu überwältigen und das Flugzeug über freiem Feld zum Absturz zu bringen. Ansonsten finde ich es äußerst vage, wenn man versucht eine absolute Sicherheit zu suggerieren, indem man Passagierflugzeuge und unschuldige Menschen zum Abschuß freigibt. Hier hat die Terrorabwehr momentan eben nicht in der letzten Konsequenz in der Luft zu erfolgen, sondern von den Behörden am Boden.

Ansonsten bestehen durchaus die Möglichkeiten, wenn man die Befungnisse der Bundeswehr erweitert und ggf. für solche Ausnahmefälle eine Möglichkeit schafft. Dabei ist es eben heikel, da der Sachverhalt an sich, unschuldige Passagiere zu töten, eben gegen die Ewigkeitsklausel des GG verstößt. Für unseren Staat ist es eben nicht möglich, Unschuldige Menschen zu töten. Hier müssen die Juristen noch einen Weg finden, der mir selbst momentan nicht ersichtlich ist.

Aber ein unausgegorenes Gesetz hinzunehmen, daß in jeder Form gegen alle Grundsätze des Staates verstößt, kann einfach nicht die Lösung und Antwort auf solche Fragen sein. Denn dadurch machen wir selbst die Arbeit der Terroristen, indem wir unseren Staat, unsere Gesetze, unsere Demokratie ad absurdum führen. Dann ist für unseren Staat ein Menschenleben mehr wert als das andere. Das will ich persönlich nicht!

Alfredus
16-02-2006, 14:20
Wenn ein Flugzeug den Kurs wechselt direkt auf ein AKW. Man dazu noch per Funk oder Handy erfährt dass es Terroristen sind - wäre das vielleicht mal einem der werten Moralisten gut genug um es aktiv zu verhindern ?

Och, wohin driftet denn jetzt die Diskussion ab? Jetzt haben die jenigen, die sich auf Ethik und GG berufen, Blut an den Händen? Da Sie, werter Golwar, als erstes persönlich geworden sind und heute ein gerader Wochentag(altes Testament) ist, gibts jetzt Auge um Auge.

Als erste unterstelle ich Ihnen fehlendes Abstraktion und Weitsicht bzgl. der gegebenen Abwehrmaßnahmen. Terroristen ,oder welche Buhmänner auch immer, erst gar nicht an Bord zu lassen ist doch der erste Schritt! Das ist ganz klar durch Bundesrecht und Polizeigesetze der Bundesländer abgedeckt.

Als zweites ist Euch die Unbedarftheit in technischen Fragen zu attestieren. Biometrische Verfahren i.V. mit einer PKI oder mechanische Absicherungen gegen das Eindringen in die Kanzel bzw. die Übernahme der Steuerung durch Terroristen der zweite Schritt.

Drittens wirken sicht die Abstinenz von ethischen und verfassungsrechtlichen Aspekten negativ auf Eure Argumentation aus. Ihr wägt erst gar nicht ab, woraus sich durch aus eine Verhältnismäßigkeit der Mittel ableiten liese, sondern fordert das Maximale.

Gruss
Alfredus

Golwar
16-02-2006, 14:41
Och, wohin driftet denn jetzt die Diskussion ab? Jetzt haben die jenigen, die sich auf Ethik und GG berufen, Blut an den Händen? Da Sie, werter Golwar, als erstes persönlich geworden sind und heute ein gerader Wochentag(altes Testament) ist, gibts jetzt Auge um Auge.

Als erste unterstelle ich Ihnen fehlendes Abstraktion und Weitsicht bzgl. der gegebenen Abwehrmaßnahmen. Terroristen ,oder welche Buhmänner auch immer, erst gar nicht an Bord zu lassen ist doch der erste Schritt! Das ist ganz klar durch Bundesrecht und Polizeigesetze der Bundesländer abgedeckt.

Als zweites ist Euch die Unbedarftheit in technischen Fragen zu attestieren. Biometrische Verfahren i.V. mit einer PKI oder mechanische Absicherungen gegen das Eindringen in die Kanzel bzw. die Übernahme der Steuerung durch Terroristen der zweite Schritt.

Drittens wirken sicht die Abstinenz von ethischen und verfassungsrechtlichen Aspekten negativ auf Eure Argumentation aus. Ihr wägt erst gar nicht ab, woraus sich durch aus eine Verhältnismäßigkeit der Mittel ableiten liese, sondern fordert das Maximale.

