PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Half-Life 2 nur 30 Tage spielbar



TheEvilForce
01.12.04, 02:28
Ihr solltet euch das mal durchlesen...
Quelle - Gamezone (http://www.gamezone.de/kolumne_detail.asp?kid=48&rand=2711125012)
Als ich das gelesen habe, war ich vollkommen geschockt, was sich Valve da rausnimmt... Ich persönlich werde einen Valve-Boykott starten... Denn das ist für jeden ehrlichen Kunden ein Schlag ins Gesicht...

suo
01.12.04, 07:15
So nen Zeugs spiel ich eh nicht. Solange Paradox nicht auf solche komischen Ideen kommt solls mir egal sein.

Von Krüscher
01.12.04, 07:55
Ach bitte, was für eine nette Panikmache... :rolleyes:

Ich weiß nicht genau, ob ich es schon 30 Tage lang hab, aber ich gebe dann bescheid, wenn ich plötzlich nicht mehr spielen darf... ;)

Und der Punkt mit dem "verbotenen" Wiederverkauf ist lächerlich. Das möchte ich sehen, wie mich Valve daran hindern will, das Spiel wieder zu verkaufen. Ich schick denen mal unser BGB... :D

Melniboner
01.12.04, 07:59
Und der Punkt mit dem "verbotenen" Wiederverkauf ist lächerlich. Das möchte ich sehen, wie mich Valve daran hindern will, das Spiel wieder zu verkaufen. Ich schick denen mal unser BGB...
+++++
Da hat Valve wirklich verdammt schlechte Karten in Deutschland.

Steiner
01.12.04, 08:09
So wie ich es verstanden habe steht das in den Nutzungsbedingungen so drin. Ob Valve davon gebrauch macht steht auf einem anderen Blatt. Aber frech (eine härtere Ausdrucksweise verkneife ich mir mal) ist es trotzdem.

Schade / schlimm ist es trotzdem, ich wage zu prophezeien, das so die Zukunft aussehen wir. Die werden Millionen von dem Zeug verkaufen trotz dieses „Geschäftsgebaren“. Andere Firmen sehen den Erfolg und viele werden es nachmachen. Natürlich kann nicht jeder sein eigenes Stream aufbauen – (oder doch?) aber es wird Firmen geben die so was als „Service“ für kleine Entwickler anbieten werden. So wie es jetzt Publisher gibt, die den Vertrieb machen, wird es Firmen geben, die die Abwicklung der Onlineregistrierung übernehmen. :motz:

von Holstein
01.12.04, 09:39
Ein guter Artikel.

Und ein unverschämtes Verhalten von Valve !

Immerhin ist Half Life ein Vollpreisspiel. Als Käufer sollte man doch erwarten dürfen, dass für 50 $ das erworbene Produkt nun vollständig in sein Eigentum übergegangen ist und man nicht irgendwann mal einen undefinierten Nachschlag leisten muss um weiterspielen zu dürfen.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass sich dieses verräterische Verkaufsmodell durchsetzen wird. :rot:

TheEvilForce
01.12.04, 12:34
Nunja Valve hatte ja schon mehrfach gerichtlichen Streit mit seinem Publisher Vivendi und wegen der Sache mit der evtl. Bezahlung nach 30 Tagen (die sich Valve vorbehält) waren die Reaktionen bei Vivendi sehr heftig... Die kamen sich nämlich auch ein wenig hintergangen vor...

Zum Abschluss noch ein Zitat aus der Gegenkolumne eines Fanboy von HLPortal.de


Und das wegen den lächerlichen Daten von einem Haufen Counter-Strike Kiddies? Ich sehe da keinen Sinn drin. Zusammen mit den beledigenden Äußerungen gegen die USA, die uns immerhin von der Nazi-Diktatur befreit haben wofür hundertausende von Gis ihr Leben gaben, disqualifiziert sich der Gamezone.de Artikel eigentlich selbst und ist die ganze verdammte Aufregung und Arbeit für diese Kolumne nicht wert.

Der ganze Gehalt dieser Gegenkolumne ist nicht wesentlich höher, leider...

[B@W] Abominus
01.12.04, 12:45
Mir ist zu Ohren gekommen, daß wenn ich mir das Spiel legal kaufe, und installieren will, mein Rechner aber nicht mit dem Netz verbunden ist, ich es noch nicht mal im SP spielen kann?

Vargr
01.12.04, 13:12
Da sieht man mal wieder, wie gefährlich Medien sein können.

Interessant finde ich vorallem die zusammenhangslose Anspielung auf Amerika :D Meiner Meinung nach kann man den Autor nicht wirklich ernst nehmen. Die Gegenkolumne hat allerdings auch eine merkwürdige Ausdrucksweise :)

YesNoCancel
01.12.04, 13:17
Abominus']Mir ist zu Ohren gekommen, daß wenn ich mir das Spiel legal kaufe, und installieren will, mein Rechner aber nicht mit dem Netz verbunden ist, ich es noch nicht mal im SP spielen kann?

Da haben eure Ohren richtig vernommen, wie bei WindowsXP benötigt HL² zum laufen eine Verbindung zum Internet, ohne Internet > keine Freischaltung > auch kein SP. So die bittere Wahrheit.

Arminus
01.12.04, 13:25
Wenn davon nichts auf der Verpackung steht, fordert das Geld zurück. Vertragsbedingungen, die erst nach Abschluß des Vertrags bekann werden, sind äußerst fragwürdig und im Zweifel nicht rechstkräftig.

Ruprecht I.
01.12.04, 13:30
Vertragsbedingungen, die erst nach Abschluß des Vertrags bekann werden, sind äußerst fragwürdig und im Zweifel nicht rechstkräftig.
Wie auch der größte Teil der 'Nutzungsbestimmungen', mit denen man bei Installation aller Programme zugemüllt wird. Kann man getrost wegklicken, ist Schmonzes. Wenn dieser 30-Tage-Quatsch tatsächlich so durchgezogen wird: Geld zurück, Dreck zurück!

Arminus
01.12.04, 13:51
Gäb's vielleicht noch ne andere Möglichkeit Valve anzupissen? Eine Anklage wegen unlautbaren Methoden oder sowas dreckiges? :^^:

Ruprecht I.
01.12.04, 13:58
Strafanzeige wegen Betrugs wäre natürlich denkbar.
Aber konsequent durchgezogen, wird Valve sämtliche Einnahmen aus dem Programm in Deutschland und Ländern mit ähnlicher Rechtslage wieder verlieren. Das ist mehr Strafe, als denen schmecken dürfte.

Arminus
01.12.04, 14:00
Man sollte ihnen den Vertrieb ihrer Produkte für ein Jahr verbieten! :motz: :D

[B@W] Abominus
01.12.04, 14:16
Da haben eure Ohren richtig vernommen, wie bei WindowsXP benötigt HL² zum laufen eine Verbindung zum Internet, ohne Internet > keine Freischaltung > auch kein SP. So die bittere Wahrheit.

Ich bin glücklicher 2000 Nutzer und werde niemals umsteigen. Allein schon deshalb nicht.

Und HL² werde ich mir wahrscheinlich "erstmal" auch nicht kaufen.

Carl the Great
01.12.04, 14:58
"Valve reserves the right to change our fees or billing methods at any time and Valve will provide notice of any such change in at least thirty (30) days advance."

Wenn man das übersetzt, heißt es:
"Valve behält sich das Recht vor, unsere Gebühren und Abrechnungsmethoden jederzeit zu ändern und Valve wird jegliche solcher Änderungen mindestens dreißig (30) Tage vorher bekannt geben."
Dies bezieht sich höchstwahrscheinlich lediglich auf Steam anders ist das nicht erklärbar. Soll heißen, bei Artikeln, die in Steam zu einem bestimmten Preis angeboten werden, kann sich dieser noch ändern und das wird dann 30 Tage im Voraus bekannt gegeben.
Das Problem an solchen (leider zwangsläufig) verklausulierten Bestimmungen ist eben, dass man sie sehr leicht falsch verstehen kann. Dies lässt Juristen dann den Spielraum, den sie brauchen...

Ruprecht I.
01.12.04, 15:15
Dies lässt Juristen dann den Spielraum, den sie brauchen...
Von irgendwas muß unsereiner ja leben :D
Und in der momentan (wg der Registrierung) unguten Grundstimmung gegen Valve ist die Bereitschaft zu Mißverständnissen umso höher. Zumal das Verbot des Wiederverkaufs tatsächlich hanebüchen ist.

YesNoCancel
01.12.04, 15:36
Abominus']Ich bin glücklicher 2000 Nutzer und werde niemals umsteigen. Allein schon deshalb nicht.

Da kann man euch nur gratulieren, werter Abominus. Ich halte es in dieser Beziehung nämlich gleich! WIN2k

TheEvilForce
01.12.04, 17:51
Wenn man das übersetzt, heißt es:
"Valve behält sich das Recht vor, unsere Gebühren und Abrechnungsmethoden jederzeit zu ändern und Valve wird jegliche solcher Änderungen mindestens dreißig (30) Tage vorher bekannt geben."
Dies bezieht sich höchstwahrscheinlich lediglich auf Steam anders ist das nicht erklärbar. Soll heißen, bei Artikeln, die in Steam zu einem bestimmten Preis angeboten werden, kann sich dieser noch ändern und das wird dann 30 Tage im Voraus bekannt gegeben.
Das Problem an solchen (leider zwangsläufig) verklausulierten Bestimmungen ist eben, dass man sie sehr leicht falsch verstehen kann. Dies lässt Juristen dann den Spielraum, den sie brauchen...
HL² benötigt Steam, egal ob du es darüber erstanden hast oder es im Laden gekauft hast... Dementsprechend sind wohl alle betroffen... Selbst wenn du nur Single-Player spielen willst, hast du nur mit Internet eine Chance und Valve kann dein Spiel jederzeit deaktivieren und alle deine Valve-Spiele... Und dass Valve die Daten ausspioniert ist schon wirklich schlecht, zeigt doch der Vorfall mit dem geklauten Quellcode wie sicher die Daten bei ihnen sind... Vor allem ist das genial, dass Down- und Upload beim Aktivieren nahezu gleich sind, was sehr seltsam ist, wenn man bedenkt, dass nur dein Spiel enkodiert wird, was eigentlich vor allem Downstream für den Kunden bedeuten sollte... Da fragt man sich, was Valve da zurückschickt...

AG_Wittmann
01.12.04, 18:23
Phh, die EULAs werden eh nicht von dt. Gerichten akzeptiert, da man diese erst lesen muss, bevor man ein Produkt kauft.

Vargr
01.12.04, 18:23
HL² benötigt Steam, egal ob du es darüber erstanden hast oder es im Laden gekauft hast... Dementsprechend sind wohl alle betroffen... Selbst wenn du nur Single-Player spielen willst, hast du nur mit Internet eine Chance und Valve kann dein Spiel jederzeit deaktivieren und alle deine Valve-Spiele... Und dass Valve die Daten ausspioniert ist schon wirklich schlecht, zeigt doch der Vorfall mit dem geklauten Quellcode wie sicher die Daten bei ihnen sind... Vor allem ist das genial, dass Down- und Upload beim Aktivieren nahezu gleich sind, was sehr seltsam ist, wenn man bedenkt, dass nur dein Spiel enkodiert wird, was eigentlich vor allem Downstream für den Kunden bedeuten sollte... Da fragt man sich, was Valve da zurückschickt...


Die behalten sich wahrscheinlich das Recht vor, für Onlinespiele Geld zu verlangen. Sprich sie stellen die Server, über die Multiplayer gezockt werden kann. Das ist ne Sache, die ich für legitim halte.

[B@W] Abominus
01.12.04, 18:39
Solange sie einen Server stellen, ist das OK.

Wenn ich aber eine LAN veranstalte (privat only), oder im Clan online auf dem eigenen Server spiele, sehe ich nicht ein, Geld zu zahlen.

