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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Victoria und der Hang zum Unrealistischen



Joseph I
19.01.04, 12:44
Nun edle Herr so langsam werde ich wohl ihr zu Kritikonkel :rolleyes:
Naja was soll´s.
Wir hoffen mal das dadurch eventuel einiges am Spiel verbessert werden kann.

Es geht uns hier darum was an Vic. alles unrealistisch ist bzw. eigentlich einfach Mist ist.

Punkt 1.
Vic soll in der Zeit der Industrialisirung spielen.Es ist doch so das es bis dahin garkein Sozialsystem in den Ländern der Erde gab,Das Spiel jedoch verlang fast zwangsläufig das der Regent sich fast schon einen Sozialstaat erkauft,bis sein Volk einigermasen zufrieden.Nimmt man die etwas kleineren Sozialreformen,meist deshalb weil sie mit knapp 25000 Pfund noch bezahlbar sind,greifen diese nun überhaupt nicht und bringen auch nichts.
Meiner Meinung nach sollten auch diese besser greifen und das Volk wenigstens 10-15 Jahre ruhig stellen da das Volk eben solche "Absicherungen bzw Lebensverbesserung" nicht kannt.

Punkt 2.
Wieso unterscheidet man Demokratie und Konstituele Monarchie.
Es sollte da doch besser eine Möglichkeit geben selber zu entscheiden ob nun ein gewählter Presidenten oder ein Monarch dem Land vorsteht.Denn eigentlich ist es das selbe,siehe England,Schweden usw. heutzutage.
Soland nur eine Partei dem Land vorsteht ist es nunmal ne Diktatur oder aber ein Monarchie,gibt es garkeine Partei ist es ne Absolutistische Monarchie.
Dies würde meiner Meinung nach dem Spiele die Möglichkeit geben das Spiel auch mit nem Monarchen zu beenden und was auch die Zeit des Spieles besser darstellen würde.

Punkt 3.
Die Auswirkung der POP-Vermischung ist doch zu übertrieben,ich finde solang die POP´s aus einem Reich sind sollten sie auch zusammen arbeiten,die ständige Auswanderung aus den Fabriken nervt einfach (zumindest mich)

Punkt 4.
Die Events wärend des Wahlkampfes haben zum Teil nicht die Möglichkeit eine Antwort aus zuwählen für die Regirung zustimmen.
Dies ist auch unreal.

Punkt 5.
Der BB-Wert,viel zu niedrig bzw. es kommt viel zuschnell zu BB-Kriegen,mit Österreich ist es z. B. unmöglich ein erfolgreiches Eroberungsspiel zuspielen,den sobald man in dies versucht steht man halt in einer Art Dauerkrieg,das ist tötlich,das sieht man allein daran wer da alles ne Grenze hat,Russland (Großmacht!),die Osmanen (Großmacht!),Piamont welche immer verbündet sind mit Frankreich(Großmacht!) und dann nach 1866 auch noch Preussen/Deutschland(zu 80% meist,na was wohl Großmacht!)
Da kann ich nur sagen,danke :rot:

Edle Herr,ist möchte ausdrücklich sagen das Vic. ein tolles Spiel ist,doch es gibt meiner Meinung nach einiges zu verbessern.
Wen ihr dies auch so seht oder auch nicht bin ich auf euere Meinungen gespannt.

Euer,euch grüßender

the general
19.01.04, 13:58
Zu Punkt 1

Ja man sollte das sozialsystem verbessern. Da stimme ich dir zu, aber was ganz wichtig ist zu dieser Zeit kamen langsam die ersten Sozialreformen, s.Preußen.

Und die richtigen Reformen gabs ja auch erst ach 1880, und da hat man ja sein Land schon so ausgebaut das es auch bezahlbar ist.

zu Punkt 2

Die Diktatur leitet sich von der Monarchie ab und alle Staaten wandeln sich zwangsläufig zur Demokratie, das ist eine unaufhaltsame Entwicklung. Wenn man nach einem bekannten Autoren geht, dessen Name mir im moment nicht einfällt, aber dessen These durchaus plausibel ist.

zu Punkt 3

Geb ich dir recht

zu Punkt 4

Was ist daran unreal? Dein Volk soll ja bestimmen und nicht du.

zu Punkt 5

Stimmt die BB-Kriege gehen einen auf den Sack, aber es gibt durchaus Möglichkeiten diese BB Kriege ein für alle mal zu beenden. Mal abgesehen davon dass das Osmanische Reich für Österreich keine wirkliche Gefahr ist und Sardinien erst gar nicht.

