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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : frage wegen Bistum gründen



chass
19.01.09, 20:57
hallo Leute
was hat das mit dem Bistum gründen aufsicht?
ich bin Graf und habe jetzt meine 2 Provinz dazu bekommen.Nun besteht die Möglichkeit ein Bistum zu gründen,auf der anderen Seite gehen mir die Einnahmen verloren.Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort
mfg

Arminus
20.01.09, 00:56
Als Graf gründet Ihr ganz bestimmt kein Bistum, da ein Bischof Euch rangmäßig gleichgestellt und damit nicht Euer Vasall wäre. Wartet damit, bis Ihr Herzog seid.

chass
20.01.09, 01:31
hab einen Kaplan,und nun kann ich das tun.Natürlich kann ich als Graf selber nicht den Bistum gründen.Meine frage war eigentlich ob es sich lohnt oder noch abwarten soll?da ich schon 6 erwachsenen Söhne habe,könnte ich die dann auch noch zum Graf ernennen.Aber was ist die bessere Alteranative?
danke

Vernichter
20.01.09, 03:34
Die bessere Alternative wäre es zuerst einen Herzogtitel zu bekommen und erst dann irgendwelche Titel zu vergeben. Ansonsten werden die von euch ernannten Herrscher in allen Belangen von euch unabhängig sein.

ulysses
20.01.09, 10:55
Ihr könnt als Graf ein Bistum begründen (wenn Ihr einen Geistlichen am Hof habt).

Aber Ihr solltet es nicht tun, weil dann die Provinz weg wäre; der Bischof wäre nicht Euer Vasall. Was übrigens das gleiche Ergebnis ist, wenn Ihr einen Titel einem weltlichen Herrn gebt: Der wird in der Provinz (auch) Graf und ist "weg". Letzteres hat aber dann Sinn, wenn Ihr den Titel Eurem Erben gebt, der so bereits während der Lebzeit Eures Oberherrn eigene Erfahrungen sammeln kann (steigert seine Werte, kann latürnich auch zu doofen Ergebnissen führen, weil er sich die falsche Frau sucht, den falschen Krieg führt etc. pp). Wartet also besser mit der Vergabe eines Titel an Euren Erben zumindest, bis Ihr ihn "richtig" verheiratet habt.

Wenn Ihr mindestens einen Herzogtitel führt, kann das Begründen (nicht zu verwechseln mit Begrünen) eines Bistums eine gute Idee sein, weil es a) Eure Pietät steigert und b) ein Bischofssitz nicht aus Eurem Herrschaftsgebiet weggeerbt werden kann (was ja auch historisch ein guter Grund zur Vergabe von Titeln an geistliche Herren war).

chass
20.01.09, 15:16
danke für eure Antworten:)