Hesse
01.12.04, 19:46
Ich finde es höchst bedenklich an eine Firma die Kreditkartennummer bzw. Kontonummer und persönlichen Daten zu übermitteln. Man weiß ja nichts über die Sicherheitsbestimmungen und im Falle eines Standortes in den USA sind die Datenschutzrechte geringer als in Deutschland.
Gerade wenn die Firma mit solchen dubiosen Ansagen quasi schon den Mißbrauch ankündigt. Natürlich sollte man die Aussagen des Online-Magazines auch nicht so ernst nehmen, aber ich persönlich bin bei "Zwangsdownloads" sehr vorsichtig. Wozu sollte ich mir ein Spiel kaufen, daß ich ohne eine Internetverbindung nicht einmal im Einzelspielermodus spielen kann? Klingt irgendwie nach einem Dialer für € 50!
Aber wahrscheinlich geht die Firma sowieso davon aus, daß sich das Spiel an einen Kundenkreis richtet, der hauptsächlich online spielt.

Man muß aber schon sagen, Valve geht noch einen Schritt weiter als Microsoft. Ich hoffe, das wird in Zukunft nicht Schule machen.

Von Krüscher
01.12.04, 21:33
Also Leute, kühlt erstmal eure Gemüter...

1. Ich spiele Half Life nun schon eine Weile. OFFLINE! Tatsächlich muß man sich einmalig online registrieren, das heißt, man legt einen Benutzeraccount an, welcher wohl mit dem Spiel verbunden wird, wenn man mal online zocken will. Für den Singleplayer-Modus ist es absolut wumpe, ob ich on- oder offline bin, ich bin wie gesagt die meiste Zeit offline. Man muß das Spiel also einmal online freischalten, ok, ob das nun so doll ist, darüber läßt sich streiten. Technisch gesehen kann man aber ja wohl davon ausgehen, dass eine High-End-Maschine, auf der Half Life läuft, zumindest über ein Modem verfügt und man Zugang zum Netz hat. Der geringe Prozentsatz, der tatsächlich mit seinem Rechner nicht im Stande ist, einmalig eine Online-Verbindung herzustellen, Pech gehabt, that´s business... Das dürfte dann nicht Valves Zielgruppe sein. Man kann es nunmal nicht jedem recht machen.

2. Dieser ganze Quatsch von wegen Wiederverkaufs-Verbot und 30-Tage-Klausel... Carl hat es ja schon erläutert. Da kann eine Menge abstrakte Wahrheit hereininterpretiert werden. Ich halte es für lächerlich und glaube nicht, dass Valve es so gemeint hat. Und selbst wenn, haben sie zumindest in Deutschland keine Chance, bei so etwas Recht zu bekommen.

Also immer schön locker bleiben. Ich habe bisher extremen Spaß mit HL2 gehabt und noch nicht einen negativen Fitzel gefunden. Das Spiel lief gleich von Anfang an wunderbar (es wurden bei der bösen, bösen Online-Freischaltung auch gleich Updates eingespielt), meine Firewall meckert auch nicht und offline zocken ist kein Problem. Außerdem werde ich eh bald mehr online spielen, wenn ich den Single-Player durch habe. Und noch etwas, wurde ja auch schon erwähnt. Das wird sicherlich die Zukunft sein. Nicht mehr lange, dann wird sowieso jeder PC ständig mit dem Netz verbunden sein, so auch die Spiele. Die Vorteile sind nicht von der Hand zu weisen und die Panikmache wird sich auch mit der Zeit legen. Ist doch immer so mit neuen Entwicklungen...

Das nochmal von meiner Seite.

Gruß
von Krüscher

YesNoCancel
01.12.04, 23:29
Also Leute, kühlt erstmal eure Gemüter...
Die Vorteile sind nicht von der Hand zu weisen und die Panikmache wird sich auch mit der Zeit legen. Ist doch immer so mit neuen Entwicklungen...


Die genannten Vorteile halte ich für höchst fragwürdig, werter Krüscher. Was ist, wenn Valve pleite gehen würde, was wäre, wenn Ihr euren PC neu aufgesetzt hättet und eure "Online-Registrierung" nicht funktioniert ... weil die entsprechenden Valve-Server längst nicht mehr am Netz sind ... und Ihr HL² somit nicht mehr spielen könnt.

Im Prinzip hängt Ihr nach dem Erwerb dieses Produktes vom GoodWill des eigentlichen Eigentümers ab: Und der heisst Valve. Nehmen wir an, HL³ erscheint und Valve entscheidet: HL² spielen iss nicht mehr! Und promt läuft eurer HL² dank der wunderbaren Technik nicht mehr.

Und gehen wir noch zwei, drei Schritte weiter und beziehen das auf sämtliche Software, Filme, Dokumente, welche auf eurem gekauften PC liegen. Gehören diese tatsächlich noch euch? Habt Ihr wirklich "Eigentum" erworben, oder seit Ihr nicht vielmehr Pächter von etwas, daß ich euch nie gehören wird, für das Ihr aber nicht weniger bezahlt, als Ihr es zuvor getan hattet ...

Colonization, Transport & Tycoon und ähnliche Oldies kann ich heute noch spielen, auch wenn die Entwicklerfirmen längst aufgehört haben zu existieren. Aber wird man das bei nachfolgenden Titeln auch noch sagen können?!

Ich halte das für höchst bedenklich. Die Route, welche WindowsXP eingeschlagen hat, wandert Stück für Stück weiter, bis wir komplett enteignet wurden! Und das lieber Krüscher, ist die Zukunft.

Ruprecht I.
01.12.04, 23:30
Habt Ihr wirklich "Eigentum" erworben
Nö, sowieso nicht. Nur das Nutzungsrecht.

YesNoCancel
01.12.04, 23:34
Nö, sowieso nicht. Nur das Nutzungsrecht.

Dieses Nutzungsrecht erwarb man allerdings auf unbegrenzte Zeit, insofern ist ein Vergleich von "Eigentum > Pacht" durchaus der richtige Metapher.

Arminus
01.12.04, 23:34
Euer Eigentum ist nur die Verpackung und das Material der CD...

Ruprecht I.
01.12.04, 23:38
Dieses Nutzungsrecht erwarb man allerdings auf unbegrenzte Zeit
Korrekt. Wollten nur die Begrifflichkeiten richtigstellen. Denn, wie Arminus sehr schön darstellt, ist das 'Eigentum' im Rechtssinne nur auf das körperliche Material anwendbar, nicht auf die unkörperliche Software selbst.

YesNoCancel
01.12.04, 23:40
Euer Eigentum ist nur die Verpackung und das Material der CD...

Wunderbare Welt, werter Arminus. Diese Tatsache ist mir durchaus bewusst, bei HL² werdet Ihr zukünftig auch nie mehr nutzen können, als die eben erwähnte Verpackung und die CD, deren Inhalt sperrt man freilich nach eigenem gutdünken. Aber sicherlich nicht mehr nach eurem, der nach Jahren vielleicht die alte HL² CD mal wieder auskramt und auf den unsinnigen Gedanken kommt, er können mal wieder HL² spielen.

Ob das bei der HL² jetzt direkt zutreffen mag oder nicht, aber auf das zielt es doch letztendlich ab? Stellen wir uns vor, Microsoft könne entscheiden, nicht nur den Support für Win98 abzustellen, sondern das dazugehörige Betriebssystem gleich dazu? Und dank zentral verwalteter, stets vernetzter Computer nicht mal eine Utopie. Legt es als Schwarzmalereis aus, aber ich traue der Industrie in dieser Hinsicht keinen mm, gebt ihr die Möglichkeiten und sie werden auch genutzt.

Arminus
01.12.04, 23:41
Unkörperlich? Software? Ruprecht, solche ketzerischen Worte in diesen Hallen? :nein: :nein: ;)

edit: Werter YesNoC., ich hoffe Valve fährt mit seinem aktuellen Kurs voll gegen die Wand. :teufel:

Ruprecht I.
01.12.04, 23:44
Nana, Arminus hat, wie gesagt, völlig recht, was den Begriff angeht. Was die Wirkung anbetrifft, habt (zumindest jetzt noch, wie's weitergeht wird man sehen) Ihr wiederum recht, bester YNC. Kein Grund für Streit.

[B@W] Abominus
01.12.04, 23:45
Korrekt. Wollten nur die Begrifflichkeiten richtigstellen. Denn, wie Arminus sehr schön darstellt, ist das 'Eigentum' im Rechtssinne nur auf das körperliche Material anwendbar, nicht auf die unkörperliche Software selbst.

Na, warten wir mal ab, die Gerichten haben sich auch lange Zeit gestreubt, Programme als Eigenkreation anzusehen (Patentrechtlich etc.).

Die Zukunft hat ihre Vor- und Nachteile... ach, bei Bismarck war sowieso alles besser, da wusste man, wo man "zu stehen hat" :tongue: .

Ruprecht I.
01.12.04, 23:49
Abominus']Na, warten wir mal ab, die Gerichten haben sich auch lange Zeit gestreubt, Programme als Eigenkreation anzusehen (Patentrechtlich etc.).
Das tun sie heute noch, da Programme seit jeher nicht dem Patent-, sondern dem Urheberrechtsgesetz unterliegen ;)
Mit der Auflösung der Rechte der 'Erwerber' durch die weiteren Änderungen eben dieses Gesetzes sehen Wir allerdings auch nicht mehr allzu rosig in die Zukunft...

Von Krüscher
02.12.04, 00:29
Die genannten Vorteile halte ich für höchst fragwürdig, werter Krüscher. Was ist, wenn Valve pleite gehen würde, was wäre, wenn Ihr euren PC neu aufgesetzt hättet und eure "Online-Registrierung" nicht funktioniert ... weil die entsprechenden Valve-Server längst nicht mehr am Netz sind ... und Ihr HL² somit nicht mehr spielen könnt.

Keine Angst, verehrter YesNoCancel. Auch HL2 wird sich in wenigen Jahren in einer Low-Budget-Spielesammlung wiederfinden... ;)
Momentan schreit alles auf, da dort etwas neues eingeführt wurde. Eine neue Art von Kopierschutz. In 1-2 Jahren ist die Sache ein alter Hut.
Nun, auch Valve kocht nur mit Wasser. Es wird sicherlich genug Methoden geben, um diese Online-Registrierung zu deaktivieren oder anderweitig zu umgehen, damit dieses wunderbare Spiel auch der Nachwelt erhalten bleibt, wenn der letzte Valve-Server längst abgeschaltet wurde.

Ich gebe Euch bescheid, wenn bei mir der HL2-Supergau eingetreten ist. Doch momentan erfreut sich mein Spiel bester Gesundheit... :D

Vargr
02.12.04, 01:20
Das tun sie heute noch, da Programme seit jeher nicht dem Patent-, sondern dem Urheberrechtsgesetz unterliegen ;)
Mit der Auflösung der Rechte der 'Erwerber' durch die weiteren Änderungen eben dieses Gesetzes sehen Wir allerdings auch nicht mehr allzu rosig in die Zukunft...

Seit jeher stimmt so nicht ganz :-) Lange Zeit konnte man sich nicht einigen, wo denn Software einzuordnen ist. Aber ich gebe zu, dass muss so um die 10 Jahre her sein. :-)

Ruprecht I.
02.12.04, 01:35
Aber ich gebe zu, dass muss so um die 10 Jahre her sein. :-)
Und nichts ist so alt wie das Urteil von gestern :D

Vargr
02.12.04, 01:47
:-) (hm... hier muss also noch Text dazu. Dabei war das definitiv ne smilie Antwort wert)

Melniboner
02.12.04, 06:29
Ach, ist doch alles nur halb so schlimm. So kann mich sich schonmal an die zukünftige Entmündigung gewöhnen. Es ist eben alles nur ne Frage der Zeit und ob nun ein paar Jahre früher oder später...pfff. Ich hab mir HL² gekauft und bin damit voll zufrieden - was will ich mehr?;)

Vargr
02.12.04, 11:36
Hat eigentlich jeder, der in diesem Thread gepostet hat, HL2 und hat auch sowohl die EULA's von HL2 und Steam gelesen ? (nur mal so nebenbei.. denn Wir finden den größten Teil der Posts lächerlich... :rot: )

Die meisten haben es wahrscheinlich nicht. :D Ich für meinen Teil würde es eh nie kaufen, da mich das Genre nicht interessiert.