Gruss
Alfredus

lol ?
Also für Auge um Auge als Androhung ist doch etwas spät. Schliesslich kam doch von Eurer Seite zuerst die Feststellung dass man doch keine Leben opfern düfte ? Wenn ich feststelle dass die Verweigerungshaltung genau das gleiche bewirkt, bin ich auf einmal ein Buhmann ? Entschuldigung, aber Blut haben nunmal beide Seiten auf den Händen - es kommt nur darauf an welches. Das war nicht im geringsten ein Werturteil, schlicht eine Feststellung der Fakten. Und wenn euch das nicht behagt dann enthaltet Euch doch einfach.

Also bitte etwas mehr Niveau. Bloss weil ich vielleicht Euch unliebsame Aspekte unter dem Teppich hervorkrame muss man jetzt nicht gleich zum Kreuzzug blasen. Da erinnern mich ansonsten dann nicht mehr nur die Argumente, sondern auch der Argumentationsstil an das Mittelalter :D

Ich weiss auch nicht was Ihr mit eurern Argumenten bezüglich der Vorsorge zu Boden bewirken wollt Alfredus ? Habe ich irgendwo angedeutet dass ich alle Kontrollen abschaffen wollte und dafür nur noch Flieger vom Himmel holen würde ? Nein, habe ich nicht ? Oh welch Überraschung ;)
Aber wenn man sich für die ganz Kleinen unter den Diskussionpartnern eben auch noch darauf einlassen muss, dass logischerweise auf allen Ebenen versucht werden muss das schlimmste zu verhinden - tja dann reichen wir eben das hiermit nach: Man muss die bösen bösen ( & gefährlichen ) Menschen schon vorher aussieben so möglich. Nun glücklich werter Alfredus ?

Und zu eurem Dritten Argument bleibt mir eigentlich nur zu sagen dass Ihr es seid die auf einem Extrem beharren. Wenn ich mich nicht täusche argumentiere ich von Anfang an nur dafür überhaupt die Optionen zu diskutieren, während es aus der anderen Richtung nur "nein, nichts von alledem" und "auf gar keinen Fall" schallt. Wenn man dann eine extreme Position mit einem extremen Argument kontert, ist das nun beileibe kein Anzeichen für den bevorstehenden Weltuntergang.

Also die Diskussion ist nun wirklich angedriftet und persönlich geworden, nur würde ich den Trend euch ankreiden Alfredus. Und da ich dafür nicht weiter meine Zeit opfern werde, klinke ich mich hiermit hier aus. Sayonara ;)

Fritz d. Eisbär
16-02-2006, 14:48
...

Fakt ist, das kein einziger Terroranschlag der seit dem 11.9. verübt wurde auch nur irgendwie in die Nähe eines AKW kam.

...



Richtig und genau deshalb wird es auch nie der Fall sein. :rolleyes:
Bitte etwas mehr Realitätssinn. Mehr lohnt sich hierzu nicht zu schreiben. ;)

Sir H. Dowding
16-02-2006, 15:03
Bitte Fritz, etwas mehr Argumentation hätte ich shcon erwartet. Da warst du früher aber anders. ;)

Die ersten, die entführte Passagiermaschinen entführt haben und mit ihnen ein Gebäude angegriffen haben (nämlich die Attentäter des 11.9.2001), warum sind die wohl nciht in ein Atomkraftwerk geflogen? Sie hatten doch alle Möglichkeiten offen? Vielleciht, weil's nicht sehr erfolgreich schien, weil mit hoher Wahrscheinlichkeit keine großartigen Supergaue ausbrechen würden?

Wenn AKW's wirklich solch lohnende Ziele wären, dass wir Verfassungen ändern müssten, um sie zu schützen, dann sprich komplett dagegen, dass keiner, auch wenn sie gute Chancen hatten einen Anschlag zu verüben, dies gemacht hat. Was würde die USA mehr erschüttern, ein kaputtes WTC oder drei Flugzeuge in drei verschiedene AKWs in den bevölkerungsreichsten Gebieten, die (laut Befürwortern der GG-Änderung) hunderttausende Leben kosten würde?

Für eine Verfassungsänderung brauchts IMO doch ein bisserl mehr als "Tja ist doch möglich oder?". Theoretisch könnten Terroristen auch nukleares Material aus Krankenhausabfall gewinnen und daraus eine schmutzige Bombe basteln, wie sollen wir das verhindern? Krankenhäuser zusperren, die nuklearmedizinsichen Abteilungen sprengen? Vielleicht schützen wir ja damit mehr Menschenleben, als wenn die Nuklearmedizin weiter praktiziert würde?