Elvis
19.01.04, 14:07
Punkt 2.
Wieso unterscheidet man Demokratie und Konstituele Monarchie.
Es sollte da doch besser eine Möglichkeit geben selber zu entscheiden ob nun ein gewählter Presidenten oder ein Monarch dem Land vorsteht.Denn eigentlich ist es das selbe,siehe England,Schweden usw. heutzutage.


Also zumindest in diesem Punkt, möchte ich euch energisch wiedersprechen.
Es besteht ein Himmelweiter unterschied zwischen einer Konstitutionelen Monarchie und einer Demokratie. Ihr schränkt euer Missverständnis insofern schon selber ein, indem ihr "heutzutage" schreibt.

Es war aber im 19. Jahrhundert ein großer Unterschied, ob ihr eine Demokratie seid oder eine Konstitutionelle Monarchie. Ein konstitutionelle Monarchie bedeutet nichts anderes als eine Monarchie, in der der Monarch an eine Verfassung gebunden ist. Das ist also schon mal der Unterschied zum Absolutismus.
Die Verfassung an die der Monarch gebunden ist, entscheidet nun ob die kon. Monarchie nun eher Demokratisch ist (siehe heutzutage) oder der Monarch weitgehend alle Rechte behält (wie im 19.Jahrhundert, wo die Verfassung z.B. manchmal nur bestimmte das ein Parlament den Haushalt verabschieden muss, dieses Parlament konnte dann aber einfach vom Monarchen aufgelöst werden).
Ihr seht es kommt auf die Form der k. Monarchie an. Zum Zeitpunkt von Victoria hat diese Unterscheidung auf jeden Fall ihre Berechtigung. Oder kann die Englische Königin heutzutage einfach aus Lust und Laune Kriege erklären oder Parteien verbieten?

Joseph I
19.01.04, 14:25
Edler Elvis

Natülich gebe ich euch Recht mit euerem Komentar.
Doch ist ja gerade die Verfassungsfrage einer der Hauptgründe der 48 Revolten in Europa gewessen und nicht die Abschafung der Monarchie im eigentlich,dies kam erst 1918 durch den verlorenen ersten Weltkrieg.
Es mag auch sein das mein Ausdruck im obrigen Schreiben etwas unglücklich gewählt war.
Mir geht es mehr darum das es eine Art Regler geben sollte die den Übergang vom Monarchen zum Demokraten verlangsamt,da ich der Meinung bin das es nicht realistisch ist das im Spiel so gegen 1880 fast ganz Europa eine Demokratie ist.
Und davon abgesehen werde der deutsche noch der österreich-ungarische Kaiser konnten ohne Zustimmung der Reichstage den I.WK anfangen,sie bekammen diese halt bloss fast geschlossen.
Und noch heute hätte der Bundespresident das Recht den Bundestag auf zulössen und die Königin von England auch,da beide die Staatsoberhäupter ihrer Länder sind.
Daher auch meine Kretik daran das man K. Monarchie und Demokratie im Spiel so sehr trennt.


@ the General

zu Punkt 4

Was ist daran unreal? Dein Volk soll ja bestimmen und nicht du.

In der Antwort wen entschieden wurde steht aber das wir entschieden,damit würde ich aber gegen "meine" Regierung entscheiden,obwohl ich das nicht will,ich sage ja nicht das dies dann keine Folgen haben darf.

Elvis
19.01.04, 14:37
...da ich der Meinung bin das es nicht realistisch ist das im Spiel so gegen 1880 fast ganz Europa eine Demokratie ist.



Hier stimme ich euch uneingeschränkt zu. Eine intakte Monarchie zu erhalten, erscheint uns ebenfalls zu schwierig.

P.S. Herzlichen Glückwunsch zu eurer 1.000sten Post :prost:

Steinwallen
19.01.04, 15:17
Und davon abgesehen werde der deutsche noch der österreich-ungarische Kaiser konnten ohne Zustimmung der Reichstage den I.WK anfangen,sie bekammen diese halt bloss fast geschlossen.

Nun ja, das ist nicht ganz richtig. Der Reichstag musste den Kriegskrediten zustimmen. Die Kriegserklärung selbst, überhaupt jegliche Außenpolitik war Sache des Kaisers.
Ansonsten gebe ich euch aber im Grundsatz Recht, es sollte einfacher sein mit einer konstitutionellen Monarchie die Zeiten zu überstehen. Ab einem gewissen Bewußtseinsgrad wird es fast unmöglich, Pluralität und damit Militanz unten zu halten.

Steiner
19.01.04, 16:04
Auch ich möchte das Spiel als König von Preussen beenden, und (binn auch zuversichtlicg, das dies eines Tages möglich sein wird)

Bis dahin einige Hintergrundinformationen zur Monarchie im allgemeinen und zur deutschen insbesondere:

Definition der Monarchie
(griechisch "Einzelherrschaft")

politische Herrschaftsform, in der ein Einzelner auf Grund besonderer Vorrechte oder besonderer Fähigkeiten unverletzbar herrscht. Im Gegensatz zur Diktatur ist die Monarchie nicht ihrem Wesen nach ungesetzliche Willkür bzw. Gewaltherrschaft.