Hesse
02.12.04, 11:40
Hat eigentlich jeder, der in diesem Thread gepostet hat, HL2 und hat auch sowohl die EULA's von HL2 und Steam gelesen ? (nur mal so nebenbei.. denn Wir finden den größten Teil der Posts lächerlich... :rot: )

Mit Verlaub, werter Oldi, wir haben uns in unserem Post auf den Artikel der Gamezone aus der Quelles des werten TEF als auch auf die Aussagen der Vorposter bezogen. Dies ist aber kein ungebührliches Verhalten und keiner Schmähung wert, da es doch legitim ist, in einem Thread, der eine Quelle und eine Frage in den Raum wirft, allgemein darüber zu diskutieren.

Im vorliegenden Fall war das Thema des Threads ja nicht eine Bewertung von Halflife 2 direkt, sondern eines Artikels über das Geschäftsgebahren der Firma Valve. Das wird allegmein vor allem in vielen Online-Medien und Computerzeitschriften diskutiert.

Übrigens hier die EULA von Halflife 2. Bezüglich des Wiederverkaufs zwischen Privaten siehe unter Punkt 4:

LESEN SIE DIE FOLGENDE ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG BITTE SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIESES SOFTWARE-PROGRAMM INSTALLIEREN. WENN SIE DIESES SOFTWARE-PROGRAMM INSTALLIEREN ODER AUF ANDERE WEISE BENUTZEN, ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG EINVERSTANDEN. WENN SIE MIT DEN BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT EINVERSTANDEN SIND, SETZEN SIE SICH BITTE MIT DEM KUNDENDIENST IN VERBINDUNG. INFORMATIONEN DAZU FINDEN SIE IN DIESEM SOFTWARE-PROGRAMM.

Die Anwendungsprogramme auf dieser CD-ROM oder DVD-ROM (dem „Programm“) sowie alle von dem Programm angefertigten Kopien und abgeleiteten Arbeiten sind das urheberrechtlich geschützte Werk der Valve Corporation („Valve“) oder deren Zulieferern. Alle Rechte vorbehalten, außer wenn hier ausdrücklich anders dargestellt. Jede Benutzung des Programms unterliegt den Bedingungen dieser Endbenutzer-Lizenzvereinbarung („Lizenzvereinbarung“). Das Programm darf ausschließlich von Endbenutzern verwendet werden, die mit der Lizenzvereinbarung und den Bedingungen der Lizenzvereinbarung einverstanden sind. Jede Benutzung, jede Reproduktion oder jede Weiterverteilung des Programms, die nicht mit den Bedingungen der Lizenzvereinbarung übereinstimmt, ist ausdrücklich verboten.
ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG

1. Beschränkte Benutzungslizenz. Sierra Entertainment, Inc. („Sierra“) und Valve (in diesem Dokument gemeinsam als „Lizenzgeber“ bezeichnet) räumen hiermit - und mit der Installation des Programms erklären Sie sich damit einverstanden - eine beschränkte, nicht-exklusive Lizenz ein, sowie das Recht, eine (1) Kopie des Programms zu installieren und diese zu Ihrem eigenen persönlichen Gebrauch auf einem Computer zu benutzen. Das Programm verfügt außerdem über eine Multiplayer-Funktion, die es dem Benutzer gestattet, Teile des Programms über das Internet zu nutzen. Die Benutzung des Programms über das Internet ist abhängig von Ihrer Zustimmung zur gesonderten Vereinbarung über die Benutzerregeln von Valve oder anderer lizenzierter Spieler-Hosts. Valve und andere lizenzierte Spieler-Hosts behalten sich das Recht vor, die Benutzerregeln jederzeit zu aktualisieren, zu modifizieren oder abzuändern. Für das Programm wird eine Lizenz erteilt, es gilt nicht als verkauft. Ihre Lizenz verleiht keinen Rechtsanspruch oder den Besitz an dem Programm.

2. Besitz. Alle Rechtsansprüche, Besitzrechte und geistigen Eigentumsrechte an dem Programm und auf das Programm, sowie alle Kopien davon (dazu gehören, aber nicht darauf beschränkt, alle Titel, Computercodes, Themen, Objekte, Charaktere, Charakternamen, Storys, Dialoge, Slogans, Ausdrücke, Konzepte, Bildmaterialien, Animationen, Geräusche, musikalische Kompositionen, audio-visuelle Effekte, Bedienungsmethoden, moralische Rechte, jede damit in Zusammenhang stehende Dokumentation sowie in das Programm eingebaute „Applets“ [spezielle Applikationen]) sind Eigentum von Valve oder seinen Lizenzgebern. Das Programm ist im Rahmen der Copyright-Gesetze der Vereinigten Staaten, internationaler Copyright-Verträge und Konventionen sowie anderer Gesetze geschützt. Alle Rechte sind vorbehalten. Das Programm enthält bestimmte lizenzierte Materialien, und Lizenzgeber von Valve können ihre Schutzrechte im Fall einer Verletzung dieses Vertrags geltend machen.
3. Verpflichtungen des Endbenutzers.
A. An die vorstehende Lizenzgewährung gebunden, dürfen Sie weder Kopien, Fotokopien, Reproduktionen, Übersetzungen, Rückentwicklungen, Quellcode-Herleitungen, Modifikationen, Disassemblierungen, Dekompilationen oder abgeleitete Arbeiten herstellen, die ganz oder in Teilen auf dem Programm basieren, noch irgendwelche Eigentumsanzeigen oder Eigentumsetiketten auf dem Programm anbringen, ohne das vorherige, schriftliche Einverständnis von Valve erhalten zu haben.
B. Sie haben die Lizenz für das Programm als ein einziges Produkt. Seine Bestandteile dürfen nicht zur Benutzung auf mehr als einem Computer abgetrennt werden.
C. Sie sind berechtigt, das Programm zu Ihrem eigenen persönlichen Gebrauch zu verwenden, Sie sind aber NICHT berechtigt:
(i) ohne das vorherige, schriftliche Einverständnis von Sierra oder Valve Reproduktionen des Programms in irgendeiner Weise an Dritte zu verkaufen oder zu übergeben, noch diese gegenüber Dritten zur Sicherung von Forderungen zu verwenden, noch an Dritte das Programm zu verleihen, zu vermieten, zu leasen oder die Lizenz daran zu erteilen;
(ii) mit dem Programm oder irgendeinem Teil davon einen kommerziellen Zweck zu verfolgen, wozu gehört, aber nicht darauf beschränkt, seine Verwendung in einem Cyber-Café, in einem Center für Computerspiele oder an irgendeinem anderen ortsgebundenen Standort; oder
(iii) als Spielleiter (Host) für das Programm zu fungieren oder für dieses Dienste anzubieten, die der Initiierung von Spielen dienen, noch Kommunikationsprotokolle zu emulieren oder weiterzuleiten, die im Netzwerk-Feature des Programms verwendet werden, und dazu Methoden wie Protokollemulation, Tunneling, die Modifizierung oder Hinzufügung von Komponenten zum Programm, ein Utility-Programm oder irgendeine andere schon bekannte oder zukünftig entwickelte Technik zu benutzen. Dies gilt für jeden Zweck, dazu gehören, aber nicht auf Netzwerkspiele über das Internet beschränkt, Netzwerkspiele, die kommerzielle oder nicht-kommerzielle Gaming-Netzwerke verwenden oder die zu Content-Aggregation-Netzwerken gehören. Das Programm kann möglicherweise Funktionen enthalten, die nicht dem Standard entsprechende Software- oder Hardware-Prozesse bzw. Funktionen, die dem Spieler einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschaffen würden, wenn Multiplayer-Versionen von Valve-Software oder Änderungen dieser Software gespielt werden („Cheats“), identifizieren sollen. Sie erklären sich einverstanden, weder direkt noch indirekt den Betrieb der zur Verhinderung von Cheat-Benutzung entwickelten Software zu deaktivieren, zu umgehen oder auf andere Weise zu behindern und die Benutzung von Cheats zu melden. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sierra, Valve oder der Online-Multiplayer-Host dieses Programms (oder jeglicher anderer Valve-Produkte) Ihnen die Teilnahme an Online-Multiplayer-Aktivitäten, die dieses Programm (oder jegliches andere Valve-Produkt) betreffen, verweigern kann, falls Sie in Verbindung mit diesem Programm (oder jeglichem anderen Valve-Produkt) Cheats verwenden. Weiterhin bestätigen Sie und erklären sich damit einverstanden, dass ein Online-Host Ihre Benutzung von Cheats an Valve weitermelden darf und Valve kommunizieren darf, zu Sierra oder anderen Online-Hosts des Programms (oder jeglicher anderer Valve-Produkte), über Ihre Vorgeschichte in Bezug auf die Benutzung von Cheats.
D. Ihre fortgesetzte Benutzung des Programms über das Internet erfordert eventuell periodisch Aktualisierungen, Fehlerbehebungen oder Verbesserungen des Programms und unterliegt jeglichen Bestimmungen und Bedingungen, die die Benutzung des Programms über das Internet regeln.
4. Programm-Transfer. Sie dürfen auf Dauer Ihre gesamten Rechte übertragen, die sich aus dieser Lizenzvereinbarung ergeben, unter der Voraussetzung, dass: (a) der Empfänger den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung zustimmt, (b) Sie das Programm von Ihrem Computer entfernen und keine Kopien des Programm zurückbehalten und (c) Sie die Gesamtheit des Programms (einschließlich aller Software-Komponenten, der begleitenden Medien und gedruckten Materialien des Programms, jeglichen Codes, der der „Freischaltung“ des Programms („CD-Code“) dient, aller Programm-Upgrades und dieser Lizenzvereinbarung) an den Empfänger übergeben. Weiterhin sind Sie damit einverstanden, dass Sie keinem Dritten einen CD-Code zur Verfügung stellen, außer als Teil der Übertragung dieser Lizenzvereinbarung und des gesamten Programms in Übereinstimmung mit der vorgenannten Bestimmung.
5. Ablauf. Diese Lizenzvereinbarung läuft auf bis zum Ablauf. Sie können die Lizenzvereinbarung jederzeit beenden, indem Sie das Programm vernichten. Der Lizenzgeber kann nach eigenem Ermessen diese Lizenzvereinbarung in dem Fall beenden, dass Sie gegen die hierin enthaltenen Bedingungen und Bestimmungen verstoßen. Diese Lizenzvereinbarung endet automatisch, falls Sie gegen die hierin enthaltenen Bedingungen und Bestimmungen verstoßen. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, das Programm unverzüglich zu vernichten. Die Bedingungen der Abschnitte 2, 5 und 7 bis 12 bleiben auch nach Beendigung des Vertrags gültig.
6. Export-Beschränkungen. Das Programm darf nicht reexportiert, heruntergeladen oder in anderer Weise in irgendein Land (oder an einen seiner Staatsbürger oder Einwohner) exportiert werden, das von den USA mit einem Embargo für Güter belegt worden ist, oder an jemanden, der sich auf der Liste der „Specially Designated Nationals“ des U.S. Treasury Department oder der „Table of Denial Orders“ des U.S. Commerce Department befindet. Mit der Installation des Programms stimmen Sie dem Vorstehenden zu und Sie erklären und garantieren, dass Sie sich nicht in einem solchen Land befinden, kein Staatsbürger oder Einwohner eines solchen sind und nicht der Kontrolle irgendeiner solchen Liste unterliegen.
7. Garantieeinschränkungen. Das gesamte Risiko, das sich aus der Benutzung oder der Ausführung des Programms und der gedruckten Materialien ergibt, verbleibt beim Benutzer. Sierra gewährleistet jedoch, dass die Medien, auf denen sich das Programm befindet, für die Dauer von zwei (2) Jahren ab dem Kaufdatum des Programms frei von Mängeln in Bezug auf Material und Verarbeitung sind. Für den Fall, dass sich die Medien in diesem Zeitraum als defekt erweisen sollten, setzen Sie sich bitte mit dem Kundensupport in Verbindung. Um der oben beschriebenen Garantie Genüge tun zu können, sollte der Kundensupport innerhalb von zwei (2) Monaten nach der Entdeckung des Fehlers informiert werden. MIT AUSNAHME DER OBEN BESCHRIEBENEN EINSCHRÄNKUNGEN WERDEN DAS PROGRAMM UND ALLE GEDRUCKTEN MATERIALIEN „WIE VORLIEGEND“ AUSGELIEFERT OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG, WEDER AUSDRÜCKLICH ERKLÄRTER NOCH STILLSCHWEIGEND EINGERÄUMTER ART, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT DARAUF BESCHRÄNKT, STILLSCHWEIGENDER GARANTIEN BEZÜGLICH VERKÄUFLICHKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER EINES NICHT-VERSTOSSES GEGEN EIN GESETZ. JEGLICHE GARANTIE GEGEN GESETZESVERSTÖSSE, DIE IN ABSCHNITT 2-312(3) DES „UNIFORM COMMERCIAL CODE“ UND/ODER ANDEREN STAATLICHEN STATUTEN MÖGLICH IST, WIRD AUSDRÜCKLICH ABGELEHNT. In einigen Staaten ist eine Ausgrenzung oder Beschränkung eingeschränkter Garantien nicht zulässig, sodass die oben angeführten Einschränkungen für Sie möglicherweise nicht gelten.