Es liegt in der Natur des MEnschen und ist ein Zug der Zeit daran zu klammern, dass wir alles ändern und beeinflussen könnten. Da klammert man sich an jeden noch so kleinen Strohhalm, auch wenn Pyrrhus schon richtig sagte, dass es höchst zweifelhaft ist, ob die Abfangjäger überhaupt den Boden verlassen würden, bevor das Attentat erfolgt ist. (Beim WTC hatten die Amerikaner 17 Minuten Zeit zwischen den beiden Anschlägen Flugzeuge in die Luft zu schicken und haben es nicht geschafft)

Gettysburg
16-02-2006, 15:19
Das Urteil des BVerfG hatte ja zwei Aussagen:

1. Die Bundeswehr darf ihre Gewaltmittel aufgrund der derzeitigen Verfassungslage nur im Verteidigungsfall, bei Eintritt des Bündnisfalls und innerhalb von UN-Friedensmissionen einsetzen. Nicht zulässig ist deren Einsatz zum Zwecke der innerstaatlichen Gefahrenabwehr. Dies ist allein Aufgabe der Polizei und des BGS.
Dieser Teil des Urteils, den man unter dem Begriff der Zuständigkeitsfrage zusammenfassen kann steht quasi zur Disposition des Gesetzgebers, was vom Gericht auch angemerkt wurde. Durch Abänderung der Verfassung (2/3-Mehrheit des Bundestags erforderlich) könnte eine (Not-)Zuständigkeit der Bundeswehr für Gefahrenabwehr im Inneren durchaus begründet werden.
Die weitere Debatte darüber kann dann aber keine rechtliche mehr sein, sondern eine rein politische, in der man die Pro- und Contra-Argument abwägen müsste. Dafür spricht, dass die Bundeswehr zum Teil über Ausrüstung verfügt, die die Polizei nicht hat, gerade wenn es um Gefahrenabwehr im Luftraum geht. Dagegen spricht, dass eine bspw. für die Weltmeisterschaft geplante "Boden"-Zuständigkeit der Bundeswehr von den Soldaten Aufgabenwahrnehmung verlangt, für die sie, anders als die Polizeibeamten nicht ausgebildet wurden. Das sehen auch die meisten Polizisten in Führungspositionen so.

2. Der Abschuss eines Flugzeugs, welches sich in der Gewalt von Entführern befindet und (wichtig!) in dem sich unschuldige Passagiere befinden ist nicht mit Art. 1 I GG und Art. 2 I GG vereinbar.
a) Art. 2 GG (Recht auf Leben)
Hier geht es um das Recht auf Leben der Passagiere, die anders als die in der Maschine befindlichen Täter keinerlei Handlungen begangen haben, die zur Folge hätten, dass sie sich den Einsatz des Flugzeugs als Waffe zurechnen lassen müssten. Wer argumentiert, diese Menschen würden ohnehin wenig später beim Absturz der Maschine sterben und es könnten immerhin noch andere Menschen gerettet werden, verkennt ein Grundprinzip unserer Verfassungsordnung: Keine Abwägung Leben gegen Leben. Dabei ist unwesentlich, dass die Passagier bei einem (vermeintlichen) späteren Absturz ohnehin ums Leben kommen würden, denn für die Beurteilung, ob jemand Träger des Art. 2 I GG sein kann, kommt es auf die Lage zum Zeitpunkt des staatlichen Handelns an. Hypothetische Reserveursachen bleiben außer Betracht.
Beispiel: Du tötest jemanden, der bereits im Sterben liegt und innerhalb einer Stunde ohnehin verschieden wäre.
Dies ist eigentlich jedem Drittsemester-Jurastudent klar, es ist mir absolut unverständlich, warum ein solches Gesetz überhaupt auf den Weg gebracht wurde und auch noch von Fachleuten abgesegnet wurde.
b) Art. 1 I GG (Menschenwürde)
Von den Klagegegnern wurde zum Teil argumentiert, die Passagiere würden selbst ungewollt "Teil der Waffe", was einen Abschuss rechtfertige. In Juristenkreisen wird Art. 1 I GG jedoch dahingehend definiert, dass die Menschenwürde verletzt ist, wenn der einzelne unter Verkennung seines ihm als Mensch zuzommenden Wertes zum bloßen Objekt staatlichen Handelns degradiert wird. Wenn man vor diesem Hintergrund dann so argumentiert wie die Klagegegner muss man sich über das Unverständnis des Vorsitzenden Herr Papier wirklich nicht wundern. Ein schöneres Beispiel für eine Einstufung zum Objekt staatlichen Handelns kann man eigentlich für Studienanfänger nicht liefern.