Nach ihrer Rechtsform lässt sich zwischen Erbmonarchie, in der die Erbfolge nach einer Ordnung innerhalb einer Familie (Dynastie) festgelegt ist, und Wahlmonarchie, in welcher der Herrscher von einer Adelsgruppe frei gewählt wird, unterscheiden. Nach dem Umfang der rechtlichen Verfügung des Monarchen über die Staatsgewalt sind zwischen absoluter Monarchie (der Monarch verfügt über die volle Staatsgewalt, Absolutismus) und beschränkter Monarchie (parlamentarische Monarchie, konstitutionelle Monarchie, ständische Monarchie) zu unterscheiden.

Parlamentarische Monarchie: Der Monarch ist an den Volkswillen gebunden und nicht mehr frei in der Ernennung und Entlassung von Regierungen.

Konstitutionelle Monarchie: Der Monarch ist oberstes Staatsorgan; die Ausübung der Macht wird beschränkt durch den in der Verfassung formulierten Einfluss der Volksvertretung.

Historischer Überblick
Die geschichtliche Entwicklung hat von der absoluten Monarchie zur konstitutionellen geführt (19. Jahrhundert). Jedenfalls weist in den heutigen europäischen Monarchien die Rechtsstellung des Monarchen, kaum mehr Unterschiede gegenüber derjenigen eines republikanischen Staatspräsidenten auf. Im System der modernen Staaten erscheint die Monarchie nur noch der Staatsrepräsentanz, d. h. der Gestaltung der Staatsspitze. Die europäischen Monarchien haben wie die Republiken eine demokratische Ordnung, mithin bilden Monarchie und Demokratie keine Gegensätze mehr. Wenn dennoch an der Monarchie festgehalten wird, so in der Überzeugung, dass die Krone ein über den Parteiauseinandersetzungen stehender neutraler Pol sein und damit zur Staatsintegration beitragen kann. Die Monarchie hat sich in Europa gerade dort erhalten, wo der demokratischen Entwicklung kein Widerstand entgegengesetzt wurde.

Vor- und Nachteile der Monarchie
Die Auswirkungen für die Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur, Familie, Kindern, Zufriedenheit unter den Bürgern usw. hing bzw. hängte in der Vergangenheit sehr stark von dem jeweiligen Monarchen ab! Entscheidend ist und wahr, ob der Monarch klug und weise oder eher als Tyrann, Despot und korrupt das Land regierte!

Das Kaiserreich (1871-1918)

Mit feierlichen Worten sprach der frischgebackene Deutsche Kaiser Wilhelm I. am 21. März 1871 im Weißen Saal seines Berliner Stadtschlosses zu den Abgeordneten des kürzlich gewählten Reichstags. In seiner Thronrede pries er das Erreichte: "die Einheit und deren organische Gestaltung, die Sicherung unserer Grenzen, die Unabhängigkeit unserer nationalen Rechtsentwicklung.“ Der Kaiser versicherte, daß der Geist des deutschen Volkes, nicht zuletzt auch seine Verfassung, das neue Reich „inmitten seiner Erfolge vor jeder Versuchung zum Mißbrauch seiner durch die Einigung gewonnenen Kraft“ bewahren werde. Deutschland, so verkündete Wilhelm I., werde fortan „ein zuverlässiger Bürge des europäischen Friedens“ sein. Er wies auch auf die Aufgaben hin, vor denen der Reichstag stand. Insbesondere ging es darum, dem Reich eine Verfassung zu geben.

Das Parlament sollte diese freilich nicht etwa ausarbeiten. Vielmehr sollte es lediglich die Verfassung des Norddeutschen Bundes vom Jahre 1867 (die auf einem Entwurf Otto von Bismarcks basierte) „redigieren“ und dabei die Verträge, die im Herbst 1870 mit den süddeutschen Staaten geschlossen worden waren, einarbeiten. Nach einigen Auseinandersetzungen nahm der Reichstag die Verfassung am 14. April 1871 mit großer Mehrheit an, am 4. Mai trat sie in Kraft.

Das neue deutsche Kaiserreich war laut dieser Verfassung ein Bundesstaat, der die Königreiche Preußen, Bayern, Sachsen und Württemberg, die Großherzogtümer Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg und Sachsen-Weimar, die Herzogtümer Anhalt, Braunschweig, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha und Sachsen-Meiningen, die Fürstentümer Lippe, Reuß ältere Linie, Reuß jüngere Linie, Schaumburg-Lippe, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen und Waldeck sowie die Freien Städte Bremen, Hamburg und Lübeck, dazu das sogenannte Reichsland Elsaß-Lothringen umfaßte. Mehr als 60 Prozent der Einwohner des Reiches lebten im Bundesstaat Preußen.