8. Haftungsbeschränkung. WEDER VALVE, SIERRA, VIVENDI UNIVERSAL GAMES, INC. NOCH SEINE MUTTERGESELLSCHAFT, TOCHTER- ODER ZWEIGGESELLSCHAFTEN ÜBERNEHMEN IN IRGENDEINER WEISE EINE HAFTUNG FÜR VERLUST ODER SCHADEN JEDWEDER ART, DER AUS DER BENUTZUNG DES PROGRAMMS RESULTIERT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT DARAUF BESCHRÄNKT, VERLUSTS DES FIRMENANSEHENS, BETRIEBSUNTERBRECHUNG, COMPUTERAUSFALLS ODER -FUNKTIONSSTÖRUNG ODER JEGLICHEN ANDEREN WIRTSCHAFTLICHEN SCHADENS ODER VERLUSTS. JEGLICHE GARANTIE GEGEN GESETZESVERSTÖSSE, DIE IN ABSCHNITT 2-312(3) DES „UNIFORM COMMERCIAL CODE“ UND/ODER ANDEREN STAATLICHEN STATUTEN MÖGLICH IST, WIRD AUSDRÜCKLICH ABGELEHNT. ICH VERSTEHE UND BESTÄTIGE, DASS VALVE ODER SIERRA ENTERTAINMENT, INC. KEINE HAFTUNG ÜBERNEHMEN KANN ODER WIRD FÜR SOFT- ODER HARDWARE-FEHLER ODER ANDERE EREIGNISSE, DIE ZUM VERLUST VON DATEN ODER ZUR UNTERBRECHUNG VON SERVICEANGEBOTEN FÜHREN KÖNNEN. In einigen Staaten ist eine Ausgrenzung oder Beschränkung von zufälligen oder Folgeschäden nicht zulässig, sodass die oben angeführten Einschränkungen für Sie möglicherweise nicht gelten.

9. Billige Rechtsmittel. Sie stimmen hiermit zu, dass der Lizenzgeber irreparable Schäden davontragen würde, wenn den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung nicht unter allen Umständen Geltung verschafft wird. Deshalb sind Sie damit einverstanden, dass der Lizenzgeber ohne Einschränkung, ohne weitere Sicherheit oder einen Nachweis für entstandene Schäden berechtigt wird, billige Rechtsmittel geltend zu machen, hinsichtlich der Verstöße gegen diese Lizenzvereinbarung und zusätzlich zu solchen Rechtsmitteln, die dem Lizenzgeber im Rahmen der anwendbaren Gesetze ohnehin zur Verfügung stehen. Falls auf der Basis dieser Benutzervereinbarung von einer der beiden Parteien ein Rechtsstreit angestrengt wird, hat die Partei, zu deren Gunsten entschieden wurde, Anspruch auf Ersatz durch die unterlegene Partei von allen Kosten, Rechtsanwaltskosten und anderen Ausgaben, die der Partei, zu deren Gunsten entschieden wurde, durch diesen Rechtsstreit entstanden sind.

10. Verschiedenes. Die folgenden Bestimmungen, Bedingungen und/oder Einschränkungen bezüglich der Jurisdiktion, unter deren Gesetze diese Vereinbarung fallen soll, sowie die Institution, in der jegliche Ansprüche gegen den Lizenzgeber bewertet werden sollen, fallen unter die örtlichen Gesetze des Landes, in dem das Produkt erworben wurde. Falls ein Konflikt zwischen den Bedingungen dieser Vereinbarung und solcher örtlichen Gesetze auftreten sollte, haben die örtlichen Gesetze des Landes, in dem das Produkt erworben wurde, Vorrang. Dennoch soll diese Lizenzvereinbarung angenommen werden, als ob sie im Staat Kalifornien erstellt und unterzeichnet worden wäre; und jeder im Folgenden sich ergebende Konflikt soll in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Bundesstaates Kalifornien geregelt werden. Sie sind damit einverstanden, dass jeder Anspruch, der von Ihnen in irgendeinem gesetzlichen Verfahren gegen Sierra geltend gemacht wird, vor einem staatlichen oder bundesstaatlichen Gericht, das sich in Kalifornien, im Bezirk von Los Angeles befindet, anhängig gemacht wird, in dessen Zuständigkeitsbereich der betreffende Rechtsstreit zwischen den Parteien fällt. Die ausschließlich zuständige Institution für jeglichen Rechtsstreit in Bezug auf diese Vereinbarung, der Valve, aber nicht Sierra betrifft, befindet sich in King County, Washington, und Sie erklären sich damit einverstanden, sich der Gerichtsbarkeit der Gerichte von King County, Washington, für jeglichen solchen Rechtsstreit zu unterwerfen. Diese Lizenzvereinbarung kann nur ergänzt, verändert oder eingeschränkt werden, indem eine schriftliche Urkunde erstellt wird, in der eine solche Ergänzung, Veränderung oder Einschränkung spezifiziert wird, und die von Ihnen und dem Lizenzgeber unterzeichnet wird. Falls eine Bedingung dieser Lizenzvereinbarung bei einem Gericht oder einer anderen zuständigen Justizbehörde als nicht durchsetzbar angesehen werden sollte, soll diese Bestimmung im zulässigen Rahmen so weit wie möglich in Kraft bleiben, und die übrigen Teile dieser Lizenzvereinbarung sollen davon unberührt und vollständig wirksam bleiben. Diese Lizenzvereinbarung begründet und enthält alle rechtlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand und hebt alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen auf.
Sie bestätigen hiermit, die vorstehende Lizenzvereinbarung gelesen zu haben, sie zu verstehen und damit einverstanden zu sein, dass die Aktion der Programminstallation eine Bestätigung Ihres Einverständnisses darstellt, an die Bedingungen gebunden zu sein, die in der Lizenzvereinbarung enthalten sind. Sie bestätigen außerdem und erklären sich damit einverstanden, dass diese Lizenzvereinbarung die vollständige und ausschließliche vertragliche Abmachung darstellt, die zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber besteht, und dass die Lizenzvereinbarung jede frühere oder gegenwärtige Vereinbarung, ob schriftlich oder mündlich, und jede andere Mitteilung hinsichtlich des Programms zwischen Ihnen, Sierra und/oder Valve aufhebt.
Sollte eine Bedingung dieser Lizenzvereinbarung als ungesetzlich, ungültig oder aus irgendeinem Grund in Ihrem Land als nicht durchsetzbar gelten, wird diese Bedingung als aus dieser Vereinbarung entfernt betrachtet und wirkt sich nicht auf die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bedingungen aus.
Quelle: Forum bei Chip-Online (http://www.chip.de/forum/thread.html?bwthreadid=748890&bwpage=2&bwsortorder=ascending)

Also bei dem Kauf von Halflife 2 selbst ist es eigentlich nicht schlimm. Was aufstößt sind die EULA´s der zusätzlichen STEAM Software, die poste ich im nächsten Post.

Hesse
02.12.04, 11:44
Hier die EULA der "STEAM Software":

Sie nennt sich STEAMTM SUBSCRIBER AGREEMENT

-----------------------------------------------------------------------

This Agreement is written only in the English language, which language will be controlling in all respects. All communications to be made or given pursuant to this Agreement will be in the English language, except as may be required under applicable law.

1. REGISTRATION AND ACTIVATION.

Steam is an online service (“Steam”) offered by Valve Corporation (“Valve”).

You become a subscriber of Steam (“Subscriber”) by installing the Steam client software and completing the Steam registration. Additionally, as a Subscriber you may obtain access to certain services, software and content (“Subscriptions”) available to Subscribers. This Steam Subscriber Agreement (“Agreement”) is a legal document that explains your rights and obligations as a Subscriber. Please read it carefully.

Unless you are a Licensed Cybercafe Operator (as defined below), this Agreement does not allow you to exploit the Steam Software or any of its parts for any commercial purpose including, but not limited to, use at a Cybercafe, computer gaming center or any other location-based site. A “Cybercafe” is a physical establishment in which computer stations are made available for use by customers. A “Licensed Cybercafe Operator” is a Cybercafe operator that has procured a Cybercafe product key from Valve or its authorized resellers and has agreed to the Subscription Terms for Licensed Cybercafe Operators posted at www.steampowered.com/?area=cybercafe_agreement.

Each Subscription allows you access to certain services, software and other content under the terms of each such Subscription and this Agreement. Additional terms provided with each such Subscription (“Subscription Terms”) may apply to the use of a given Subscription, and are incorporated into this Agreement. Further, additional terms (for example, fees and billing procedures) may be posted on www.steampowered.com or within the Steam service (“Rules of Use”), and are incorporated into this Agreement. As a Subscriber, you agree to all of the terms and conditions of the Valve Privacy Policy, which are also incorporated into this Agreement. A copy of the Valve Privacy Policy can be found at www.valvesoftware.com/privacy.htm.

When you complete Steam's registration process, you create a Steam account ("Account"). Your Account may also include billing information you provide to us for the purchase of Subscriptions. Accounts are only available to individuals over the age of 12. If you are under the age of 13, a parent or guardian must obtain an Account on your behalf, and such parent or guardian agrees to take full responsibility for all liabilities and obligations under this Agreement. You are solely responsible for all activity on your Account and for the security of your computer system. You agree not to reveal your password to other users. If you permit others to use your Account, you are responsible for their illegal or improper use by such persons. Your Account and Subscription(s) are subject to the Agreement. You may not sell or charge others for the right to use your Account, or otherwise share or transfer your Account.

2. SOFTWARE LICENSES.

A. License Terms.

Steam and your Subscription(s) require the installation of the Steam client and the automatic download of software, other content and updates thereto onto your computer ("Steam Software"). You may not use Steam Software for any purpose other than the permitted access to Steam and your Subscriptions. You understand that Steam may automatically update, pre-load, create new versions or otherwise enhance the Steam Software and accordingly, the system requirements to use the Steam Software may change over time. You understand that neither this Agreement nor the terms associated with a particular Subscription entitles you to future updates, new versions or other enhancements of the Steam Software associated with a particular Subscription although Valve may choose to provide certain future updates, new versions or other enhancements of the Steam Software in its sole discretion.

Valve hereby grants, and you accept, a limited, non-exclusive license and right to use the Steam Software for your personal use in accordance with this Agreement and the Subscription Terms. The Steam Software is licensed, not sold. Your license confers no title or ownership in the Steam Software. This license is effective until termination in accordance with this Agreement.