Im Übrigen kann eine Verfassungsänderung an dieser rechtlichen Bewertung nichts ändern, da - wie schon richtigerweise angemerkt - Art. 1 I GG und Art. 2 I GG unveränderbar sind.

Soviel zum Rechtlichen.


Zur "ethischen" Debatte:
Folgendes sollte man sich klarmachen: Deutschland ist ein relativ kleines, zudem dicht besiedeltes Gebiet. Daraus folgt, dass die Zeit die zwischen dem Bekanntwerden einer Flugzeugentführung bei den zuständigen Stellen bis zur Entscheidung über zu treffende Maßnahmen sehr knapp bemessen ist. Und in dieser Zeit soll also nach dem Willen der Befürworter des Luftsicherheitsgesetzes zum einen ermittelt werden, ob die Entführer nun Selbstmordattentäter sind und in Hochhäuser crashen wollen oder ob sie unter Umständen nur Erpressungsversuche unternehmen wollen und doch die Landung auf einem Flughafen planen um ihre Forderungen zu stellen. Wenn ich die Gedankengänge der Befürworter richtig nachvollziehe, soll dann also im Zweifel abgeschossen werden, um weitere Opfer zu verhindern. Faktisch würde dies aber bedeuten, dass immer im Zweifel abgeschossen werden müsste, da wohl kaum anzunehmen ist, dass ein Selbstmordattentäter über den Bordfunk seine Ziele angeben wird, oder es auch denkbar ist, dass die Entführer zunächst nur zum Schein Forderungen stellen.

Obwohl ich sehr gut nachvollziehen kann, wie unverständlich die Entscheidung des BVerfG für jemanden sein muss, für den Art. 1 I GG und Art. 2 I GG nur Paragraphen und "Menschenwürde" und "Recht auf Leben" nur abgedroschene Phrasen sind hört bei mir spätestens bei der Tötung von Unschuldigen trotz Zweifel das Verständnis für einen Abschuss auf.
Mit anderen Worten: Es wird nie Klarheit bestehen, ob jemand mit einer Entführung Selbstmordziele verfolgt. Ein Abschuss würde im Nachhinein immer mit Zweifeln behaftet sein.
Hinzu kommt die dichte Besiedelung. Wer haftet für die Opfer, die durch die Trümmer der abgeschossenen Maschine zu Schaden kommen? Hat der Staat somit das Recht das Opferfeld praktisch nach seinem Gutdünken zu verlagern? Von dem ursprünglich anvisierten Ziel auf das Abschussgebiet? Wohl kaum.

Sinnvoll kann es nur sein, durch schärfste Kontrollen am Boden und entsprechende Sicherheitsvorkehrungen im Flugzeug selbst (bspw. fest versiegelte Bordtüren) die Entführung von Flugzeugen an sich so gut wie unmöglich zu machen, solange diese Bedrohungslage besteht.

Arminus
16-02-2006, 15:28
Dies ist eigentlich jedem Drittsemester-Jurastudent klar, es ist mir absolut unverständlich, warum ein solches Gesetz überhaupt auf den Weg gebracht wurde und auch noch von Fachleuten abgesegnet wurde.Ich kann mir vorstellen, dass den werten Herren wieder mal egal, wie lange ihr Gesetz überhaupt Bestand hat, Hauptsache sie können bei Erstellung des Gesetzes erst mal verkünden, dass Deutschland für den Kampf gegen den Terror gerüstet ist. Nutzen und Verfassungsmäßigkeit spielen da dann erstmal eine untergeordnete Rolle, zudem kann ich mir vorstellen, dass gerade die Abgeordneten der Grünen darauf spekulierten, dass das BVerfG die Sache wieder kippt.

Fritz d. Eisbär
16-02-2006, 20:47
Bitte Fritz, etwas mehr Argumentation hätte ich shcon erwartet. Da warst du früher aber anders. ;)



Wenn AKW's wirklich solch lohnende Ziele wären, dass wir Verfassungen ändern müssten, um sie zu schützen, dann sprich komplett dagegen, dass keiner, auch wenn sie gute Chancen hatten einen Anschlag zu verüben, dies gemacht hat. Was würde die USA mehr erschüttern, ein kaputtes WTC oder drei Flugzeuge in drei verschiedene AKWs in den bevölkerungsreichsten Gebieten, die (laut Befürwortern der GG-Änderung) hunderttausende Leben kosten würde?