Kaiser - Reichstag - Bundesrat - Reichskanzler

Die Verfassung von 1871 kannte vier Reichsorgane: den Kaiser, den Reichstag, den Bundesrat und den Reichskanzler. Der Kaiser vertrat das Reich nach außen und entschied über Krieg und Frieden. Den Reichskanzler konnte er berufen und entlassen, ohne dabei auf die anderen Reichsorgane Rücksicht zu nehmen. In der Innenpolitik und im Verhältnis zu den anderen Bundesstaaten verfügte er nur über viel geringere Rechte und war faktisch eine Art Bundespräsident. Im Band 4 von „Brockhaus’ Konversations-Lexikon“ aus dem Jahr 1901 stand denn auch zu lesen: „Deutscher Kaiser, der Name, unter dem seit 1871 der König von Preußen im Deutschen Reich die Rechte eines Bundespräsidenten ausübt.“

Der Kaiser konnte der Armee (das bayerische Kontingent ausgenommen) Befehle erteilen, und er konnte dem Reichskanzler dienstliche Anweisungen geben. Ansonsten aber waren alle seine Anordnungen nur dann gültig, wenn sie auch vom Reichskanzler unterschrieben (gegengezeichnet) waren. Der Kaiser besaß das Recht, den Reichstag und den Bundesrat einzuberufen und zu schließen. Gemeinsam mit dem Bundesrat konnte er den Reichstag auflösen.

Auf die Gesetzgebung hatte der Kaiser nur einen minimalen Einfluß. Laut Verfassung hatte er die von Reichstag und Bundesrat beschlossenen Gesetze lediglich zu „vollziehen“ (das heißt, auszufertigen und zu verkünden). Ein Vetorecht besaß er nicht. Freilich war die reale innenpolitische Macht des Kaisers doch größer, als die Buchstaben der Verfassung besagten. Da er gleichzeitig König von Preußen war, konnte er das Gewicht dieses dominierenden Bundesstaates in die Waagschale werfen. Auch stärkte die allmähliche Erweiterung der Kompetenzen des Reiches die Position des Reichsoberhaupts.

Der Reichstag besaß nicht sehr viel Macht. Er hatte keinen Einfluß auf die Ernennung des Reichskanzlers. Kaiser und Bundesrat verfügten gemeinsam über das Recht, den Reichstag aufzulösen. Die wichtigste Zuständigkeit des Reichstags bestand darin, daß er gemeinsam mit dem Bundesrat die Budgetgewalt besaß. Ohne die Zustimmung des Reichstags konnte der Staatshaushalt des Reiches nicht verabschiedet werden. Der Reichstag wurde nach dem allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrecht gewählt - dem fortschrittlichsten Wahlsystem, das es damals in Europa gab. Dieses Wahlrecht hat dann in den folgenden Jahrzehnten die großen Wahlerfolge der Sozialdemokratie ermöglicht.

Die Reichstagsabgeordneten (zunächst 382, seit 1873 dann 397) wurden auf drei Jahre, seit 1888 auf fünf Jahre gewählt (von den Männern über 25 Jahre). Bismarck hatte darauf bestanden, daß die Abgeordneten keine Diäten erhielten, und er hat sich später stur geweigert, daran etwas zu ändern. Der „eiserne Kanzler“ wollte verhindern, daß sich eine Schicht von Berufsparlamentariern entwickelte. Das war aber eine Illusion. Wohl gab es etliche Abgeordnete, die der Oberschicht angehörten und finanziell unabhängig waren. In wachsender Anzahl gelangten aber auch Abgeordnete ins Parlament, die weniger gut situiert waren. Diese wurden de facto von Parteien und Verbänden bezahlt. Das Diätenverbot war damit durchbrochen. Erst im Jahre 1906 zog die Reichsregierung daraus die Konsequenzen und brachte im Reichstag ein entsprechendes verfassungsänderndes Gesetz durch. Seitdem erhielten die Abgeordneten jährlich 3.000 Mark Aufwandsentschädigung (zum Vergleich: ein Facharbeiter verdiente um die Jahrhundertwende im Durchschnitt im Jahr 1.000 Mark). Für jeden versäumten Sitzungstag wurden den Abgeordneten 20 Mark abgezogen.