Additionally, Valve herby grants, and you accept, a limited, terminable, non-exclusive license and right to reproduce and distribute an unlimited number of exact copies of the Steam client installation software (“Steam Installer”) via online download; provided that the following conditions are met:
(i) you must redistribute the Steam Installer in its entirety;
(ii) you must not modify the Steam Installer in any way and must not integrate or combine the Steam Installer with another software program;
(iii) you must redistribute the Steam Installer on a non-commercial basis (i.e. you may not charge any fee or receive any compensation for your redistribution of the Steam Installer);
(iv) you must include this license agreement with the Steam Installer; and
(v) you must preserve in all copies of the Steam Installer all copyright and legal notices that are attached to the copy of the Steam Installer received by you pursuant to this Agreement.

B. Beta Software Terms

Valve may from time to time make software accessible to you via Steam prior to the general commercial release of such software (“Beta Software”). Valve will identify such Beta Software as “beta” or “pre-release” software. You are not required to use Beta Software, but if Valve offers it, you may elect to use it under the following terms. Beta Software will be deemed to be Steam Software, and each item of Beta Software provided will be deemed a Subscription for such software, with the following provisions specific to Beta Software:
(i) your right to use the Beta Software license is effective until the earlier of: (a) Valve ceasing to make the Beta Software accessible to you; (b) a final release of the software that corresponds to the Beta Software; or (c) termination by Valve pursuant to Section 13 below;
(ii) certain Beta Software may be made available to you subject to additional Subscription Terms to which you must agree as a condition of use of the Beta Software;
(iii) Valve may request or require that you provide suggestions, feedback, or data regarding your use of the Beta Software, which will be deemed User Generated Information under Section 7 below; and
(iv) in addition to the waivers and limitations of liability for all Steam Software under Section 9 below, you specifically acknowledge that Beta Software is not final and may create incompatibilities or damage to your computer, data, and/or software. If you decide to install and/or use Beta Software, it is entirely as your risk.

C. Source SDK.

Your Subscription(s) may contain access to the Valve software development kit (the “SDK”) for the computer game engine used in Half-Life 2 and other compatible Valve products (the “Source Engine”). You may use, reproduce and modify the SDK solely to develop a modified game (a “Mod”) for Half-Life 2 or other Valve products compatible with and using the Source Engine. You may reproduce, distribute and license the Mod in object code form, solely to licensed end users of Half-Life 2 or other compatible Valve products, without charge.

D. Ownership.

The Steam Software is the copyrighted work of Valve and/or its licensors. All rights reserved, except as expressly stated herein. The Steam Software is protected by the copyright laws of the United States, international copyright treaties and conventions and other laws. The Steam Software contains certain licensed materials and Valve’s licensors may protect their rights in the event of any violation of this Agreement.

E. Restrictions.

Except as otherwise permitted under Section 2(C) with regard to the SDK, you may not, in whole or in part, copy, photocopy, reproduce, translate, reverse engineer, derive source code, modify, disassemble, decompile, create derivative works based on, or remove any proprietary notices or labels from the Steam Software or any software accessed via Steam without the prior consent, in writing, of Valve.

You are entitled to use the Steam Software for your own use, but you are not entitled to: (i) sell, grant a security interest in or transfer reproductions of the Steam Software to other parties in any way, nor to rent, lease or license the Steam Software to others without the prior written consent of Valve; (ii) host or provide matchmaking services for the Steam Software or emulate or redirect the communication protocols used by Valve in any network feature of the Steam Software, through protocol emulation, tunneling, modifying or adding components to the Steam Software, use of a utility program or any other techniques now known or hereafter developed, for any purpose including, but not limited to network play over the Internet, network play utilizing commercial or non-commercial gaming networks or as part of content aggregation networks, without the prior written consent of Valve; or (iii) exploit the Steam Software or any of its parts for any commercial purpose including, but not limited to, use at a Cyber cafe, computer gaming center or any other location-based site; provided however that if you are a Licensed Cybercafe Operator you may use the Steam Software as authorized in the Subscription Terms for Licensed Cybercafe Operators posted at www.steampowered.com/?area=cybercafe_agreement.

3. MERCHANDISE

A. General.

Valve may from time to time offer items other than software and services for purchase via Steam (e.g., apparel, books, posters, etc.) (“Merchandise”). Valve may offer Merchandise together with or separate from Subscriptions, but such Merchandise is incidental to Subscriptions and the predominant purpose of Steam is and shall remain the provision of Subscriptions and services related thereto. All offers to purchase Merchandise via Steam are made and accepted subject to the terms and conditions of this Agreement. Your communications with Valve or submission of any purchase order or other similar forms containing provisions contrary to the terms of this Agreement or the terms presented by Valve during purchase of Merchandise via Steam are hereby rejected and are not binding on Valve.

B. Shipping & Risk of Loss

This is a shipment contract. All Merchandise will be shipped FOB Blaine, Washington, unless Valve designates otherwise on Steam in connection with a particular order. If you are an international customer, you acknowledge that Merchandise will be shipped from the United States and that you are responsible for any applicable import duties, customs fees, and taxes. Valve’s liability as to delivery ceases, and title and risk of loss for the Merchandise will pass upon Valve’s delivery of the Merchandise to a transportation carrier at the designated shipping point. If you pick up the Merchandise from Valve’s place of business, title to and risk of loss will pass to you when Merchandise is placed at your disposal.

C. Acceptance/Rejection/Returns

You will have a period of thirty (30) days after the date of receipt of any Merchandise to examine the Merchandise to confirm that it conforms to this Agreement and the offer for such Merchandise presented to you at Steam. If the Merchandise does not conform to this Agreement and the offer for such Merchandise presented to you at Steam, you may reject the Merchandise by returning it to Valve (at your expense) along with a copy of the receipt or other proof of purchase. Additional policies and instructions for returning defective merchandise to valve can be found at www.steampowered.com/index.php?area=merchandise_return. After Valve has received your valid return, Valve will, within a reasonable time and in Valve’s sole discretion: repair the Merchandise, replace the Merchandise with an equivalent item, credit to the credit card used to pay for the product an amount equal to the value of the Merchandise (as determined by Valve in its reasonable discretion), or provide another remedy that Valve determines in good faith is appropriate in the circumstances. All claims whether based on contract, negligence, strict liability or otherwise are waived unless made in writing and received by Valve within thirty (30) days after your receipt of Merchandise.

4. BILLING, PAYMENT AND OTHER SUBSCRIPTIONS.

You may become a Subscriber of Steam without paying Valve to access any services, software and other content Valve offers for free. However, Valve or its authorized Steam resellers will charge Subscription fees to access certain services, software and content areas of Steam. You must be a Subscriber of Steam and pay any required Subscription fees to use such services, software and other content. If you must pay a Subscription fee to access part of Steam this information will be posted in the Rules of Use. All fees are stated in U.S. dollars unless otherwise specified. You may subscribe by providing us with a valid payment and billing information. Current Subscription fees and other billing information is available at www.steampowered.com

A. Payment by Credit Card.

You must use a credit card to pay for your Subscription(s) or Merchandise. When you provide credit card information to Valve, you represent to Valve that you are the authorized user of the credit card that is used to pay for Merchandise or Subscription or other fees and authorize Valve to charge your credit card for any Merchandise or Subscription or other fees incurred by you. For recurring monthly Subscriptions, each month that you use such Subscription(s), you agree and reaffirm that Valve is authorized to charge your credit card for the Subscription fee. You agree to notify Valve promptly of any changes to your credit card account number, its expiration date and/or your billing address, and you agree to notify Valve promptly if your credit card expires or is canceled for any reason.

B. Charges to Your Credit Card.

YOUR SUBSCRIPTION FEES ARE PAYABLE IN ADVANCE AND ARE NOT REFUNDABLE IN WHOLE OR IN PART. Valve reserves the right to change our fees or billing methods at any time and Valve will provide notice of any such change in at least thirty (30) days advance. All changes will be posted as amendments to this Agreement or in the Rules of Use and you are responsible for reviewing the billing section of Steam to obtain timely notice of such changes. Your non-cancellation of your Account thirty (30) days after posting of the changes on Steam means that you accept such changes. If any change is unacceptable to you, you may cancel your Account or a particular Subscription at any time as described below, but Valve will not refund any fees that may have accrued to your Account before cancellation of your Account or Subscription, and Valve will not prorate fees for any cancellation. If your use of Steam is subject to any type of use or sales tax, then Valve may also charge you for any such taxes, in addition to the Subscription or other fees published in the Rules of Use.

As the Account holder, you are responsible for all charges incurred, including applicable taxes, and all purchases made by you or anyone that uses your Account, including your family or friends. Information on how to cancel your Account or a particular Subscription can be found at www.steampowered.com/. Valve reserves the right to collect fees, surcharges or costs incurred before you cancel your Account or a particular Subscription. In the event that your Account or a particular subscription is terminated or canceled, no refund, including any Subscription fees, will be granted. Any delinquent or unpaid Accounts must be settled before Valve will allow you to register again.

C. Retail Purchase.

In some cases, Valve may offer a free Subscription to purchasers of retail packaged product versions of Valve products. In such event, your “CD-Key” or “Product Key” accompanying such product will be used to validate your Subscription.

D. Steam Authorized Resellers.

In some cases, you may purchase a Subscription through an authorized reseller of Valve. In such event, the “Product Key” accompanying such purchase will be used to validate and receive access to your Subscription. If you purchase a Subscription from an authorized reseller of Valve, you agree to direct all questions regarding the Product Key to that reseller.

E. Free Subscriptions.

In some cases, Valve may offer a free Subscription to certain services, software and content. As with all Subscriptions, You are always responsible for any Internet service provider, telephone, and other connection fees that you may incur when using Steam, even when Valve offers a free Subscription.

F. Third Party Sites.

Steam may provide links to other third party sites. Some of these sites may charge separate fees, which are not included in any Subscription or other fees that you may pay to Valve. Steam may also provide access to third-party vendors, who provide content, goods and/or services on Steam or the Internet. Any separate charges or obligations you incur in your dealings with these third parties are your responsibility.

G. Pricing and Payment for Merchandise.

In addition to the above, the following terms apply to pricing of and payment for Merchandise. The prices for Merchandise displayed on Steam are subject to change at any time without notice. Charges for shipping, handling and tax may not be included in displayed prices for Merchandise but will be displayed during the purchase process. Shipping and handling charges displayed on Steam may or may not reflect the actual charges paid by Valve. All war-risk, marine, or other insurance; harbor charges; tolls; wharfage; demurrage; wharf handling; duties, or warehousing charges are excluded from Merchandise prices displayed on Steam and are your responsibility.

You must pay all applicable sales and use taxes, value added taxes and other taxes levied on you by any taxing authority on any Merchandise purchase in any country where such transactions are otherwise subject to tax, regardless of the method of delivery. Any taxes owed by you: (a) as a result of purchasing Merchandise or the payment of any fee, (ii) are required or permitted to be collected from you by Valve under applicable law, and (iii) are based upon the amounts payable under this Agreement, must be remitted by you to Valve. Failure on Valve’s part to invoice you for any such taxes does not relieve you of the liability to pay such taxes. You will promptly reimburse Valve for all taxes or other charges imposed upon Valve by any national, state or municipal government upon the sale, use, production, or transportation of Merchandise.

5. ONLINE CONDUCT, CHEATING AND ILLEGAL BEHAVIOR.

You agree that you will be personally responsible for the use of your Account and for all of the communication and activity on Steam that results from use of your Account. Your online conduct and interaction with other subscribers should be guided by common sense and basic etiquette. Specific requirements may also be found in the Rules of Use, the Subscription Terms, or in terms of use required by third parties who host particular games or other services.

