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Jerobeam II.
15.01.07, 10:25
Ich habe mir erlaubt, das Ganze mal hierher zu kopieren:

Zum Hierarchischen Aufbau:

An der Spitze des Reichs steht der KAISER (K) (krank):
- er hat die Bodenrechte; 20% aller Minenerträge sind an ihn abzuführen
- ebenso der Zehnt der Herzöge und Kurfürsten (weltlich und geistlich) (s.u.)
- er hat die absolute Jurisdiktion über allen Adel
- sein Rechenmeister ist die moderne Form der Rechnungsprüfung (wehe dem, der falsche Abgaben leistet...)
- er hat Hausmacht in Größe eines Herzogtums
- vergibt und bestätigt alle Titel vom Baron aufwärts
- Er beruft den REICHSTAG ein, das geschah das letzte Mal vor 47 Jahren; dort sind alle Stände vertreten.

Der K wird gewählt von neun KURFÜRSTEN (KF; 5 weltlich, 4 geistlich)

(1) Der OBERMUNDSCHENK (schon vergeben: Balduin v.Bouillon)
- er organisiert (und bezahlt...) alle Feste und Fahrten des K
- für seine Auslagen bekommt er 10% aller Luxusguterträge (Tuch, Wein,...)
- er ist das "Oberhandelsgericht"

(2) Der KAISERLICHE RICHTER (schon vergeben: ulysses)
- Ist die (vor-)letzte Instanz aller Rechtssprechung im weltlichen Bereich
- bekommt 10% aller Strafzahlungen (bzw. Konfiszierungen)

(3) Der HEERMEISTER (schon vergeben: Imperativ)
- Ist Oberkommandierender des Kaiserlichen Heerbanns
- bekommt 10% aus allen Waffenverkäufen
- kontrolliert die Aufgebote der Vasallen

(4) Der OBERSTALLMEISTER (FREI?)
- Kontrolliert Kavallerie (!) und Marine (!)
- Bekommt 10% Ertrag aus allem Pferdehandel und Schiffbau

(5) Der STADTMEISTER (schon vergeben: Vernichter)
- Bekommt die Hälfte des Stadtzehnten
- hat die Aufgabe, die Städte ruhig und treu zu halten

(6) Der ERZWISSENSBEWAHRER (geistl.) (schon vergeben: Firenwolf)
- Hat die Aufsicht über allen Fortschritt (Zensur)
- Bekommt den "Lehrtaler" (eine Abgabe aller (!) Meister und Gilden)

(7) Der HÜTER DES RECHTEN GLAUBENS (schon vergeben: Canaris)
- Die Inquisition, die geistl. Rechtsprechung
- salbt den Kaiser
- Bekommt 10% der Kirchenbuße (materieller Natur)

(8) Der ERSTE FROMME BRUDER (schon vergeben: Brian Boru)
- entscheidet über neue Orden und Kirchenstiftungen
- bekommt den Klosterzehnt

(9) Der DIENER DER HEILIGEN (schon vergeben: Admiral Y.)
- entscheidet über Heiligenverehrung und Grundlinien der Theologie
- beruft Synoden ein
- bekommt den "Wallfahrertaler"

Die weltlichen KF sind HERZÖGE (H), nur vom K besonders privilegiert; das KFT ist bei ihnen nicht erblich!
Die Aufgabenbereiche sind z.T. nicht klar abgegrenzt (ist das ein Handelsstreit oder ein sonstiger? wer ist zuständig - und wer ist für mich?)
Alle Entscheidungen der KF kann der K kippen. Die W-KF sind angehalten, mindestens die Hälfte des Jahres am Hof (oder wo der K gerade ist) zu verbringen - der Reichsrat muß immer von drei W-KF und zwei G-KF besetzt sein. Manche Entscheidung wird hier getroffen...

Drei von vier geistl. KF haben ein VETORECHT bei der Kaiserwahl.
Drei von vier geistl. KF können die Exkommunikation verhängen.

Desweiteren gibt es noch fünf (5) HERZÖGE
- Ihrer ist das Strandgut
- Sie haben die Halsgerichtbarkeit
- Sie bekommen Zölle aus ihren Landen
- Sie bekommen den Zehnt vom Zehnt, müssen davon ein Drittel (!) an den Kaiser abgeben
- besitzen eine Hausmacht in Größe einer Grafschaft

Darunter: die GRAFEN (G)
- Bekommen den Zehnt und Zölle
- Haben Anspruch auf Dienstleistungen ihrer Leibeigenen
- haben unter sich noch weitere Vasallen
- machen die Drecksarbeit vor Ort

Natürlich sind die (ältesten) Söhne der Grafen Knappen und Edelknaben bei den Herzögen, die der Herzöge am kaiserlichen Hof... Gute Ausbildung manchmal garantiert; als Geiseln nicht zu verachten...

Daneben gibt es noch:
- Die fünf REICHSSTÄDTE: hier gibt es das Amt "ALDERMANN" (schon vergeben: Davidoffsmoker): er hat vor allem Geld, Geld, Geld (und die Möglichkeit zu Embargos; die Städte sind der Hort des Fortschritts und haben das Monopol auf bestimmte Waffen)
- Kleinere Kirchenfürsten (= Grafschaften)
- Einen direkt dem Kaiser unterstellten KRIEGERORDEN mit eigenem Land (schon vergeben: Silkow)
- Kleine Orden geistlicher Natur (nicht spielbar...)

Das fürs Erste.

...Nachtrag:
- Änderungen an der Reichsverfassung muß der RT mit Mehrheit in allen drei "Bänken" beschließen (Fürsten-Kirche-Städte)
- die G-KF werden vom Domkapitel gewählt

Desweiteren schon vergeben:
- eine schöne Grafschaft an: General Steiner
- eine Trauminsel an: The Archduke

Jerobeam II.
15.01.07, 17:52
Und nochmals eine Betonung:

Das Erben von Titeln etc. kann jeder Fürst nach eigenen Gesetzen regeln; der zuständige Herzog (bzw. der K) muß dem zustimmen, letztendlich fertig der K jede Urkunde für neue Titel und Ländereien aus.