Die Einteilung der Reichstagswahlkreise blieb bis zum Ende der Kaiserzeit unverändert, was zu immer größeren Ungerechtigkeiten führte. Schließlich entsandten die 46.500 Einwohner von Schaumburg-Lippe einen Abgeordneten in den Reichstag und die 1,3 Millionen Einwohner von Teltow-Charlottenburg auch nur einen.

Der Bundesrat faßte seine Beschlüsse geheim. Der Reichstag hingegen tagte öffentlich, und über seine Debatten wurde in der Presse ausführlich berichtet. Schon deshalb erlangte er für das öffentliche Bewußtsein eine größere Bedeutung als der Bundesrat. Neben dem Kaiser wurde er so mehr und mehr „Symbol und Forum der Nation“ (Hans-Peter Ullmann).

Oberstes Organ des Reiches war laut Verfassung der Bundesrat. Dieses Gremium bestand aus 58 Mitgliedern, die nicht gewählt, sondern von den Regierungen der Bundesstaaten ernannt wurden. Vom Reichstag beschlossene Gesetze wurden nur dann rechtskräftig, wenn sie vom Bundesrat bestätigt worden waren. Der Bundesrat war allein für die Durchführungsbestimmungen der Reichsgesetze zuständig. Eine Kriegserklärung durch den Kaiser mußte vom Bundesrat genehmigt werden. Preußen besaß im Bundesrat lediglich 17 Stimmen, hatte aber nie Schwierigkeiten, zusammen mit anderen Bundesstaaten eine Mehrheit zu bilden.

Die Schlüsselfigur im politischen System des Kaiserreiches war der Reichskanzler. Er mußte sich nicht dem Reichstag, sondern lediglich dem Kaiser gegenüber verantworten. Dessen Regierungsakte wiederum waren nur dann gültig, wenn der Kanzler sie gegengezeichnet hatte. Da der Reichskanzler gleichzeitig als preußischer Ministerpräsident fungierte und den Vorsitz im Bundesrat innehatte, besaß er viel politischen Spielraum. Er war der Mittler zwischen Kaiser, Reichstag und Bundesrat und koordinierte die Politik des Reiches mit der Preußens.

Bundesstaaten - Parteien - Wahlen - Militär

Die staatlichen Aufgaben waren zwischen Reich und Bundesstaaten wie folgt aufgeteilt: Die gesamte Verwaltung, Justiz, Bildung und Kultur war Sache der Bundesstaaten. Das Reich war in erster Linie für Außenpolitik und Militär zuständig, des weiteren für Wirtschaft, Recht, Soziales, Verkehr, Handel und Kommunikation; Aufgaben, deren Bedeutung rasch zunahm.

Das Kaiserreich war stark obrigkeitlich geprägt und doch gleichzeitig in begrenztem Umfang ein Rechtsstaat. Zwar wendeten besonders in Preußen und Sachsen die Staatsorgane das geltende Recht gegenüber der Arbeiterbewegung sowie gegenüber den polnischen Vereinen oft restriktiv an. Wenn ihr Handeln durch Gesetze aber nicht mehr gedeckt war, dann griff etwa in Preußen das Oberverwaltungsgericht ein, hob gesetzwidrige Entscheidungen auf und belegte die verantwortlichen Staatsorgane - bis zu den mächtigen Oberpräsidenten hinauf - mit Geldstrafen.

Die politischen Parteien wurden in der Verfassung überhaupt nicht erwähnt. Es gab auch keine Parteiengesetzgebung, sondern lediglich ein Vereinsrecht (obendrein nur auf Länderebene). Erst im Jahre 1908 wurde das Vereins- und Versammlungsrecht durch das Reichsvereinsgesetz einheitlich geregelt. Jetzt endlich wurde es den Frauen erlaubt, sich politisch zu betätigen und sich Parteien anzuschließen. Mochte die Verfassung die Parteien auch ignorieren, so spielten sie doch im politischen System des Kaiserreiches eine stetig wachsende Rolle. Vom Anfang an bestand ein Fünfparteiensystem (wobei die Konservativen und die Linksliberalen jeweils als eine Partei betrachtet wurden).

Die Deutschkonservative Partei vertrat in erster Linie die Interessen der adligen protestantischen Großgrundbesitzer in Ostelbien und verteidigte zäh deren wirtschaftliche und politische Machtstellung. Sie übte in Preußen auf allen Ebenen der Verwaltung einen starken Einfluß aus.

Die Nationalliberale Partei war die Partei des gebildeten und besitzenden Bürgertums. Unter Bismarck war sie bis 1879 und von 1887 bis 1890 faktisch Regierungspartei. Die Nationalliberalen unterstützten seit den 1890er Jahren energisch die imperialistische „Weltpolitik“ und Flottenrüstung der Reichsregierung.