Steam and the Steam Software may include functionality designed to identify software or hardware processes or functionality that may give a player an unfair competitive advantage when playing multiplayer versions of any Steam Software, other Valve products, or modifications thereof (“Cheats”). You agree that you will not create or assist third parties in any way to create Cheats. You agree that you will not directly or indirectly disable, circumvent, or otherwise interfere with the operation of software designed to prevent or report the use of Cheats. You acknowledge and agree that either Valve or any online multiplayer host may refuse to allow you to participate in certain online multiplayer games if you use Cheats in connection with Steam or the Steam Software. Further, you acknowledge and agree that an online multiplayer host may report your use of Cheats to Valve, and Valve may communicate your history of use of Cheats to other online multiplayer hosts for Valve products.
Valve may terminate your Account or a particular Subscription for any conduct or activity that Valve believes is illegal, Cheating or otherwise negatively affects the enjoyment of Steam by other Subscribers. You acknowledge that Valve is not required to provide you notice before terminating your Subscriptions(s) and/or Account, but it may choose to do so.

6. THIRD PARTY CONTENT.

"Third Party Content" means software and other content provided by third parties, other then Valve, that is designed to work in conjunction with the Steam Software (e.g. mods of Valve game products). Valve does not screen Third Party Content available on Steam or through other sources. You bear the entire risk for any use of Third Party Content including any Third Party Content made available via Steam. Valve does not assume any responsibility or liability for Third Party Content.

7. USER GENERATED INFORMATION.

“User Generated Information” means any information made available to other users through your use of multi-user features of Steam or to Valve through your use of the Steam Software. User Generated Information may include, but is not limited to, chat, forum posts, screen names, game selections, player performances, usage data, suggestions about Valve products or services, and error notifications. Subject to the Valve privacy policy referenced in Section 1 above, as applicable, you expressly grant Valve the complete and irrevocable right to use, reproduce, modify, create derivative works from, distribute, transmit, broadcast, and otherwise communicate, and publicly display and perform the User Generated Information and derivative works thereof in any form, anywhere, with or without attribution to you, and without any notice or compensation to you of any kind.

8. DEDICATED SERVER.

Your Subscription(s) may contain access to the Valve Dedicated Server. You may use the Valve Dedicated Server on an unlimited number of computers for the purpose of hosting online multiplayer games of Valve products. If you wish to operate the Valve Dedicated Server, you will be solely responsible for procuring any Internet access, bandwidth, or hardware for such activities and will bear all costs associated therewith.

9. DISCLAIMERS; LIMITATION OF LIABILITY.

A. DISCLAIMERS.

THE ENTIRE RISK ARISING OUT OF USE OR PERFORMANCE OF STEAM, THE STEAM SOFTWARE, AND MERCHANDISE REMAINS WITH YOU, THE USER. VALVE EXPRESSLY DISCLAIMS (I) ANY WARRANTY FOR STEAM, THE STEAM SOFTWARE, AND THE MERCHANDISE, AND (II) ANY COMMON LAW DUTIES WITH REGARD TO STEAM, THE STEAM SOFTWARE, AND THE MERCHANDISE, INCLUDING DUTIES OF LACK OF NEGLIGENCE AND LACK OF WORKMANLIKE EFFORT. STEAM, THE STEAM SOFTWARE, THE MERCHANDISE, AND ANY INFORMATION AVAILABLE IN CONNECTION THEREWITH ARE PROVIDED ON AN "AS IS" AND “AS AVAILABLE” BASIS, “WITH ALL FAULTS” AND WITHOUT WARRANTY OF ANY KIND, EITHER EXPRESS OR IMPLIED, INCLUDING, WITHOUT LIMITATION, THE IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE, OR NONINFRINGEMENT. ANY WARRANTY AGAINST INFRINGEMENT THAT MAY BE PROVIDED IN SECTION 2-312(3) OF THE UNIFORM COMMERCIAL CODE AND/OR IN ANY OTHER COMPARABLE STATE STATUTE IS EXPRESSLY DISCLAIMED. ALSO, THERE IS NO WARRANTY OF TITLE, INTERFERENCE WITH YOUR ENJOYMENT, OR AUTHORITY IN CONNECTION WITH STEAM, THE STEAM SOFTWARE, MERCHANDISE OR INFORMATION AVAILABLE IN CONNECTION THEREWITH.

B. NO GUARANTEES.

VALVE DOES NOT GUARANTEE CONTINOUS, ERROR-FREE, VIRUS-FREE OR SECURE OPERATION AND ACCESS TO STEAM, THE STEAM SOFTWARE, YOUR ACCOUNT AND YOUR SUBSCRIPTIONS(S). YOU ASSUME THE ENTIRE RISK WITH RESPECT TO THE PERFORMANCE AND RESULTS OF THE STEAM SOFTWARE IN CONNECTION WITH YOUR HARDWARE.

C. LIMITATION OF LIABILITY.

NEITHER VALVE, ITS LICENSORS, NOR THEIR AFFILIATES SHALL BE LIABLE IN ANY WAY FOR LOSS OR DAMAGE OF ANY KIND RESULTING FROM THE USE OR INABILITY TO USE STEAM, YOUR ACCOUNT, YOUR SUBSCRIPTIONS AND THE STEAM SOFTWARE INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, LOSS OF GOODWILL, WORK STOPPAGE, COMPUTER FAILURE OR MALFUNCTION, OR ANY AND ALL OTHER COMMERCIAL DAMAGES OR LOSSES. IN NO EVENT WILL VALVE BE LIABLE FOR ANY INDIRECT, INCIDENTAL, CONSEQUENTIAL, SPECIAL, PUNITIVE, EXEMPLARY DAMAGES, OR ANY OTHER DAMAGES ARISING OUT OF OR IN ANY WAY CONNECTED WITH STEAM, STEAM SOFTWARE, MERCHANDISE THAT YOU ACQUIRE VIA STEAM, ANY INFORMATION AVAILABLE IN CONNECTION THEREWITH, OR THE DELAY OR INABILITY TO USE MERCHANDISE OR ANY INFORMATION, EVEN IN THE EVENT OF FAULT, TORT (INCLUDING NEGLIGENCE), STRICT LIABILITY, BREACH OF CONTRACT, OR BREACH OF VALVE’S WARRANTY AND EVEN IF VALVE HAS BEEN ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGES. THESE LIMITATIONS AND EXCLUSIONS REGARDING DAMAGES APPLY EVEN IF ANY REMEDY FAILS.

10. EXCLUSIVE REMEDIES.

A. EXCLUSIVE REMEDY—STEAM AND STEAM SOFTWARE.

YOU ACKNOWLEDGE AND AGREE THAT YOUR SOLE AND EXCLUSIVE REMEDY FOR ANY DISPUTE WITH VALVE WITH REGARD TO STEAM OR THE STEAM SOFTWARE IS TO DISCONTINUE USE OF STEAM AND CANCEL YOUR ACCOUNT. BECAUSE SOME STATES OR JURISDICTIONS DO NOT ALLOW THE EXCLUSION OR THE LIMITATION OF LIABILITY FOR CONSEQUENTIAL OR INCIDENTAL DAMAGES, IN SUCH STATES OR JURISDICTIONS, VALVE, ITS LICENSORS, AND THEIR AFFILIATES LIABILITY SHALL BE LIMITED TO THE FULL EXTENT PERMITTED BY LAW.

B. EXCLUSIVE REMEDY—MERCHANDISE.

YOU ACKNOWLEDGE AND AGREE THAT WITH REGARD TO ANY MERCHANDISE YOU PURCHASE VIA STEAM YOUR EXCLUSIVE REMEDY, IN ADDITION TO THE REMEDIES EXPRESSLY SET FORTH IN SECTION 3(C), VALVE MAY INCLUDE IN ITS OPTION THE RIGHT TO PAY TO YOU THE AMOUNT OF DIRECT DAMAGES ACTUALLY INCURRED BY YOU IN REASONABLE RELIANCE ON SUCH MERCHANDISE, AS LONG AS THAT AMOUNT DOES NOT EXCEED THE AMOUNT YOU PAID VALVE FOR THE MERCHANDISE GIVING RISE TO THOSE DAMAGES.

11. INDEMNIFICATION.

You agree to defend, indemnify and hold harmless Valve, its licensors and their affiliates from all liabilities, claims and expenses, including attorneys' fees, that arise from or in connection with breach of this Agreement, use of Steam or any Subscription, or any User Generated Information or Third Party Content, including, but not limited to, the creation, distribution, promotion and use of any Mods, by you or any person(s) using your Account. Valve reserves the right, at its own expense, to assume the exclusive defense and control of any matter otherwise subject to indemnification by you. In that event, you shall have no further obligation to provide indemnification to Valve in that matter. This Section regarding Indemnification shall survive termination of this Agreement.

12. AMENDMENTS TO THIS AGREEMENT.

Valve may amend this Agreement at any time in its sole discretion. As a Subscriber, you agree that Valve may amend the terms of this Agreement. If Valve amends the Agreement, such amendment shall be effective thirty (30) days after posting the new amended Agreement on Steam. You agree to review the Agreement periodically to become aware of such amendments. You can view the Agreement at any time at www.steampowered.com/. Your failure to cancel your Account thirty (30) days after an amended Agreement is posted on Steam will mean that you accept all such amendments. If you don't agree to the amendments, or to any of the terms in this Agreement, your only remedy is to cancel your Account or a particular Subscription.

13. TERM AND TERMINATION.

Either you or Valve has the right to terminate or cancel your Account or a particular Subscription at any time. You understand and agree that the cancellation of your Account or a particular Subscription is your sole right and remedy with respect to any dispute with Valve.

A. Term.

The term of this Agreement (the “Term”) will be effective as of the date that you click “I Agree” below, and will continue in effect until otherwise terminated in accordance with this Agreement.

B. Termination by You.

Information on how to cancel your Account or a particular Subscription can be found at www.steampowered.com/. Valve reserves the right to collect fees, surcharges or costs incurred prior to the cancellation of your Account or a particular Subscription. In addition, you are responsible for any charges incurred to third-party vendors or content providers before your cancellation. In the event that your Account or a particular subscription is terminated or canceled by you, no refund, including any Subscription fees, will be granted. In the event that your Account or a particular Subscription is terminated or cancelled by Valve for a violation of this Agreement or improper or illegal activity, no refund, including any Subscription fees, will be granted.

C. Termination by Valve.

1. In the case of a recurring payment Subscription (e.g., a monthly subscription), in the event that Valve terminates or cancels your Account or a particular Subscription for convenience, Valve may, but is not obligated to, provide a prorated refund of any prepaid Subscription fees paid to Valve.

2. In the case of a one-time purchase of a product license (e.g., purchase of a single game) from Valve, Valve may choose to terminate or cancel your Subscription in its entirety or may terminate or cancel only a portion of the Subscription (e.g., access to the software via Steam) and Valve may, but is not obligated to, provide access (for a limited period of time) to the download of a stand-alone version of the software and content associated with such one-time purchase.

3. In the case of a free Subscription, Valve may choose to terminate or amend the terms of the Subscription as provided in the “Amendments to this Agreement” section above.

D. Survival of Terms.

Sections 2(C), 2(D), 7, 9, 10, 11, 13(D), and 14 will survive any expiration or termination of this Agreement.

14. MISCELLANEOUS.

You agree that this Agreement shall be deemed to have been made and executed in the State of Washington, and any dispute arising hereunder shall be resolved in accordance with the law of Washington. You agree that any claim asserted in any legal proceeding by you against Valve shall be commenced and maintained in any state or federal court located in King County, Washington, having subject matter jurisdiction with respect to the dispute between the parties. In any dispute arising under this Agreement, the prevailing party will be entitled to attorneys’ fees and expenses. In the event that any provision of this Agreement shall be held by a court or other tribunal of competent jurisdiction to be unenforceable, such provision will be enforced to the maximum extent permissible and the remaining portions of this Agreement shall remain in full force and effect. This Agreement constitutes and contains the entire agreement between the parties with respect to the subject matter hereof and supersedes any prior oral or written agreements. You agree that this Agreement is not intended to confer and does not confer any rights or remedies upon any person other than the parties to this Agreement.

