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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abgeschlossene Verträge zwischen Fürsten



Jerobeam II.
23.01.07, 11:38
Hier bitte die Abschlüsse zwischen Spielern vermerken.

Für kleine (!) Warentransporte, die vielleicht sogar heimlich vonstatten gehen sollen, kann man auch (auch = wirklich nur, wenn unglaublich wichtig) die SL verständigen.

Mit der Veröffentlichung werden die Berechnung von Zoll und Wegverlusten möglich.

Dabei gilt:

- Grundsätzlich kostet die Begleitung 5% des Warenwerts (ich sage nur: Raubritter)
- Grundsätzlich erlaubt der momentane Technologiestand nicht, Transportverluste bei verderblichen Waren (alles außer Waffen, Metall) auszuschließen; sie betragen 5% (bei Transporten durch nicht mehr als drei Provinzen) bzw. 10%.
- Transporte per Schiff führen jeweils immer nur zu 5% Verlusten (verd. Güter). Zufällige Schäden oder Sabotage kann es aber immer geben.
- Der Momentane Einheitszoll (MEZ ;) ) beträgt in jeder Grafschaft 3%. Bei Flußtransporten werden nur die Provinzen einer Flußseite gezählt.

Beispiele:
- Hulli I. von Grinsbach kauft von Varulus III. aus Reimland 100 E Eisen. Der Transport führt eine Strecke über den Fluß (2 Provinzen) und eine Strecke über Land (2 Provinzen). Damit zahlt Hulli 12% Zoll und 5% Eskorte, bis der Zug in Fruttidimare ankommt.
- Anastas von Rütlingen kauft 200 Einheiten Fisch. Der Transport geht über See und dann den Fluß hinauf (1 Provinz) nach Wenz. Es kommen nur 90% an, 5% gehen auf dem Schiff in Gärung über, weitere 5% gehen beim Umladen zu Bruch. Zahlen muß Anastas 5% Transportkosten, 5% Begleitungsaufwand und keinen Zoll (das Land gehört ihm alleine).

Anzugeben ist:
- Die Zahlungsweise (bar oder in Warenabzug)
- Bei Schiffen: wer stellt sie? Oder sollen lokale Händler (die gibt es fast immer!) den Transport übernehmen (kostet nochmals 5%).
- Wer zahlt?

Im Winter kommt es zu Stürmen und bei Kriegszeiten (möge das Reich davon verschont bleiben) zu Überfällen etc. pp.

Weitere Kosten entstehen durch die Rechte der Fürsten: an den Gewinnen aus Pferdehandel, Schiffbau, Handel mit Luxusgütern sind die jeweiligen Kurfürsten zu beteiligen. Nicht zu vergessen den Kaiser mit seinen Erzrechten.