Die Freikonservative bzw. Reichs- und freikonservative Partei nahm eine Mittelstellung zwischen den Deutschkonservativen und den Nationalliberalen ein. Unter ihren Abgeordneten dominierten adlige Großgrundbesitzer und Schwerindustrielle. Aus ihren Reihen gingen zahlreiche Minister und Diplomaten hervor.

Die Zentrumspartei suchte die Interessen des katholischen Bevölkerungsteils zu vertreten und wurde von der großen Mehrzahl der Katholiken gewählt. In ihr gab es konservative, liberale und demokratische Strömungen. Bismarck hat sie in den 70er Jahren während des sog. Kulturkampfes heftig, aber erfolglos bekämpft. In den 90er Jahren wurde das Zentrum faktisch Regierungspartei.

Die Linksliberalen (die sich selbst Freisinnige nannten) vertraten Teile des Bürgertums und der „alten“ Mittelschichten (Handwerker und Kleinhändler). Sie waren in zwei bzw. drei Parteien gespalten und vereinigten sich erst 1910 zur Fortschrittlichen Volkspartei. Die Linksliberalen standen innenpolitisch gegenüber Bismarck und bis 1906 auch gegenüber dessen Nachfolgern in Opposition.

Die Sozialdemokratie wurde hauptsächlich von protestantischen Arbeitern gewählt (während die katholischen Arbeiter ihre Stimmen überwiegend dem Zentrum gaben). Die Partei hielt an ihrem marxistischen Programm fest. Ihre praktische Politik aber war seit der Jahrhundertwende darauf gerichtet, im Rahmen der bestehenden Ordnung soziale und politische Reformen durchzusetzen.

Auch die Linksliberalen und Teile der Nationalliberalen und des Zentrums waren bestrebt, den Einfluß der konservativen Machtelite zurückzudrängen und das politische System zu modernisieren. Friedrich Naumann, seit 1907 freisinniger Reichstagsabgeordneter, forderte, zur Durchsetzung dieser Ziele ein Bündnis „von Bassermann bis Bebel“ zu schließen (Ernst Bassermann war seit 1905 Vorsitzender der Nationalliberalen Partei).

Die Reichskanzler waren insbesondere wegen des Staatshaushaltes darauf angewiesen, sich im Reichstag eine Mehrheit zu sichern. Die Nachfolger Bismarcks stützten sich bis zum Jahre 1906 auf die beiden konservativen Parteien und das Zentrum. Reichskanzler Bernhard von Bülow regierte dann 1907 bis 1909 mit dem „Bülow-Block“, der aus Deutschkonservativen, Freikonservativen, Nationalliberalen und Linksliberalen bestand.

Der politische Einfluß des Reichstages wuchs zwar allmählich, doch von der politischen Macht wurde er weiterhin ferngehalten. Ende 1913 verdeutlichte die sogenannte Zabern-Affäre (bei der es um Übergriffe des Militärs in Elsaß-Lothringen ging) die realen Machtverhältnisse. Der Reichstag sprach Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg mit 293 zu 54 Stimmen eine Mißbilligung aus. Doch der Kanzler mußte keineswegs zurücktreten, da er ja laut Verfassung nur vom Vertrauen des Kaisers abhängig war. Gleichzeitig ließ die Affäre erkennen, wie schwach die Position der Reichsregierung gegenüber der Militärführung war.

Zu dieser Zeit waren in Deutschland tiefgreifende sozialstrukturelle Wandlungen im Gange. So stieg allein zwischen 1890 und 1914 der Anteil der Beschäftigten in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen von 56 Prozent auf 64, während der Anteil der in der Landwirtschaft Beschäftigten von 44 Prozent auf 36 sank. Die Politisierung der Bevölkerung nahm stark zu. So stieg die Wahlbeteiligung bei den Reichstagswahlen von 51 Prozent im Jahre 1871 auf 84,9 Prozent im Jahre 1912.

Von diesen Veränderungen hat die Sozialdemokratie aufs stärkste profitiert. Zwischen 1890 und 1912 konnte sie fast zwei Drittel des gesamten Zuwachses an Wählerstimmen auf sich vereinigen.

Während der Reichstag nach dem allgemeinen gleichen und direkten Wahlrecht gewählt wurde, galt für das preußische Abgeordnetenhaus von 1849 bis 1918 das zutiefst undemokratische Dreiklassenwahlrecht. Es funktionierte so: Die wahlberechtigten Männer wurden nach ihrer Steuerleistung (und damit letztlich nach ihrem Vermögen) in drei Wahlklassen eingeteilt. 1908 zählten in Preußen 3,8 Prozent der Stimmberechtigten zur ersten, 13,9 Prozent zur zweiten und 82,3 Prozent zur dritten Wahlklasse. Jede Abteilung bestimmte die gleiche Anzahl von Wahlmännern, die dann in einem zweiten Wahlgang die Abgeordneten wählten. Es entschied also -um bei den Zahlen von 1908 zu bleiben - ein knappes Fünftel der Wähler über zwei Drittel der Wahlmänner und damit der Abgeordneten. Im Jahre 1908 benötigte ein sozialdemokratischer Kandidat im Durchschnitt 85 503 Stimmen, um ins Abgeordnetenhaus gewählt zu werden. Den Freikonservativen und Deutschkonservativen genügten jeweils 1 060 bzw. 2 334 Stimmen. Das sicherte den Konservativen bequeme Mehrheiten.