Purchases of Merchandise via Steam are not authorized in any jurisdiction that does not give effect to all provisions of this Agreement. Valve’s obligations are subject to existing laws and legal process and Valve may comply with law enforcement or regulatory requests or requirements notwithstanding any contrary term.

You agree to comply with all applicable import/export laws and regulations of the United States and its governmental and regulatory agencies (including, without limitation, the Bureau of Export Administration and the U.S. Department of Commerce). You agree not to export the Steam Software or allow use of your Account by individuals of any terrorist supporting countries to which encryption exports are restricted by the Bureau of Export Administration, as of October 2004, Cuba, Iran, Iraq, Libya, North Korea, Sudan or Syria. You represent and warrant that you are not located in, under the control of, or a national or resident of any such prohibited country.


I hereby agree to be bound by the Agreement. I also acknowledge and agree that this Agreement (including the Subscription Terms, Rules of Use, and Privacy Policy) is the complete and exclusive statement of the agreement between Valve and me, and that the Agreement supersedes any prior or contemporaneous agreement, or other communications, whether oral or written, between Valve and myself.

Quelle: Forum bei CHIP-Online (http://www.chip.de/forum/thread.html?bwthreadid=748890&bwpage=4&bwsortorder=ascending)

Damit dürften nun alle über die mysteriösen EULAs von Halflife 2 aufgeklärt sein. Der Artikel in der Gamezone vermittelt ein total falsches Bild und ist Panikmache. Zum rechtlichen Bestand dieser EULAs vor deutschen Gerichten brauche ich ja nichts zu sagen.
Daher revidiere ich auch gerne meine anfängliche Aussage, die sich ja größtenteils auf den Artikel stützte. Der Verfasser des Artikels ist wohl eher von der unseriösen Sorte.
Mir persönlich stößt nur noch die notwendige "Zwangsverbindung" zur Registrierung des Spiels auf. Aber das ist wohl eine subjektive Empfindung von mir. Ich bin mit der Weitergabe von meinen Daten in der heutigen Welt des "gläsernen Menschen" eben sehr restriktiv. Der Kundenkreis, an den sich Halflife 2 richtet hat in dieser Hinsicht wohl weniger Probleme und ist auch entsprechend zwanglos mit der Onlineverbindung.

Übrigens scheint es im Internet bereits "Raubkopien" zu geben, die auch ohne die "STEAM Software" auskommen. Demnach scheint der ganze Aufwand von Valve wieder einmal "für die Katz" gewesen zu sein.

Gruß Hesse

PS.: RAUBKOPIEN SIND ILLEGAL!

Arminus
02.12.04, 12:13
@hesse: Nun, dass erklärt dann auch den Disclaimer unter dem Artikel ("Meinung des Autors, nicht der Redax...").

Hesse
02.12.04, 12:28
@Arminius:

Jepp, den habe ich natürlich zu Beginn...ähm...überflogen. Wenn sich schon die Redaktion distanziert, dann weiß man ja eigentlich schon alles :rolleyes:.

Melniboner
02.12.04, 12:44
Damit ist für mich ALLES gesagt ! Lizenz, nicht Eigentum !
+++++
Stand das jemals zur Debatte? Ist doch bei Software immer so.

Ansonsten sind diese EULAs eh nicht rechtlich bindend. Aber das wurde in dem Thread ja schon angemerkt. Erst wenn es vor Gericht geht könnten die Interessant werden, da sie ja trotzdem eine Willenserklärung darstellen nach denen man sich als Lizenznehmer richten sollte. Ob das in den USA anders ist?

Ruprecht I.
02.12.04, 13:49
Na also, up in smoke.
Die alte Eigentumsdebatte wurde auch geführt, die (Nicht-)Verbindlichkeit im Vorab nicht bekannter Vertragsbedingungen ebenfalls. Damit ist alles wunderbar geklärt :prost:

Arminus
02.12.04, 13:56
Kann mir jemand erklären, was es mit (9) in der HL²-EULA auf sich hat? Vor allem der 3. Satz kommt mir seltsam vor.
Ist das ein Überbleibsel aus dem Angelsächsischen Recht?

Ruprecht I.
02.12.04, 14:23
Kann mir jemand erklären, was es mit (9) in der HL²-EULA auf sich hat? Vor allem der 3. Satz kommt mir seltsam vor.
Ist das ein Überbleibsel aus dem Angelsächsischen Recht?
Der Kostenersatz?
Soweit es Verfahrenskosten sind, ist das rein deklaratorisch, zumindest in einem Zivilverfahren. Der Unterlegene darf nämlich sowieso immer die Kosten tragen ;)

Arminus
02.12.04, 15:54
@ruprecht: Sicher, dass das auch für angelsächsisches Recht gilt?

Ruprecht I.
02.12.04, 16:01
Die Lächerlichkeiten, die die Angelsachsen dreist als 'Recht' bezeichnen, sind Uns nicht gut genug bekannt, um das beurteilen zu können. Ist auch nicht nötig, denn es ist geltendes dt Recht, und wenn Valve, warum auch immer, mit einem seiner Kunden vor einem dt Gericht zerft, wird eben dieses Recht angewandt. Vor einer Klage in den USA braucht sich keiner zu fürchten, der dort kein Eigentum besitzt, das einkassiert werden könnte. Will heißen: will Valve etwas von einem Deutschen, dann bitte auch vor einem dt Gericht. Und dann die dt ZPO.

Hesse
02.12.04, 16:24
Da kann ich unseren Ruprecht I. nur bestätigen. Hier gilt das Deutsche Recht und somit im Falle eines Zivilprozesses die ZPO.

Soweit ich über die US-Amerikanische Prozessordnung informiert bin, werden dort die Anwaltskosten nicht übernommen, sondern der Mandat trägt diese selbst. Ebenfalls bleibt man auf sonstigen Gerichtskosten, Gutachterkosten etc. sitzen. Lediglich wenn man nachweist, daß man böswillig mit dem Prozeß belangt wurde, werden im die Kosten von der Gegnerpartei erstattet.
Daher arbeiten auf der Klägerseite die Anwälte meist auf Erfolgshonorarbasis und sichern sich so prozentual einen Anteil an einem etwaigen Zuspruch von Summen.
Auf der Beklagtenseite hingegen wird dann stundenweise abgerechnet, da ja hier eine Erfolgshonorarbasis keinen Sinn macht. Bei der langen Anlaufphase vor dem Prozess (Zeugensondierung, Dokumentenanalysen, Reisekosten etc.) macht das schon einen ganz schönen Batzen aus.
Durch so eine Klausel verhindert nun die Firma in den USA, daß sie dort auf diesen Kosten sitzen bleibt.

Diese hohen Kosten für die Beklagtenseite sind auch der Grund, daß die meisten Zivilprozesse mit einem Vergleich beigelegt und immer ziemlich hohe Schadensersatzforderungen gestellt werden. Einerseits versuchen so die Anwälte der Klägerseite eine gute Ausgangsposition für den Vergleich zu bekommen als auch eine möglichst großes Erfolgshonorar herauszuschlagen.

Ruprecht I.
02.12.04, 16:30
Und wieder was gelernt über das (Un)Recht der USA. Firma dankt :prost:
Noch zur Ergänzung: die irrsinigen Höhen, die Schadensersatzforderungen in den USA erreichen, liegen auch noch in der Art der Gerichtskostenberechnung begründet. Wie diese dort zustande kommt, Wir wissen es nicht. Jedenfalls anders als bei Uns. Denn bei Uns berechnen sie sich an der Höhe dessen, was gefordert wird, nicht an dem, was dann auch tatsächlich zugesprochen werden sollte. Will heißen, daß man auch bei Uns ohne Probleme 100Mio fordern könnte. Damit sind die 100Mio Basis für die Kosten. Wenn das Verfahren derartiges nicht hergibt (also Regelfall, da dt Richter nicht für jeden Schwachsinn Unsummen verpulvern, sondern strikt erlittenen Schaden, den der Beklagte zu verantworten hat, ersetzt sehen möchten), wird nur ein Bruchteil zugesprochen. Das bedeutet, daß der Kläger mit dem weitaus größten Teil der Klage absäuft und dafür die Kosten zu tragen hat. Und jetzt stellt Euch einmal eine Klage iH von 100Mio vor, bei denen gerade mal 1k zugesprochen wurden... :D

Von Krüscher
02.12.04, 17:37
Ach wie schön, Ende gut, alles gut!
Dann kann ich ja nun beruhigt an mein Half Life zurückkehren und es endlich zu Ende bringen ohne befürchten zu müssen, dass die bösen Valve-Buben mir nach 30 Tagen den Saft abdrehen... ;)

Arminus
02.12.04, 20:18
Naja, sie könnten schon, sie wären halt nur im Unrecht. :D

Hesse
02.12.04, 21:36
Rein pragmatisch gesehen nützt es ja nichts, wenn Sie in 30 Tagen Deinen Account sperren, solltest Du Ihre Gebühr nicht zahlen :D. Da kann man Recht haben, wie man will.
Denke mal, es wird nach Ablauf der Zeit wird eine normale Gebühr für das Spielen auf Ihren Servern fällig, wie es bei anderen Spielen auch bekannt ist. Updates werden wohl weiterhin kostenslos bleiben....das wäre dann wohl schlimm :D.

Pain
07.12.04, 13:09
Denke mal, es wird nach Ablauf der Zeit wird eine normale Gebühr für das Spielen auf Ihren Servern fällig, wie es bei anderen Spielen auch bekannt ist. Updates werden wohl weiterhin kostenslos bleiben....das wäre dann wohl schlimm .
Ja gut, aber HL2 ist ja kein Onlinespiel, d.h. man spielt bei sich lokal. Für den STEAM-Server können die ja wohl keine Kohle erheben, oder? (ich zahl doch nicht für deren Sicherheits-Blödsinn)

Hesse
07.12.04, 14:11
@Pain:

Naja, das kommt auf die Definition eines Onlinespiels drauf an :D. HL2 hat ja einen Multiplayer Modus (gibt ja auch noch die Mods)und ist daher auch ein Onlinespiel, was man nicht nur lokal spielt. Daher würde ich sogar sagen, daß der größte Teil der Kunden gerade wegen der Onlinemöglichkeiten (Counterstrike 2 etc.) gekauft hat.

Soweit ich die EULAs verstanden haben, wird auch ein kostenloser Zugang zu STEAM angeboten, aber auch unter Vorbehalt. Der Support wird daher wohl über STEAM kostenlos bleiben, aber das Spielen auf den Servern von Valve wird dann nach Ablauf der Frist irgendwann kostenpflichtig werden, was ja auch nur logisch ist.

Und für den "Sicherheitsblödsinn" leistest Du schon mit dem Erwerb von HL2 Deinen Beitrag :D. Die Einrichtungskosten für die Sicherheitssysteme wurden wohl in den Entwicklungskosten einkalkuliert, lediglich der Unterhalt wird dann wohl nachträglich über die Onlinespieler finanziert. Würde ich so machen. Müßte man mal jemand bei Valve fragen, wie die Ihre Finanzierung aufstellen :rolleyes:. Vielleicht gibt es ja hier jemanden der hier mehr Aufklärung leisten kann. HL2 Zocker vor!

Pain
07.12.04, 14:57
Hmm, aber warum haben die denn das bei HL1 nicht so gemacht? Die Onlinecommunity ist dort ja riesig? Ausserdem werden die HL Spiele (auch HL2) ja auf privaten Servern gehostet (99% davon zumindest), die nichts mit Valve zu tun haben.

D.h. wir würden dann bloss für die STEAM Software zahlen, oder seh ich das falsch?