Für eine Verfassungsänderung brauchts IMO doch ein bisserl mehr als "Tja ist doch möglich oder?". Theoretisch könnten Terroristen auch nukleares Material aus Krankenhausabfall gewinnen und daraus eine schmutzige Bombe basteln, wie sollen wir das verhindern? Krankenhäuser zusperren, die nuklearmedizinsichen Abteilungen sprengen? Vielleicht schützen wir ja damit mehr Menschenleben, als wenn die Nuklearmedizin weiter praktiziert würde?

Es liegt in der Natur des MEnschen und ist ein Zug der Zeit daran zu klammern, dass wir alles ändern und beeinflussen könnten. Da klammert man sich an jeden noch so kleinen Strohhalm, auch wenn Pyrrhus schon richtig sagte, dass es höchst zweifelhaft ist, ob die Abfangjäger überhaupt den Boden verlassen würden, bevor das Attentat erfolgt ist. (Beim WTC hatten die Amerikaner 17 Minuten Zeit zwischen den beiden Anschlägen Flugzeuge in die Luft zu schicken und haben es nicht geschafft)


Aber warum muss den IMMER erst etwas passieren bis man handelt? VOR dem 11.09.01 waren die Flugzeugkontrollen laxer, erst DANACH wurden sie verbessert obwohl man schon vorher wissen hätte können das sie Sicherung nicht ausreichend ist.

Warum musste überhaupt erst ein Anschlag mit mehreren 1000 Toten passieren bis man die islamischen Fanatiker endlich voll ernst nahm obwohl doch schon ca. 10 Jahre zuvor versucht wurde das WTC zu sprengen, Anschläge auf die Botschaften in Afrika etc. durchgeführt wurden.

Wir in den Wirtschaftswissenschaften lernen Risiken frühzeitig zu erkennen und daher auch frühzeitig Gegenmaßnahmen einzuleiten, da ein zu spätes Handeln meist ZU SPÄT ist.

Warum muss also erst ein Anschlag mit einem vielfachen des Ausmaßes des 11. Sept. passieren um Gesetze endlich den wahren Gegebenheiten anzupassen. Verstehe es wer will.

Nur aus philosophischen Gründen ein Flugzeug nicht abzuschießen wenn zu erwarten ist das ein Anschlag mit schrecklichem Ausmaß im Gange ist kann meines Erachtens nicht verantwortet werden. Dies mit Moral zu rechtfertigen zeugt zwar von einer gut entwickelten Gesellschaft aber passt nicht mehr in die heutige Zeit in der man es mit verrückten Fanatikern zu tun hat die "im Namen Allahs" zu allem bereit sind.

Sir H. Dowding
16-02-2006, 20:59
Du verstehst mich nicht, vielleciht drücke ich mich auch nicht gut aus.
Eine Riskioabschätzung ist richtig und muss getan werden. Es gilt jedoch weiter zu filtern, ob Maßnahmen sinnvoll und angemessen sind.
Wie einige hier schon dargelegt haben (auch ich habe das versucht zu erklären), ist es höchst fraglich bis abwegig, ob Jagdflugzeuge rechtzeitig ein Flugzeug abschießen könnten, dass auf ein Ziel zurast.
Weiters fliegt ein Flugzeug nunmal, wenn man es abschießt als Wrackteile zu Boden, wer weiß worauf die fallen.

Was beim Kampf gegen den Terror nicht fehlen darf sind einfach (wie eigentlich überall) facts, facts, facts!
Und eine dieser Fakten ist, dass du bis jetzt kein rationales Argument vorbringen kannst, dass erklären würde, warum man mit riesigem Aufwand die verfassung ändern sollte und andauernd irgendwo Jagdflugzeuge in Alarmbereitschaft halten soll, damit man dann erst recht zu spät kommt. Nicht zu letzt, bleibt auch noch die frage nach: Wer soll das zahlen? Nur das Gesetz, dass die gekaperten Flugzeuge abgeschossen werden dürfen ist ja wohl etwas zahnlos, wenn, dann müssen also auch Jagdstaffeln immer bereitstehen, um sofort zu starten.

Der Widerspruch und Widerstand gegen Scheubles Vorschlag ist großteils, darauf zurückzuführen, dass er nicht glaubhaft machen kann, wozu genau dieses Gesetz gebraucht wird. (Eben auch, weil ein Anschlag auf ein AKW unwahrscheinlich ist und wahrscheinlich nicht verhinderbar ist.)