Neben den Parteien spielten seit den 90er Jahren Interessenverbände eine beträchtliche Rolle. Der Bund der Landwirte vertrat erfolgreich die Interessen der Großgrundbesitzer, während viele der Unternehmer im eher konservativ orientierten Centralverband deutscher Industrieller oder in dem liberal orientierten Bund der Industriellen organisiert waren. Es entstanden mehrere „nationale“ Verbände, so der Alldeutsche Verband, der Deutsche Flottenverein (der seit 1908 mehr als eine Million Mitglieder zählte), der Deutsche Ostmarkenverein, die Deutsche Kolonialgesellschaft und der Reichsverband gegen die Sozialdemokratie. Während die Kolonialgesellschaft und zumeist auch der Flottenverein regierungsnah waren, profilierte der Alldeutsche Verband sich als „nationale Opposition“ und kritisierte die Politik der Reichsregierung von rechts her.

Eine unheilvolle Belastung für die Zukunft bestand darin, daß das Militär weitgehend außerhalb der Verfassung stand und faktisch keiner parlamentarischen Kontrolle unterlag. Der Kaiser hatte die Kommandogewalt über Heer und Marine. Neben dem preußischen Kontingent des Heeres gab es noch die Kontingente Bayerns, Sachsens und Württembergs mit eigenen Uniformen und eigener Militärverwaltung. Die Truppenteile aller kleineren Bundesstaaten waren in das preußische Kontingent eingegliedert. Das preußische Kriegsministerium sorgte für eine einheitliche Ausbildung und Bewaffnung sämtlicher Kontingente. Da sein Ministerium keine Reichsinstitution war, mußte der preußische Kriegsminister sich nicht gegenüber dem Reichstag verantworten. Die Militärführung besaß nicht nur enormen Einfluß innerhalb des politischen Systems, sondern wirkte auch stark auf die Gesellschaft ein und betrieb erfolgreich deren Militarisierung. Im Juli 1914 fällte ein kleiner Personenkreis - der Kaiser, der Reichskanzler nebst einigen Mitarbeitern, die ranghöchsten Militärs - jene Entscheidungen, die in die Katastrophe des Ersten Weltkrieges einmündeten.

Krise und Untergang des Kaiserreiches

Die Verfassung von 1871 blieb bis zum Jahre 1918 unverändert in Kraft. Obwohl sich staatsrechtlich nichts änderte, verschoben sich allmählich die politischen Gewichte - vom Bundesrat hin zum Reichstag, von Preußen hin zum Reich. Gerade die kostspielige und hochgefährliche Flottenrüstung, die 1898 begann, zwang die Reichsregierung, sich mit dem Reichstag zu arrangieren und mit ihm politische Geschäfte zu machen.

Die komplizierte Verfassungskonstruktion des Kaiserreiches, die ganz auf den Reichskanzler zugeschnitten war, erwies sich mehr und mehr als problematisch. Sie hatte zu Lebzeiten Kaiser Wilhelms I. funktioniert, der von seiner Machtfülle kaum Gebrauch machte und seinem Kanzler freie Hand ließ. Sie funktionierte unter Wilhelm II. immer weniger. Dieser Monarch wollte sein "eigener Kanzler" sein und strebte gar ein "persönliches Regiment" (eine Art Selbstherrschaft) an. Er war aber nicht bereit, die dazu erforderliche Regierungsarbeit zu leisten. Obendrein besaß Wilhelm II. ein sehr kompliziertes Naturell. In seiner langen Regierungszeit (1888-1918) war es für den jeweiligen Reichskanzler eine Existenzfrage, mit dem Kaiser persönlich gut zurechtzukommen. Keinem der Kanzler ist das so gut gelungen wie Bernhard von Bülow. Mehrere Jahre lang hat Bülow den Kaiser durch eine Kombination von Schmeicheleien und vorsichtiger Beharrlichkeit unauffällig gelenkt. Im Jahr 1908 gab Wilhelm II. dann der englischen Zeitung "Daily Telegraph" ein Interview, das in Großbritannien und in Deutschland mit Empörung aufgenommen wurde. Bülow distanzierte sich im Reichstag von den Äußerungen des Kaisers. Wilhelm II. faßte nun einen tiefen Haß gegen den Kanzler und entließ ihn bei erster Gelegenheit.