*tritt hervor* Bin übrigens HL Zocker. Aber der 2. Teil will mir nicht so recht gefallen, trotz hübscher Graphik. (Athmosphäre fehlt mir, wenn man mit Teil 1 vergleicht)

Hesse
07.12.04, 15:24
Bei HL1 war ja noch nicht abzusehen, daß es so eine große Community geben würde. Hinzu kommt, daß wohl auch der Stand der Technik sowas noch nicht zuließ (Infrastruktur etc.). Heute wird auch die Raubkopierszene allgemein von der Branche als schadhafter eingeschätzt als vor wenigen Jahren und daher setzen einige Firmen auf einen strengen Kopierschutz. Microsoft hat es ja vorgemacht und so ziehen mittlerweile auch immer mehr Firmen nach. Auch hatten früher die Verbraucherverbände mehr Einfluß, der ist in den letzten Jahren immer mehr zurückgegangen.

Das mit den privaten Servern ist so eine Sache. Natürlich läuft der Großteil über private Hosts ab, die mitunter kostenlos sind. Aber anscheinend verspricht sich Valve dennoch ausreichend Zuspruch für die eigenen Server. Das muß man abwarten, inwieweit sich das entwickelt.

Wenn Du nicht mit einem Account auf den Valve Servern zocken wirst, dann benutzt Du ja nur die STEAM-Software zur Registrierung und zum Update. In der EULA wird ja von einem kostenlosen Zugang gesprochen, der eben wohl den Support umfaßt. Aber Valve hat sich hier auch eine Formulierung einfallen lassen, der Ihr auch hier ermöglicht Gebühren zu erheben.
Das kann wohl nur jemand von der Firma zweifelsfrei beantworten, ob es jemals dazu kommen wird. Wenn es dumm kommt, könnte es sein, daß Du für die Benutzung der STEAM Software auch eine Gebühr bezahlen müßtest, aber das ist wohl wirklich unwahrscheinlich.

Ich selbst habe HL2 ja nicht und werde es mir auch nicht zulegen. Liegt daran, daß ich eher Strategiespiele bevorzuge ;).

thork
08.12.04, 14:55
Ich habe mir den Thread jetzt mal durchgelesen (bis auf die EULAs natürlich)

Zwecks dieser zwingenden Online Registrierung würde ich mir nicht alzu grosse Gedanken machen.
Erst vor kurzem habe ich eine PC Praxis erworben in der bis aufs kleinste Detail beschrieben wird, wie man sein WinXP von Mircrosoft komplett unabhängig macht.
(z. b. Win vorgaukeln man sei registriert per einfachen rumwursteln in der Registry, und aushebeln der ganzen sog. Spitzeltools)
Wenn das mit WinXP möglich ist, so muss es erst recht bei einem Spiel wie HL² möglich sein sich vor einer Registrierung zu drücken.

Ich finde diesen Sicherheitsfanatismus bei den div. Spielefirmen auch nachvollziehbar. Vor allem bei einem Spiel das so eine breite Käuferschicht wie HL² anspricht, zu denen auch viele Schüler(also NixGeldVerdiener) gehören, muss man die Sicherheitsmassnahmen so 100%zig wie möglich gestalten. Ansonsten kann man ein paar 100.000 Euro gleich abschreiben.

Leider nützt das aber auch bei HL² nicht viel. Das Spiel ist scheinbar schon seit Wochen bei den spez. Internet-Basaren erhältlich.

Trotzdem glaube ich das in spätestens 10 Jahren jedes Spiel, wie heutzutage diese Flashgames, rein über das Internet läuft.

Pain
08.12.04, 16:34
Trotzdem glaube ich das in spätestens 10 Jahren jedes Spiel, wie heutzutage diese Flashgames, rein über das Internet läuft.

Und wo läge der Sinn darin, seine User zu überwachen? Da verbraucht man doch mehr Geld damit (Serverkosten, Personal, etc.), als man sich damit sichert?

Ich denke, Singleplayerspiele (und die gibts ja auch noch genug und die wirds hoffentlich auch immer geben) werden auch in Zukunft ohne solche "Sicherheitsmechanismen" auskommen.

YesNoCancel
08.12.04, 19:19
Der springende Punkt ist ja, daß Sie Dir nicht nur das Online spielen verbieten, sondern das Offline (Singleplayer) gleich dazu, in soweit ist die Definition wurscht > Ob es ein Singleplayerspiel mit Onlinepart ist oder ein Multiplayerspiel mit Offlinepart > Wenn Valve nicht mehr will, daß man es spielt > spielts auch keiner mehr > weder off noch online.

Von Krüscher
08.12.04, 22:29
So ein Blödsinn, ich dachte, das Thema wäre schon längst durch...
Einfach mal in Ruhe die Posts in diesem und/oder dem anderen Thread lesen und gut ist... :rolleyes:

thork
09.12.04, 12:38
Und wo läge der Sinn darin, seine User zu überwachen? Da verbraucht man doch mehr Geld damit (Serverkosten, Personal, etc.), als man sich damit sichert?

Ich denke, Singleplayerspiele (und die gibts ja auch noch genug und die wirds hoffentlich auch immer geben) werden auch in Zukunft ohne solche "Sicherheitsmechanismen" auskommen.


Das hat nicht nur was mit der Überwachung zu tun. Es ist, mit der nötigen Technik, in Zukunft wahrscheinlich billiger seine Spiele rein über das Internet anzubieten. Die Produktionskosten für die Verpackung, die CD, die Aufspielung und das Handbuch. Ganz Abgesehen davon das die Softwarefirma ganz andere Margen einfährt wenn kein Gross- und Einzelhändler mehr mitwirtschaftet.
In den USA ist es inzwischen ganz normal sich die Spiele direkt vom Herstellerserver zu ziehen. Da ist es kein grosser Schritt mehr die Spiel nur noch only spielbar im Internet anzubieten.
Der dadurch entstehende "Kopierschutz" und die Überwachungsmöglichkeiten sind dann natürlich noch ein zusätzliches Zuckerl.

Arminus
09.12.04, 13:04
Werter thork, es wird nicht lange dauern, bis die 1. russischen Server die gleichen Spiele für umsonst hosten, womit der Kopierschutz wieder hinfällig ist. Wie immer halt...

thork
09.12.04, 13:23
Werter thork, es wird nicht lange dauern, bis die 1. russischen Server die gleichen Spiele für umsonst hosten, womit der Kopierschutz wieder hinfällig ist. Wie immer halt...

Das kann schon sein, aber die werden das sicher nicht für umsonst machen.
Ausserdem würde es mich schon einige Überwindung kosten, meinen armen relativ ungeschützten Rechner, bei einem russischen(oder in welchem "Banditenland" der auch immer steht) Server einzuloggen.

v.Steglitz
10.12.04, 11:30
Was ich bei diesem Fall interessant finde ist die Koninuität im Verhalten der Softwareschmieden die in Form der Salamitaktik sich immer mehr Rechte aneigenen und dem User nehmen.z.b. ein Kopierschutz der mir vorschreibt welche Dienstprogramme ich auf meinem Rechner habe (virtuelle Laufwerke=keine Installation) und welche nicht und nun der , wohl mehr Versuchsballon, wie weit ich unklare Benutzerregeln treiben kann.(nach dem Motto: Schaun wir mal wie viele nach dem Motto leben: Ist ja alles noch nicht so schlimm)

candyman2000
23.01.05, 12:23
Mich würde mal interessieren, ob Valve sich mit dieser Regelung nicht selbst ein Kuckucksei ins Nest gelegt hat. ...Sich das Recht vorzubehalten, in Zukunft irgendetwas, was vorher gratis war, als kostenpflichtig einzustufen....und sei es "nur" die Nutzung der Server....finde ich eine Frechheit. Deswegen habe ich das Spiel auch nicht.
Weil eure Posts so ziemlich alles darüber sagen. Und ich werde es auch in Zukunft nicht haben.....

GFM Kesselring
29.01.05, 11:59
Und das wegen den lächerlichen Daten von einem Haufen Counter-Strike Kiddies? Ich sehe da keinen Sinn drin. Zusammen mit den beledigenden Äußerungen gegen die USA, die uns immerhin von der Nazi-Diktatur befreit haben wofür hundertausende von Gis ihr Leben gaben......


Solche (naiven) Aussagen sprechen doch schon für sich...... :rolleyes:

Ja, ja.....die "Amis" ..... machen natürlich alles völlig uneigennützig.....ja sicher doch..... :rolleyes:

Au Mann...

Bezüglich des Systems beim Verkauf von Half Life 2 :

Aus dem Alter, wo ich FPS gespielt habe, bin ich raus - trotzdem : Unverschämt !

Gruss

GFM Kesselring

Melniboner
29.01.05, 20:52
Werter Herr Kesselring,

welches Alter muss man denn erreichen um sich über die ganzen Ego-Shooter Kiddies zu stellen? Das macht mir in so fern Sorgen da mein doch relativ betagter Vater schon ab und zu mal einen Shooter ausprobiert.

G°tti
30.01.05, 13:54
wenn valve das wirklich machen sollte, wird es nicht funktioni8eren. sowas macht der kunde nicht mit.

Balduin v.Bouillon
15.02.05, 20:56
Ich hab mir heute nach langem Kampf HL2 gekauft. Aber leider habe ich starke Ruckler. Spiele auf 800x... und das spiel ruckelt so vor sich hin..die deteils sind auf höchstens mittel..

Meine Daten

Athlon 64 3000+ Geforce GT 6600 512DDR Ram Win XP ServP.2

Das solte doch eigentlich ausreichen um größtenteils ruckelfrei spielen zu können oder net? Oder machen die 512 mb Ram so viel aus?

Hab eben bei CS sorce den Grafiktest gemacht..es kamm ein durchschnittlicher FPS von 17,23 raus?? Das hört sich für mich nach verdammt wenig an..wo liegen eure FPS den so ?

MFG Balduin

monk
15.02.05, 20:58
Das ist in der Tat viel zu wenig für das System. Ich glaube nicht, dass der RAM so stark ins Gewicht fällt. Sind AntiAliasing oder Anisotropic Filtering angestellt?

Bekomme mit meinem P4 3,0 GHz, 1GB Ram und einer Radeon9800 Pro im Stresstest so 89fps (1024x768,alles High).

Balduin v.Bouillon
16.02.05, 14:33
Komischer weise sind die Probleme nu weg? Hab nichts verändert seit gestern abend. Allerdings sind AntiAlising und Anisotropic Filtering aus..solten die akteviert sein? Was bringen die?

monk
16.02.05, 21:28
AntiAliasing beseitigt die Kanten an 3D Objekten und anisotropische Filterung lässt die Texturen etwas besser erscheinen (fragt mich jetzt bitte nicht, was AF genau bewirkt ;) ). Beide Optionen ziehen die Performance stark nach unten.

Balduin v.Bouillon
17.02.05, 14:08
Ah..ich werd es mal austesten. Danke dir für die hilfe.

Balduin v.Bouillon
27.02.05, 10:06
In laufe der letzten Tage haben sich bei mir so einige Probleme mit HL eingestellt.

1. Wenn ich bei CSS Server peer IP suche , dann wird mir kein Ergebnis angezeigt. Es ist so als ob die Suche in der Mitte abgebrochen wird. Hab das gleiche Prob. auch mit abgeschalteter Firewall.

2. Ich habe die Belegung für TK vergeben usw. leider unwissentlich mit Waffen belegt.Leider kann ich nun nicht mehr die Kollegen die mich Killen(die aus dem eigenen Team) mehr bestrafen..kann mir jemand vieleicht die exacten bezeichnungen dafür geben? Also forgive tk usw.. Das ganze wäre nur halb so wild wenn man die Einblendung mit ESC schließen könnte, das geht aber leider auch nicht:(.

3. Kennt jemand alle Befehle aus dem Kopf? Also timeleft usw. oder wo stehen die? Gibt es irgendwo eine Spielanleitung? Fragen über Fragen.


PS: Seit dem neuen Update, wird meine Favoritenliste nach jedem Spiel Beenden wieder gelöscht. Super Update :(

monk
27.02.05, 18:03
timeleft, rank, statsme und so weiter sind Features vom Mani Admin Plugin.

Musst mal auf www.mani-admin-plugin.com gucken :)