Erst Ende Oktober 1918, im Angesicht der drohenden militärischen Niederlage, entschloß man sich in den regierenden Kreisen zu einer tiefgreifenden Reform der Reichsverfassung. Das Recht, Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, wurde dem Kaiser entzogen und Bundesrat und Reichstag übertragen. Die Amtsführung des Reichskanzlers wurde nun vom Vertrauen des Reichstages abhängig gemacht. Fortan konnte das Parlament den Kanzler durch ein Mißtrauensvotum zum Rücktritt zwingen. Diese und einige weitere Veränderungen bedeuteten für das Deutsche Reich den Übergang zum parlamentarischen Regierungssystem. Zu dieser Zeit war aber bereits alles zu spät. Zwei Wochen darauf setzte die Novemberrevolution dem Kaiserreich ein Ende.

Während des Krieges hatten keine Neuwahlen zum Reichstag stattgefunden, sondern der 1912 gewählte Reichstag hat bis 1918 unverändert getagt. Im Jahre 1917 bildete sich jene neue Mehrheit aus Sozialdemokratie, Zentrum und Linksliberalen, die rechnerisch seit 1912 möglich war. Die neue Mehrheit konnte zwar nicht die Regierung stürzen. Doch sie markierte in einigen wichtigen Fragen Alternativen zu dem unheilvollen Kurs, den die Reichsregierung im Schlepptau der 3. Obersten Heeresleitung verfolgte. Im Juli 1917 stellte sie der Wahnidee eines „Siegfriedens“ die Forderung entgegen, mit den Kriegsgegnern einen Verständigungsfrieden ohne Annexionen und Kontributionen zu schließen. 1918/19 schufen SPD, Zentrum und Linksliberale dann das Fundament der Weimarer Demokratie.

Dommolus magnus
20.01.04, 19:05
Es scheint, dass einige Demokratie und Republik gleichsetzen. Demokratien können aber sehr wohl auch Konstitutionelle Monarchien sein, wie Großbrittanien, Belgien etc. pp.
Wenn bei Victoria nun Demokratie als Regierungsform angegeben ist, so muss das nicht Republik bedeuten. Wenn ihr durch Reformen zu einer Demokratie gekommen seid, muss das nicht heissen, dass ihr den Monarchen abgeschafft habt, bloß das er nichts mehr zu sagen hat.

Ich stimme aber zu, dass es möglich sein sollte, die K. Monarchie bis Spielende zu behalten.
Vielleicht solltet ihr mehr Kulturtechs erforschen, es gibt einige Erfindungen die die Pluralität senken.

Oliver Guinnes
20.01.04, 20:36
Dies mag noch dadurch verkompliziert werden, dass in den meisten Länder Verfassung(stext) und Verfassungswirklichkeit auseinanderfallen. So kann ein Land auf dem Papier eine konstitutionelle Monarchie sein, aber in der Verfassungspraxis sind die Rechte des Monarchen schon lange erloschen (und eine Widerbeanspruchung wären das Ende des selbigen). Dies gilt im Prinzip für das Vereinigte Königreich, nur dass die nicht mal eine geschriebene Verfassung haben. Aber Elisabeth ist nichts weiter als ein Grüßoma, die gelegentlich Reden verlesen darf, die Blairs Büro geschrieben hat.

In Belgien ist der König für einen Tag abgedankt um nicht ein Abtreibungsgesetz ratifizieren zu müssen, das er auf Grund seiner religiösen Überzeugungen ablehnte. Ein Ablehnen des Gesetzes war nie eine ernsthafte Überlegung, es ging nur darum wie er vermeiden konnte die Unterschrift darunter zu setzen. Daher ist Belgien, wie all die anderen europäischen Länder, eine Demokratie, trotz monarischen Staatsoberhaupt.

:gluck:

Sytass
20.01.04, 20:43
Um den Unterschied Demokratie - konst. Monarchie im Spiel nochmal zu verdeutlichen:

Das heutige Großbritannien wäre in der Vic-Welt eine Demokratie. Warum? Weil der Monarch zu 95% nur noch repräsentative Aufgaben hat (ähnlich unserem Bundespräsidenten). In der Vic-Welt hat der Monarch noch das Sagen. Wie Elvis sagte, ist er an eine Verfassung gebunden, und meist gibt es ein Parlament, aber ob das unbedingt den Ton angibt, sei dahingestellt. Das Kaiserreich 1871 - 1918 ist ein gutes Beispiel hierfür. Elvis hat das eigentlich ganz gut erklärt. :)